Gutachterliche Stellungnahme zur Kritik an den Schriften von Stephan Maninger
Prof. Dr. Thomas Jäger, Universität zu Köln
Die Schriften von Stephan Maninger werden kritisiert, weil sie neu-rechtes und identitäres Gedankengut transportieren und verbreiten sollen. Die ausführlichste und schärfste Kritik an den Veröffentlichungen von Stephan Maninger wurde dabei von Daniel Peters und Matthias Lemke (2023) vorgetragen. Um die Frage zu beantworten, ob neu-rechtes und identitäres Gedankengut den Schriften Maningers zu entnehmen ist, wurden die im Anhang angeführten Publikationen von Stephan Maninger gelesen und ausgewertet. Sodann wurde untersucht, ob die Kritik von Daniel Peters und Matthias Lemke berechtigt ist.
Die Publikationen von Stephan Maninger befassen sich mit einer großen Bandbreite an sicherheitspolitischen Themen, die von ethnischen Konflikten über Terrorismus bis zu Urbaner Kriegsführung reichen. Den meisten seiner Fragestellungen liegen Bedrohungen staatlicher Akteure durch nicht-staatliche Akteure, die allerdings in Beziehungen zu Staaten stehen können, zugrunde. Damit reiht er sich in zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen ein, die sich in den letzten dreißig Jahren mit dem „Abschied vom Nationalstaat“ (Albrow 1998) befassten. Maninger charakterisiert diese veränderte Bedeutung von Staaten für die internationalen Sicherheitsbeziehungen zurückhaltender als „postnationalstaatliche… Unordnung“ (Maninger 2014, 226) und beschäftigt sich mit den Folgen für sicherheitspolitische Bedrohungen und Handlungen.
Theoretisch verbindet Maninger Ansätze konstruktivistischer, politik-ökonomischer und realistischer Theorien. Seine entscheidenden Variablen, um die komplexe Anlage der Forschungsdesign sehr stark zu komprimieren, sind Ethnien, Ressourcen und Macht. Unter Ethnie versteht Maninger eine soziale Konstruktion (Maninger 2019a, 103), die nach seinem Forschungsdesign aus Sprache, Religion und Geschichtsbewusstsein hervorgeht. Viele Texte konzentrieren sich auf die sicherheitsrelevanten Folgen von Entwicklungen um diesen kollektiven Akteur, der als eine historisch entwickelte soziale Konstruktion aufgefasst wird. Insofern verwendet Maninger auch Faktoren einer vierten Theorie, den Institutionalismus in seiner historischen Variante, jedoch ist der konstruktivistische Ausgangspunkt für das Forschungsdesign prägender. Maninger betrachtet Religion manchmal als unabhängige Variable (Goertz/Maninger 2016b, 36; Maninger 2019a, 103), in der Mehrzahl seiner Texte jedoch wird Religion als eine kulturelle Dimension von Ethnien konzipiert. Die Entwicklung von Ethnien (konstruktivistische Theorie) ist verbunden mit Auseinandersetzungen um knappe Güter, insbesondere Boden und Ressourcen (politik-ökonomische Theorie), so dass wirtschaftliche Konkurrenz und die Entwicklung politischer Ordnung zusammen betrachtet werden, anders gesagt: „unterschiedliche Solidargemeinschaften, die im Wettbewerb um Ressourcen stehen“ (Maninger 1999d, 37). Diese Konkurrenz wird über den Modus der Macht ausgetragen, insofern Fähigkeiten darüber entscheiden, wer sich in der Konkurrenz durchsetzt und damit die Relation der Fähigkeiten analytisch bedeutsam ist (realistische Theorie). Wenn sich Staaten im Fähigkeitsprofil nicht-staatlichen Akteuren unterlegen sehen – eine Beobachtung, die Maninger mehrfach kritisch aufwirft –, können Bedrohungen für die jeweiligen Staaten entstehen. Maninger konzentriert sich dabei in seinen Analysen auf die sicherheitsrelevanten Auswirkungen, die weiteren Folgen wirtschaftlicher Entwicklung werden weniger berücksichtigt. Die sicherheitsrelevanten Folgen sind die Beobachtungen bzw. Erwartungen, die Maninger erklären will, wozu er einen sozial-konstruktivistischen Ansatz nutzt, intervenierend die materiellen Konkurrenzen in die Analyse einbezieht und realistische Ansätze der Entscheidung über Fähigkeiten hinzuzieht.
Das für eine große Zahl von Maningers Analysen charakteristische Forschungsdesign lässt sich komprimierend so zusammenfassen:
Die erklärende Variable ist Kultur, operationalisiert in Sprache, Religion, Geschichtsbewusstsein, die einen kollektiv-organisatorischen Ausdruck in der Ausbildung von Ethnien findet. Sie definiert den „Verhaltensrahmen, die „Werthaltungen und Motive“ (Maninger 2006d, 157).
