Entlastung von Professor Stephan Maninger
Gutachten, Innenrevision und wissenschaftliche Einordnung
Gegen Stephan Maninger (Professor an der HS Bund im Fachbereich Bundespolizei) wurden seit 2021 wiederholt schwere öffentliche Vorwürfe erhoben. Mehrere behördliche, wissenschaftliche und rechtliche Bewertungen kommen jedoch zu einem eindeutigen Ergebnis: Sämtliche Vorwürfe wurden nicht bestätigt.
Professor Stephan Maninger wurde mehrfach und vollumfänglich entlastet.
Index
Diese Seite bündelt die wichtigsten Entlastungsbausteine: die Innenrevision der Bundespolizei, die wissenschaftlichen Gutachten von Prof. Dr. Thomas Jäger und Prof. em. Dr. Joachim Krause sowie die rechtliche und öffentliche Einordnung der Causa Stephan Maninger.
- Hintergrund der Entlastung
- Untersuchung der Innenrevision der Bundespolizei (2021)
- Gutachten von Prof. Dr. Thomas Jäger, Universität Köln (2024)
- Gutachten von Prof. Dr. Joachim Krause, Universität Kiel (2024)
- Erklärung der Kanzlei Höcker zur „Studie“ (2024)
- Stellungnahmen der Gutachter Prof. Dr. Jäger und Prof. Dr. Krause zum GdP-Gutachten von Prof. Dr. Fabian Virchow (2025)
- WELT-Artikel zur Kampagne (2025)
- Erklärung zum Urteil und Teilverbot gegen die „Studie“ (2026)
- WELT-Artikel zur Entfristung (2026)
- FAQ zur Entlastung
1. Worum geht es bei der Entlastung von Stephan Maninger?
Im Zentrum standen die Fragen, ob Maningers früheren Veröffentlichungen rechtsextreme oder neu-rechte Positionen enthielten, ob seine wissenschaftliche Arbeit politisch fehlgedeutet wurde und ob sich daraus Hinweise auf eine problematische Lehrtätigkeit an der Hochschule des Bundes, Fachbereich Bundespolizei, ergeben. Diese Vorwürfe wurden in mehreren Verfahren und Gutachten geprüft. Dies führte zu einer mehrfachen und vollumfänglichen Entlastung.
Interne Untersuchung
Die interne Untersuchung der Bundespolizei kam nach umfangreichen Verwaltungsermittlungen zu dem Ergebnis, dass sich aus den Anhörungen keine Hinweise auf eine politische Einflussnahme im Unterricht ergaben. Auch Hinweise auf rassistisch oder radikal geprägte Äußerungen wurden nicht festgestellt.
Wissenschaftliche Gutachten
Auch die wissenschaftlichen Gutachten von Prof. Dr. Thomas Jäger und Prof. em. Dr. Joachim Krause stützen diese Entlastung. Jäger kommt zu dem Ergebnis, dass Maninger wissenschaftlich gebräuchliche Begriffe verwendet und keine neu-rechten oder identitären Positionen in seinen Texten vertritt.
Krause bewertet die Kritik von Peters und Lemke als nicht nachvollziehbar, weil sie den internationalen wissenschaftlichen Kontext ausblende, empirische Befunde in politische Positionen umdeute und Maninger unter anderem Rassismus vorwerfe, ohne dafür in seinen wissenschaftlichen Schriften einen Beleg zu finden.
2. Untersuchung der Innenrevision der Bundespolizei (2021)
Abschlussbericht Vorgang Prof. Dr. Maninger
Ergebnis
- „Insgesamt wurde eine positive Resonanz zu den von Herrn Prof. Dr. Maninger abgehaltenen Vorträgen aus dieser Zeit gezeichnet und darüber hinaus auf zahlreiche Dankschreiben verwiesen.“ (Abschlussbericht Innenrevision, 2021, S. 7)
- „Keine der hier durchgeführten Anhörungen (insgesamt 71) ergab Hinweise darauf, dass Herr Prof. Dr. Maninger seine Funktion als Dozent in der Bundespolizei für eine politische Einflussnahme ausgenutzt haben könnte. Ferner haben auch alle angehörten Zeugen die Frage verneint, ob Herr Prof. Dr. Maninger jemals eine radikal oder rassistisch geprägte Äußerung getätigt hat.“ (Abschlussbericht Innenrevision, 2021, S. 15)
- DER SPIEGEL: „Die Bundespolizeiakademie teilt mit, man habe kein »straf- und/oder disziplinarrechtlich relevantes Fehlverhalten« festgestellt.“ (Dahlkamp/Ziegler, SPIEGEL, 07.12.2021)
3. Gutachten von Prof. Dr. Thomas Jäger, Universität Köln (2024)
Das vollständige Gutachten von Prof. Jäger ist hier zu lesen sowie als PDF-Datei.