Intervenierende Variablen sind u.a. demographische Entwicklung; Ressourcenverfügbarkeit; internationale Faktoren, die Lagen definieren, in denen Akteure (Staaten, Ethnien) in Konkurrenz zueinanderstehen.
Die zu erklärende Variable sind die Sicherheitsbedrohungen, und die analytische Frage lautet, ob sie sich aus dieser Konkurrenz ergeben und welche Folgen dies haben kann.
Dieses Forschungsdesign findet sich in vielen Texten und wird für unterschiedliche Sicherheitsgefahren und sicherheitspolitische Lagen immer wieder analytisch angewandt.
Die Argumentationen von Maninger bauen auf Begriffen auf, die wissenschaftlich gebräuchlich sind. Diese Begriffe werden in empirischen Analysen eingesetzt, um bestimmte Aspekte der Sicherheitsanalysen zu erforschen und über mögliche Bedrohungen nachzudenken. Neu-rechte und identitäre Positionen bauen nicht auf wissenschaftlichen, sondern auf weltanschaulichen Begriffen auf. Wissenschaftliche und weltanschauliche Begriffe können nicht gleichgesetzt werden. In beiden kann beispielsweise der Begriff Ethnie benutzt werden, bedeutet aber inhaltlich und im Kontext des Textes völlig unterschiedliches, so dass alleine die Verwendung derselben Buchstabenfolgen keine identischen Begriffe hervorbringt. Maninger benutzt keine neu-rechten und identitären Begriffe und er vertritt keine neu-rechten und identitären Positionen in seinen Texten. In den Texten von Maninger sind keine Argumentationen zu finden, die systematisch von neu-rechten und identitären Positionen geprägt sind.
Das Forschungsdesign, das dem Großteil von Maningers Veröffentlichungen zugrunde liegt, kombiniert Prämissen konstruktivistischer, institutionalistischer, politik-ökonomischer und realistischer Theorien. Seine Analysen sind auf der Grundlage der theoretischen Prämissen nachvollziehbar. Seine analytischen Begriffe sind nachvollziehbar ausgearbeitet und werden entsprechend für die empirischen Untersuchungen eingesetzt.
Die ausführlichste Kritik an den Veröffentlichungen von Stephan Maninger wurde von Daniel Peters und Matthias Lemke (2023) vorgetragen, die feststellen: „Die in seinen (Maningers tj) Texten enthaltenen Standpunkte ordnen wir auf der Grundlage unserer Textinterpretation als rassistisch und autoritär ein“ (Peters/Lemke 2023, 4), wobei sie sich am Konzept des autoritären Nationalradikalismus orientieren, der sich zusammensetzt aus „Anti-Liberalismus, Anti-Pluralismus, Anti-Prozeduralismus und Anti-Universalismus sowie der positiven Bezugnahme auf einen ethnischen Nationalismus und ein autoritäres Ordnungsmodell“ (Peters/Lemke 2023, 5). Der Denkrahmen dieser Richtung besteht in den Ausführungen der Autoren aus einer „anti-demokratischen, autoritären, nationalistischen und anti-liberalen Denktradition.“ (Peters/Lemke 2023, 5) „Den inhaltlichen Schwerpunkt der Neuen Rechten bildet die Beschwörung von ethnischer Identität und nationalem Bewusstsein, die immer auch mit einer Abgrenzung vom „Anderen“ verbunden ist.“ (Peters/Lemke 2023, 5f)
Peters und Lemke werfen Maninger vor, die „Priorisierung eines ethnisch fundierten Nationalismus und der damit einhergehenden, durchgängigen Beschreibung von Migration als Konflikttreiber“ (Peters/Lemke 2023, 7) sowie seine „Forderungen nach einem starken Staat, der möglichst wenig durch Recht und Moral in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird…“ (Peters/Lemke 2023, 7) Auf diese Hinweise wird weiter unten noch systematisch eingegangen. Zuerst soll anhand des folgenden Beispiels das Vorgehen der argumentativen Verkürzung durch Peters und Lemke angeführt werden, das zu einer wissenschaftlich nicht haltbaren Beurteilung der Schriften von Maninger führt.
Denn Peters und Lemke fragen nach dieser Feststellung, wie weit der Begriff des „Ersatzmigranten“ von der Verschwörungserzählung des „Bevölkerungsaustausches“ entfernt sei (Peters/Lemke 2023 19), um den Gedanken zu assoziieren, dass der Abstand kurz sei. Um darauf gleich einzugehen: Dies kann als Beispiel dafür gelten, wie ein Begriff aus dem Kontext gelöst wird und assoziativ in einen anderen Zusammenhang gewendet wird. Maninger selbst bezieht sich für diesen Gedanken auf einen anderen Text (Birg 2005). Darin geht um die Argumentation, dass alternde westliche Gesellschaften zunehmend von ihrer Substanz leben und „„Ersatzmigranten“ … in dieser Hinsicht kaum Abhilfe bieten können.“ (Maninger 2009a, 158) Abgesehen, dass über die Wortwahl gestritten werden kann: Davon, dass jemand diesen „Ersatzmigranten“ weichen muss oder von ihnen verdrängt wird, wie Peters und Lemke (2023, 19) schreiben, ist überhaupt nicht die Rede. Der Zusammenhang zur Verschwörungserzählung vom „Bevölkerungsaustausch“ besteht nicht und kann nicht nachvollzogen werden.
Die Schlussfolgerung von Peters und Lemke lautet: „Es bleibt festzuhalten: Seit einem Vierteljahrhundert findet sich in Maningers Texten Identität nicht als individuelle, fluide und selbstgewählte Konstruktion, sondern als auf biologistisch-kollektiven Merkmalen basierende Tatsache. Demgemäß agieren die Nachfahren der Gastarbeiter-Generation, als seien sie Roboter, im Rahmen ihres kulturellen Skripts. Da diese nicht kompatibel zur westlichen Kultur sei, pflegten sie weiterhin eine „Brückenkopf-Mentalität“ und stellen somit eine Gefahr dar. Die damit vollzogene Ausblendung der Subjektivität und die ausschließliche Bezugnahme auf eine statische, ethnisch-kulturelle Identität und der darauf gestützte Generalverdacht sind aus unserer Sicht offenkundig rassistisch…“ (Peters/Lemke 2023, 23f).
Diese Darstellung lässt sich aus den Texten von Maninger nicht belegen und ist somit nicht nachvollziehbar. Richtig ist, dass Maninger die meisten Analysen nicht auf der Analyseebene „Individuum“, sondern auf der Analyseebene „Akteur“ ansetzt (zur klassischen Differenzierung der drei Analyseebenen Waltz 1954). Theorien setzen immer jeweils auf einer Analyseebene an, der des Individuums, der der Akteure, der des Systems. Sie können deren Differenzierung nicht überwinden, um einen Analyseebenen-übergreifenden theoretischen Metazugriff auszubilden. Daraus folgt, dass derjenige, der auf der Analyseebene „Individuum“ Analysen durchführt, sie notwendig nicht auf der Ebene „Akteur“ oder „System“ durchführt. Es ist eine Entscheidung, auf welcher Analyseebene die erklärende Variable (also die Ursache für die beobachtete(n) Wirkung(en)) gesetzt wird. Maninger hat in den Variablen Kultur und Ethnien die Analyseebene „Akteur“ gewählt.
Peters und Lemke gehen jedoch nicht auf den analytischen Zugriff über die Konzepte Kultur und Ethnie ein, sondern argumentieren normativ, so wie der klassische Liberalismus normativ das Individuum über andere Formen der sozialen Verbindungen setzt. Das ist eine politische, keine wissenschaftliche Verwendung des Begriffs. Der analytische Liberalismus hingegen als wissenschaftliche Theorie – die der normative Liberalismus nicht ist, er formuliert eine politische Position – will die Erklärungskraft individuellen Verhaltens erforschen. Diese strikte Trennung übersehen Peters und Lemke. Doch selbst wenn man sich auf die (wissenschaftlich unzulässige) Gegenüberstellung im ersten Satz des Zitats einlässt, ist sie falsch, denn Maninger argumentiert an keiner Stelle biologistisch, sondern begründet die Gestalt der jeweiligen Ethnien aus den drei Faktoren Sprache, Religion und Geschichtsbewusstsein, die selbst soziale Konstrukte sind, wie er an mehreren Stellen anmerkt. Es stehen sich also zwei soziale Konstrukte gegenüber: Individuum und Ethnie. Maninger argumentiert hier, dass für ihn die Ethnie größere Erklärungskraft für die zu untersuchenden Fragestellungen hat. Damit steht er nicht allein, wie ein Blick in die einschlägige Literatur aufzeigt. Dieses Argument kann man freilich in Zweifel ziehen (sonst wäre es keine Wissenschaft), müsste dann aber ausführen, inwiefern ein nicht normativ, sondern wissenschaftlich-liberaler Ansatz (also auf der Ebene des Individuums die erklärende Variable verortender Ansatz) höhere Erklärungskraft hat. Terroristische Anschläge müssten beispielsweise dann eher auf der individuellen Ebene als auf der kollektiven Ebene ihre Ursachen haben. Auch wenn in den Analysen von Maninger die individuelle Ebene, konkret: die Radikalisierung Einzelner berücksichtigt wird – etwa bei der Ausarbeitung der Fallstudien terroristischer Anschläge – bezieht er das sozio-kulturelle Umfeld als die aus seiner Einschätzung wichtigste Ursache für Radikalisierung mit ein.