Ergebnis
- „Die Argumentationen von Maninger bauen auf Begriffen auf, die wissenschaftlich gebräuchlich sind. Diese Begriffe werden in empirischen Analysen eingesetzt, um bestimmte Aspekte der Sicherheitsanalysen zu erforschen und über mögliche Bedrohungen nachzudenken. […] Maninger benutzt keine neu-rechten und identitären Begriffe und er vertritt keine neu-rechten und identitären Positionen in seinen Texten. In den Texten von Maninger sind keine Argumentationen zu finden, die systematisch von neu-rechten und identitären Positionen geprägt sind.“ (Jäger, 2024, S. 3)
- „Das Forschungsdesign, das dem Großteil von Maningers Veröffentlichungen zugrunde liegt, kombiniert Prämissen konstruktivistischer, institutionalistischer, politik-ökonomischer und realistischer Theorien. Seine Analysen sind auf der Grundlage der theoretischen Prämissen nachvollziehbar. Seine analytischen Begriffe sind nachvollziehbar ausgearbeitet und werden entsprechend für die empirischen Untersuchungen eingesetzt.“ (Jäger´, 2024, S.3)
4. Gutachten von Prof. Dr. Joachim Krause, Universität Kiel (2024)
Das vollständige Gutachten von Prof. Krause ist hier zu lesen sowie als PDF-Datei.
Ergebnis
- „Die Überlegungen und Analysen Maningers knüpfen an diese umfangreiche Literatur an und bewegen sich im internationalen wissenschaftlichen mainstream. Für ihn ist Ethnizität eine analytische Kategorie um Konflikte zu analysieren. In seiner Definition von Ethnizität ist er dicht bei Weber.“ (Krause, 2024, S. 16)
- „Wenn Maninger etwa die in der internationalen wissenschaftlichen Debatte völlig unkontroverse Behauptung wiedergibt, wonach multi-ethnische Staaten tendenziell weniger stabil seien als ethnisch homogene, so kann man nicht daraus, wie Peters und Lemke es tun, ein Bekenntnis zum „Ethnopluralismus“ neu-rechter oder rechtsextremer Kreise herauslesen. Das ist ein unzulässiges framing, bei dem Zitate in einen Kontext gesetzt werden, durch den sie eine Bedeutung erlangen, die der Urheber nicht beabsichtigt hatte. Auch wird Maninger „Rassismus“ vorgeworfen, wofür sich in seinen wissenschaftlichen Schriften kein Beleg findet.“ (Krause, 2024, S. 20f.)
- „Zusammenfassend muss man festhalten, dass die Kritik Maningers an der Sicherheitspolitik und der Terrorismusbekämpfung westlicher Demokratien (insbesondere der europäischen) teilweise rhetorisch manchmal hart ausfällt, aber er bewegt sich im Rahmen der deutschen und der internationalen Diskussion zu diesen Themen. Es gibt überhaupt keinen Grund, ihn dafür in einer neu-rechten Szene verorten zu wollen.“ (Krause, 2024, S. 32f.)
5. Erklärung der Kanzlei Höcker zur „Studie“ (2024)
Hier finden Sie in einer Erklärung zum Fall der Kanzlei Höcker weitere Informationen zur „Studie“ von zwei Ex-Kollegen, deren Vorwürfe mittlerweile durch mehrere Gutachten widerlegt wurden.
Hintergründe zu dieser „Studie“ als Teil der Diffamierungskampagne sind hier nachzulesen.
6. Stellungnahmen der Gutachter Prof. Dr. Jäger und Prof. Dr. Krause zum GdP-Gutachten von Prof. Dr. Fabian Virchow (2025)
Die vollständigen Stellungnahmen von Prof. Jäger und Prof. Krause erreichen Sie über den jeweiligen Link.