Nicht nachzuvollziehen ist auch die Behauptung, dass Maninger davon ausgeht, dass sich ein kulturelles Skript nicht ändert, Menschen mithin wie „Roboter“ agierten. Für diese Behauptung gibt es in den Texten von Maninger keinen Beleg. Im Gegenteil wird an vielen Stellen die Dynamik kultureller Entwicklungen betont. Gleichwohl reproduzieren sich kulturelle Konstruktionen unter veränderten Bedingungen anders, worauf Maninger hinweist, wenn er die anziehenden und abstoßenden Impulse von Integration in die Analyse einbezieht, so dass einerseits Effekte einer Angleichung zu beobachten sind (was Maninger als mehr oder weniger kompatibel beschreibt), andererseits Effekte einer Abstoßung (den Westen hassen, für das, was er kulturell ist). Dass diejenigen eine Gefahr darstellen, deren Loyalität einer anderen politischen Ordnung gilt, ist mit den Ausführungen von Maninger vereinbar, auch dass dann diejenigen, die er als ethnoreligiösen Brückenkopf charakterisiert, diese Gefahr näher an das Zielland der Migration tragen. Das ist in sich konsistent und durch zahlreiche empirische Vorgänge belegt, so dass dies eine nachvollziehbare Darstellung sicherheitspolitischer Forschung ist.
Die Konzentration der Analyse auf Ethnien bedeutet gleichzeitig, dass sie nicht auf Rassen bezogen wird, weil beide Begriffe unterschiedliches bedeuten. Die Aussage, dass die Ausblendung von Subjektivität und Bezugnahme auf ethnisch-kulturelle Identität „rassistisch“ sein soll, ist wissenschaftlich nicht nachvollziehbar, weil es drei verschiedene Ansätze zur Analyse von sozialen Tatbeständen sind. Es sind drei unabhängige Konzepte, anders gesagt: die Begriffe schließen sich gegenseitig definitorisch aus, werden in Abgrenzung zueinander definiert und deshalb ist die Aussage wissenschaftlich nicht zu verstehen.
Auch der Hinweis, Maninger lehne multi-kulturelle Gesellschaften ab (Peters/Lemke 2023, 24), kann nur als politische Aussage verstanden werden, die sich deshalb aus den Texten von Maninger nicht erschließen kann. Denn „ablehnen“ oder „zustimmen“ sind keine wissenschaftlichen Kategorien und für die Sicherheitsforschung analytisch nicht relevant oder brauchbar. Maninger hält multi-ethnische Nationalstaaten für weniger stabil und handlungsfähig als homogene Nationalstaaten (wobei er schon früh bei der Untersuchung der Zulu den Begriff der Homogenität problematisiert hat). Angesichts der Entwicklungen in Südafrika, der Sowjetunion (von den baltischen Staaten bis Tschetschenien), dem ehemaligen Jugoslawien, der früheren Tschechoslowakei, Ruanda, Libanon, Sri Lanka, alles Beispiele, die Maninger in seinen Texten anführt, hat er für seine These, dass multi-ethnische Nationalstaaten Probleme des Zusammenhalts aufweisen können, die in ethnischem Selbstbestimmungsstreben ihren Grund haben, einige empirische Evidenz. Maninger weist auch auf gegenteilige Entwicklungen in den USA und Australien hin. Gleichzeitig führt er aus, dass diese Konflikte ganz unterschiedlich, präventiv bis gewaltsam, ausgetragen werden können. Die historischen Beziehungen zwischen der Türkei und Griechenland einerseits, Indien und Pakistan andererseits sind nur zwei Beispiele. Die Kategorie „ablehnen“ hat in der wissenschaftlichen Forschung, die Maninger ausformuliert hat, keinen Platz, es ist keine wissenschaftliche Aussage.
Aus seinen Schriften ist deutlich erkennbar, dass Maninger einen effektiv handlungsfähigen Staat zur Gewährleistung der Sicherheit der Gesellschaft für geboten erachtet und gleichzeitig kritisiert, dass in vielen Bereichen die dafür nötigen Bedingungen nicht bestehen: weil die Entscheidungsträger die realen Bedrohungen aus vielfältigen Gründen nicht sehen, weil bürokratische Hemmnisse einem effizienten Vorgehen entgegenstehen, weil die föderale Verfassung Handlungsbeschränkungen auferlegt und weil die Sicherheitsorganisationen des Staates nicht effektiv zusammenarbeiten können, um nur einige Aspekte anzuführen. An keiner Stelle war ein Hinweis darauf zu finden, „dass für ihn (Maninger tj) nicht Recht und Gesetz den Referenzrahmen staatlichen Handelns bilden, sondern dass (sic!) aus seiner Sicht für notwendig gehaltene. Der Zweck… heiligt alle Mittel.“ (Peters/Lemke 2023, 32) Dass Bedrohung und Lage die Fähigkeiten bestimmen, die zu ihrer Abwehr nötig sind, formuliert Maninger als Ergebnis seiner Untersuchungen ebenso wie die Aufforderung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Insofern besteht zwischen den beiden als Gegensatz konstruierten Schlussfolgerungen kein Gegensatz, weil sie nicht im Gegensatz zueinanderstehen.
Das Grundproblem der Interpretation von Peters und Lemke ist, dass sie Begriffe, die Maninger analytisch benutzt normativ interpretieren. Wenn Maninger Ethnie als analytische Kategorie verwendet, wie dies in der Politikwissenschaft, Soziologie, Psychologie und Geschichtswissenschaft zahlreich ausgeführt wurde, so geht es darum, mit Hilfe des Begriffs Ethnie bestimmte sicherheitsrelevante Entwicklungen und Zustände zu erklären. Die Homogenität oder Heterogenität von Nationalstaaten ist eine Aufspannung dieser Variablen, die größere oder geringere Kompatibilität von Kulturen (als Ethnien zugrundeliegender Ursache ihrer Konstruktion) eine andere. Wenn über den Faktor Religion als einer Variablen von Kultur größere und geringere Kompatibilität von Ethnien festgestellt wird, sagt dies über die Beziehungen von Individuen gar nichts aus. Insofern stimmt, wenn Peters und Lemke schreiben, dass Maninger „in seinen Texten aus unserer Sicht Menschen nicht als Individuen“ (2023, 36) betrachtet in analytischer Weise. Das kann man auf der Analyseebene „Akteur“ auch gar nicht; ebenso wenig wie sich auf der Analyseebene „System“ individuelle Weltbilder oder die öffentliche Meinung analysieren lassen oder auf der Analyseebene „Individuum“ Relationen der Macht von Staaten. Jede Analyseebene hat ihre eigenen Theorien und Methoden. Auf der Analyseebene „Individuum“ ist beispielsweise teilnehmende Beobachtung möglich; auf der Analyseebene „Akteur“ sehr eingeschränkt, auf der Analyseebene „System“ überhaupt nicht. Maninger vorzuhalten, dass er Variablen, die er in seinem Forschungsdesign nicht sehen kann, nicht sieht, ist wissenschaftlich nicht nachvollziehbar. Doch so scheint die Aussage von Peters und Lemke nicht gemeint gewesen zu sein. Sie setzen die Tatsache, Individuen analytisch nicht in den Blick genommen zu haben, mit der Aussage, ihnen Rechte zu verweigern, gleich. Das ist wissenschaftlich nicht haltbar.
Dass Peters und Lemke die analytischen Kategorien in den Texten von Maninger normativ umdeuten wird auch an folgendem Beispiel deutlich. Peters und Lemke (2023, 8) schreiben:
„Ethnizität als „kollektives Selbstbewusstsein“ (Maninger 1997: 10) postuliert im Unterschied zum liberalen Individualismus das Volk oder die ethnisch-kulturelle Gruppe insofern als Kollektivakteur, als dass diese einem gemeinsamen Bewusstsein folgen würden.“ Theorien kollektiver oder individueller Akteure gehen von theoretischen Prämissen aus (die einen, dass Kollektive als Akteur handlungsprägend sind; die anderen, dass Individuen als Akteur handlungsprägend sind) und überprüfen diese empirisch. Als Ergebnis der sozialwissenschaftlichen Forschung kann ohne Einschränkung festgehalten werden, dass sowohl Individuen als auch Kollektive (Gruppen, Völker, Staaten) in unterschiedlichen Lagen in unterschiedlichem Grad handlungsprägend waren und damit für die zu erklärende Variable (Sicherheit, Wohlstand, Herrschaft) im konkreten Fall jeweils unterschiedlich erklärungsmächtig sein können. Das heißt, dass auf beiden Analyseebenen erklärende Variablen (Ursachen für Folgen) festzustellen sind. Indem Peters und Lemke dies normativ umdeuten formen sie eine analytische Variable (Kultur) zu einer normativen Setzung (Missachtung des Individuums). Das ist wissenschaftlich nicht zulässig. Dass Kollektivakteure sozialisierenden Einfluss auf Individuen haben können, steht außer Zweifel. Das „gemeinsame Bewusstsein“ einer Ethnie (über Sprache, Religion und Geschichtsbewusstsein) kann intensiver oder weniger intensiv ausgeprägt sein; es ist – wie Maninger das Konzept Ethnie verwendet – „dauerhaft“, wie Peters und Lemke (2023, 8) zitieren. Dauerhaft ist jedoch weder ewig – wie das Zitat selbst ausweist – noch außerhalb der Bedingungen ihrer kulturellen Reproduktion seiend. Es ist sozial-konstruierte Realität, die Maninger analysiert.
Das zeigt sich auch am Begriff des Ethnozids, den Maninger so einsetzt, wie es innerhalb der konstruktivistischen Theorie (hier: Kultur als Ursache von…) verwendet wird. Francoise Fonval (1989, 149) beschreibt die beiden idealtypischen Formen, in denen Ethnien aufhören zu existieren: „at one extreme, unfortunately common throughout history and down to our own days, ethnocide is conceived as a deliberate policy of destroying a culture which often leads to the physical destruction of the members of the society bearing this culture, that is to genocide. At the other extreme, one finds societies gradually losing their ethnic identity in favour of a different culture, smoothly and without apparent resistance on the part of the population concerned. This process is also often called ethnocide by many social science experts.” Genau in diesem Sinn verwendet Maninger den Begriff in seinen Analysen, wenn er von mehr oder weniger homogenen und mehr oder weniger wehrhaften Ethnien spricht. Im ersten Sinn, den das Zitat formuliert, wurde der Begriff auch zur Beschreibung von Russlands Krieg gegen Ukraine verwendet (Leggewie 2023).