Auszug aus Stellungnahme Prof. Dr. Thomas Jäger (Universität Köln):
- „Diese Bewertung ist […] nicht nachvollziehbar. […] Diese Perspektive nimmt das Gutachten von Prof. Virchow nicht ein. Es geht davon aus, dass wer ‚Volk‘ sagt, völkisch denkt und wer ‚Ethnie‘ sagt, ethnopluralistisch denkt. Was Prof. Virchow ausblendet, ist, dass Volk ein sozialwissenschaftlich zu beschreibender Akteur ist und sich eine ganze Wissenschaft mit der Entwicklung von Völkern befasst. Da er ‚Volk/Ethnie‘, wie in seinen Ausarbeitungen zu Beginn des Gutachtens erkennbar, durch die Brille rechtsextremen Denkens definiert, identifiziert er es im Verlauf der Untersuchung so. Die deduktive Herangehensweise, zuerst rechtsextremes und ethnopluralistisches Denken zu definieren, um es dann in einzelnen Texten vorgeblich zu finden, trägt zu diesem Befund bei. Die Kritik Prof. Virchows deutet darauf hin, dass jeder Gebrauch des Wortes ‚Volk/Ethnie‘, der nicht durch eine liberale (das heißt auf Individuen rekurrierende) Analyse begleitet und ergänzt wird, per se biologistisch ist und damit rechtsextremem Denken entspricht, weil der Begriff Volk/Ethnie dann notwendig biologisiert wird.“
Auszug aus Stellungnahme Prof. (em) Dr. Joachim Krause (Universität Kiel):
- „Virchow beansprucht nicht, die wissenschaftliche Leistung von Maninger zu beurteilen – woran bereits erkennbar wird, dass dem Gutachter bewusst ist, dass er sich auf den von Maninger bearbeiteten Themenfeldern nicht auskennt. Das Gutachten hat zwei gravierende Mängel: zum einen ist es der diffuse und stark ideengeschichtlich geprägte Umgang mit dem Begriff „Ethnopluralismus.“ Zum anderen begeht der Gutachter Virchow den gleichen Fehler wie seinerzeit die Autoren Peters und Lemke. Er interpretiert Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeiten Maningers in geradezu manipulativer Weise zu politischen Statements um und versucht damit den Verfasser in die Nähe von verfassungswidrigen Einstellungen zu bringen.
Das Gutachten weist erhebliche Mängel und Wissenslücken auf und ist stark ideologisch geprägt. [… ] Der Gutachter Virchow hat von all dem offenkundig keine Ahnung. Wenn man seiner Logik folgt, dann ist allein der Gebrauch dieser Begrifflichkeit anstößig. Damit stellt er eine ganze Generation seriöser Forscherpersönlichkeiten unter den Verdacht des Rechtsextremismus.
Virchow argumentiert genauso mangelhaft wie die Herren Peters und Lemke in ihrem Verriss von 2022. In beiden Fällen wird schon allein die wissenschaftliche Befassung mit Ethnizität und die Verwendung der dafür einschlägigen wissenschaftlichen Begrifflichkeit als Indiz einer rechtsextremen Einstellung genommen. Hätten sich die Autoren mit der einschlägigen Forschung zu Ethnizität und ethnischen Konflikten befasst, so hätten sie nicht zu derartigen Fehlschlüssen kommen können. Ich habe damals dem Autorenteam Peters/Lemke attestiert, dass sie einen groben Verstoß gegen die von der DFG erlassenen Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis begangen haben. Diesen Vorwurf kann man auch dem Gutachter Virchow nicht ersparen. Ebenso wie die Autoren Peters und Lemke versäumt er es, sich – wie von der DFG gefordert – mit dem wissenschaftlichen Kenntnisstand vertraut zu machen.“
7. WELT-Artikel zur Kampagne (2025)
In einem WELT-Artikel aus Dezember 2025 können die Zusammenhänge und Vernetzungen der Diffamierungskampagne anschaulich nachverfolgt werden.
8. Erklärung zum Urteil und Teilverbot gegen die „Studie“ (2026)
Vor dem Landgericht Lübeck wurde ein Teilverbot gegen die „Studie“ von Matthias Lemke und Daniel Peters erzielt. Weitere Informationen zum Urteil finden Sie hier in einer Erklärung der Kanzlei Höcker.
Hintergründe zu dieser „Studie“ als Teil der Diffamierungskampagne sind hier nachzulesen.
9. WELT-Artikel zur Entfristung (2026)
Im Juni 2026 berichtete die WELT in diesem Artikel über die Entfristung der Professur.
FAQ zur vollumfänglichen Entlastung
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Wurde Professor Stephan Maninger durch die Innenrevision der Bundespolizei entlastet?
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Was sagen die Gutachten von Prof. Dr. Thomas Jäger und Prof. em. Dr. Joachim Krause?
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Ist Stephan Maninger ein rechtsextremer Professor?
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Worin lag der zentrale methodische Fehler der Kritik an Maninger?
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Hat Prof. Maninger im Unterricht politische Einflussnahme betrieben?
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Warum ist die Unterscheidung zwischen wissenschaftlicher Analyse und politischer Zuschreibung wichtig?
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Wurde Stephan Maningers Professur entfristet und wurde er zum Professor auf Lebenszeit ernannt?