Die Tabelle 1 „Inhaltliche Ausprägung des autoritären Nationalradikalismus bei Maninger (Peters/Lemke 2023, 37) dokumentiert die normative Uminterpretation analytischer Kategorien.
Anti-Liberalismus: Die Ablehnung von individuellen Gleichheitsrechten und Rechtsgleichheit als Grundnormen geht aus den Texten von Maninger nicht hervor. Der „Vorrang des Kollektivs“ liegt in der Wahl der Analysekategorie begründet. Forschungsfeld und Theorie sowie Methode sind die beiden Entscheidungen, die das Forschungsdesign anleiten.
Anti-Pluralismus: In den Texten von Maninger ist kein wesentlicher Beitrag zur Pluralismusforschung zu finden. Ethnische Homogenität bezeichnet die Dichte an kultureller Reproduktion der sozialen Konstruktion Ethnie, worüber über den politischen Pluralismus nichts ausgesagt ist. Homogene Nationalstaaten können sehr wohl pluralistische Ordnungen aufweisen; multi-ethnische Nationalstaaten können anti-pluralistisch geordnet sein. Das sind unterschiedliche Begriffe, die nichts übereinander aussagen.
Anti-Prozeduralismus: „Exekutivdominanz statt Gewaltenteilung“ ist in den Texten von Maninger nicht zu erkennen.
Anti-Universalismus: Die Ablehnung des Völkerrechts in ist den Texten von Maninger nicht zu erkennen. Es wäre auch keine wissenschaftlich haltbare Aussage. Die Skepsis gegenüber der Durchsetzbarkeit universeller Normen, die Maninger äußert, resultiert aus seinen empirischen Analysen über die nachlassende Gestaltungskraft internationaler Mächte und die nachlassende Prägekraft von Staaten (Verhältnis Staat-Nichtstaat). Dies ist aber keine normative Aussage, sondern eine analytische Schlussfolgerung.
Nationalismus: Maninger beschäftigt sich nur sehr eingeschränkt mit Nationalismus, dem er in multi-ethnischen Staaten eine geringere soziale Prägekraft zuschreibt als ethnischen Identitäten. Nation und Ethnie sind zwei strikt voneinander zu trennende soziale Konstruktionen, die über den Begriff des Staates in ein konkretes Verhältnis zueinander gebracht werden. Multi-ethnische Staaten hält Maninger für weniger stabil, was er empirisch zu belegen versucht, und nicht normativ formuliert.
Autoritarismus: Dazu finden sich in Maningers Texten keine Analysen. Der hier angeführte Hinweis auf die Analyse der Ranger kann nicht nachvollzogen werden, denn es geht dabei um die Fragestellung, wie asymmetrisch kämpfenden Gegnern begegnet werden kann, nicht wie die innere Ordnung des Staates aufgebaut werden soll.
Abschließend soll nochmals darauf hingewiesen werden, dass Maninger seine Begriffe analytisch ausgearbeitet hat und entsprechend in seinen Untersuchungen einsetzt. Er weist auf die Konsequenzen bestimmter Handlungsweisen hin, ebenso auf die Konsequenzen bestimmter Unterlassungen. Er arbeitet seine Begriffe jedoch nicht zur Grundlage von politisch-normativen Forderungen einer bestimmten weltanschaulichen Richtung, konkret neu-rechter oder identitärer Positionen aus. Der Hinweis, dass er sein Forschungsdesign versteckt als Ideologie darstellt, so wie ihn Peters und Lemke vortragen, ist aus seinen Texten nicht nachvollziehbar. Das aber ist der Kern des Vortrags von Peters und Lemke, dass Maninger rassistische, völkische, autoritäre und antidemokratische Ideologien verbreitet. Aus seinen Texten ist dies nicht zu erkennen, denn dort werden zentrale Begriffe für diesen Vortrag von Peters und Lemke, also Kultur, Ethnie, Demographie, Migration, staatliche Handlungsfähigkeit im Kontext möglicher Konflikte wissenschaftlich begründet und analytisch eingesetzt. Sie werden nicht ideologisch ausgeführt. Dies derart zu deuten, dass die Ideologie hinter der Analyse versteckt werden soll, erschließt sich aus den Veröffentlichungen nicht.
Peters und Lemke führen den Nachweis nicht, dass Maninger neu-rechte und identitäre Positionen explizit vertritt, weil dieser Nachweis aus seinen Texten nicht zu führen ist. Sie tragen dafür vor, dass die empirisch-analytischen Begriffe eine Verkleidung für ideologische Positionen sind. Das ist nicht nachvollziehbar. Doch passt es in ein Muster, das in der Diskussion über Wissenschaft hin und wieder anzutreffen ist. Dann werden Wissenschaftler, die sich mit bestimmten thematischen Schwerpunkten oder einem bestimmten theoriegeleiteten Forschungsdesign befassen, als ideologische Vertreter desselben charakterisiert und öffentlich tituliert. So werden Vertreter der realistischen Schule hin und wieder damit konfrontiert, militärische Maßnahmen und Kriege zu befürworten, nur weil sie sich mit Macht und Sicherheitsbedrohungen in den internationalen Beziehungen befassen (Krause 2023). Dabei ist häufig das Gegenteil der Fall, weil sie aus ihren Analysen Gewalt für ein inadäquates Mittel erachten. Ebenso wird Wissenschaftlern, die einen liberalen Ansatz verfolgen vorgehalten, Solidarität in der Gesellschaft nicht ausreichend zu beachten, weil sie sich mit der Erklärungskraft der Handlungen Einzelner befassen. Auch in der Islamwissenschaft kam und kommt es immer wieder vor, dass die Veröffentlichung wissenschaftlicher Analysen als politisches Statement gedeutet und mit dem Vorwurf der Islamophobie konfrontiert wurden. Islamkritik wird dann als Islamfeindlichkeit dargestellt (Berger 2019) und die ganze Debatte um den Begriff des Politischen Islam prägt diese Spannung zwischen Analyse und Politik. Auch bei Analysen zur Integrationspolitik wird die Auseinandersetzung so geführt, dass wissenschaftliche Analysen als politische Positionen gelesen werden. Dabei sind kausale Erklärungen und politische Positionierungen völlig voneinander zu trennende Statements. Zwar gab es auch Wissenschaftler, die beides zusammenfassten, etwa die libertären und marxistischen Theorien sowie deren handlungspraktische Konsequenzen. Das aber ist bei Maninger nicht der Fall. Von diesen beiden Richtungen grenzt er sich ja gerade ab.
Maninger befasst sich unter anderem mit interethnischen Konflikten und multinationalen Staaten, woraus im Vortrag von Peters und Lemke Hinweise auf die Vertretung ethnopluralistischer Positionen geschlossen wird. Das ist nicht nachvollziehbar und aus den Texten von Maninger nicht zu schlussfolgern. Ethnopluralistische Positionen sind politische Positionen. Maninger legt wissenschaftliche Analysen vor und vertritt keine neu-rechten oder identitären Positionen. Die von identitärer Ideologie behauptete biologische Einheit einer Abstammungsgemeinschaft widerspricht den Grundkonzepten, die Maninger für seine Analysen einsetzt: einer auf kulturellen Entwicklungen aufsetzenden Ethnie, die dem Wandel unterworfen ist. Kultur ist für Maninger ein analytisches Konzept und nicht Ziel politischen Handelns. Auch damit vertritt Maninger keine neu-rechten oder identitären Positionen.
Liste der ausgewerteten Schriften Stephan Maningers:
Maninger, Stephan (2022), Für einige Morgen aus Eis und Schnee: Großbritanniens Kampf um Nordamerika 1754-1763. Berlin: Carola Hartmann Miles-Verlag.
Maninger, Stephan (2021), Hybride Netzwerke als Gefahrenquelle. Herausforderungen und Ansätze, in: Dirk Freudenberg/Marcel Kuhlmey (Hrsg.): Krisenmanagement, Notfallplanung, Zivilschutz. Festschrift anlässlich 60 Jahre Zivil- und Bevölkerungsschutz in Deutschland. Berlin: Berliner Wissenschaftsverlag 2021, S. 335-351.
Herrmann, Christian/Maninger, Stephan (2021), Will steel remain decisive? On the relevance of armoured units for modern armed forces, Austrian Military Journal, 4, S.37-51.
Alisch, Holger/Maninger, Stephan (2020), Corona als Konfliktbeschleuniger? realistische Implikationen im Kontext der globalen sino-amerikanischen Rivalität. In: World Affairs Online, Vol. 58, Nr. 4, S. 419–427, World Affairs Online.
Maninger, Stephan (2019a), Terrorismusabwehr und -bekämpfung im Zeitalter strategischer Ungewissheit, in: Dirk. Freudenberg/Stefan Goertz/Stephan Maninger (Hg.), Terrorismus als hybride Bedrohung des 21. Jahrhun- derts. Akteure, Mittel und die Notwendigkeit einer modernen Sicherheitsarchitektur in Deutschland, Wiesbaden, 91–117.
Maninger, Stephan (2019b), Terrorismus: Reichweite und Methodenspektrum im Zeitalter islamistischer Anschläge, in: Dirk Freudenberg/Stefan Goertz/Stephan Maninger (Hgs.), Terrorismus als hybride Bedrohung des 21. Jahrhunderts. Akteure, Mittel und die Notwendigkeit einer modernen Sicherheitsarchitektur in Deutschland, Wiesbaden, 183–209.
Maninger, Stephan (2018a), Das „Achilles-Syndrom“: Wie postheroische Gesellschaften ihre Streitkräfte zerstören, in: Österreichische Militärische Zeitschrift (ÖMZ), 56. Jg., H. 6, S. 710–717.
Maninger, Stephan (2018b), Hybridakteure als Konkurrenten von Nationalstaaten – Die Erosion des sicherheitspolitischen Wettbewerbsvorteils und staatlichen Gewaltmonopols, in: Thomas Jäger/Anna Daun/Dirk Freudenberg (Hgs.), Politisches Krisenmanagement. Band 2: Reaktion – Partizipation – Resilienz
Goertz, Stefan/Maninger, Stephan (2018), Das salafistische Milieu in Deutschland: Eine Analyse der Radikalisierungsprozesse, in: Polizei & Wissenschaft, (2018) Nr. 4, S. 49–60.
Goertz, Stefan/Maninger, Stephan (2017), „I-Krieg“: die Individualisierung von Krieg und ihre Bedeutung in asymmetrischen Konflikten, in: Österreichische Militärische Zeitschrift (ÖMZ), 55, 56–60.
Freudenberg, Dirk/Maninger, Stephan (Hrsg.) (2016), Neue Kriege. Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen, Mentalitäten, Strategien, Methoden und Instrumente
Goertz, Stefan/Maninger, Stephan (2016a), Die USA im kleinen Krieg gegen den Islamischen Staat eine Untersuchung des operativ-taktischen Vorgehens der Operation Inherent Resolve. In: World Affairs Online Vol. 54 (2016) Nr. 4, S. 503–508.
Goertz, Stefan/Maninger, Stephan (2016b), Der Islamische Staat als Bedrohung für Europa. Islamistischer Terrorismus: Seine Strategie, seine Taktik, seine Akteure, In: Polizei & Wissenschaft, Nr. 4, S. 29–42.
Maninger, Stephan (2016) [2006]), „Wer wagt gewinnt“ – Kritische Anmerkungen zum Einsatz westlicher Militärspezialkräfte im Zeichen multipler Konfliktszenarien, in: Dirk Freudenberg/Stephan Maninger (2016), Neue Kriege. Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen, Mentalitäten, Strategien, Methoden und Instrumente, Berlin, 66–80.
Maninger, Stephan (2015a), Die Fragmentierung des Iraks und ihre sicherheitspolitischen Auswirkungen, in: Österreichische Militärische Zeitschrift (ÖMZ), 53. Jg., H. 4, 418–427.
Maninger, Stephan (2015b), Suizidalterrorismus – Selbstaufopferung im Zeitalter von ISIS, in: Jahrbuch öffentliche Sicherheit, S. 321-330
Maninger, Stephan (2014), Drohnen als militärisches Instrument. Die Auswirkungen einer „Game Changer“- Technologie auf asymmetrische Konfliktszenarien, in: Österreichische Militärische Zeitschrift, 52. Jg., H. 2, 169–174.
Maninger, Stephan (2013a), Der Schattenkrieg – Ergänzungen zur „Counterinsurgency“-Debatte, in: Österreichische Militärische Zeitschrift (ÖMZ), 51. Jg., H. 3, 301–306.
Maninger, Stephan (2013b), Nichtstaatliche Akteure als Verursacher von Katastrophen: eine Bedrohungsanalyse, in: Krisenmanagement – Notfallplanung – Bevölkerungsschutz (2013), S. 599-615
Maninger, Stephan (2012a), Der blutige Ohio: Nordamerikas „Indianerkämpfer“ im Kampf um das Ohiobecken 1763 bis 1795. Verlag für Amerikanistik, Wyk auf Föhr.
Maninger, Stephan (2012b), Banden als nichtstaatliche Akteure: die unterschätzte Gefahr, In: Neue Sicherheit: Bd. 1, Theorie der Sicherheit. Verl. für Polizeiwiss.
Maninger, Stephan (2011a), „Rangers“: Ein Konzept der Aufstandsbekämpfung in Nordamerika von 1676 bis 1850, in: Tanja Bührer/Christian Stachelbeck/Dierk Walter (Hg.), Imperialkriege von 1500 bis heute. Strukturen – Akteure – Lernprozesse, Paderborn, 325–344.
Maninger, Stephan (2011b), Die Rolle von Kultur in der Dynamik und der Bekämpfung von Terrorismus, In: Katharina von Knop / Heinrich Neisser / Martin van Creveld (Hrsg.), Countering Modern Terrorism. History, Current Issues and Future Threats. Proceedings of the Second International Security Conference, Berlin, 15.–17.12.2004 (pp. 203–226), Bielefeld 2005.
Maninger, Stephan (2010), Sri Lanka: ein Blick in die Vergangenheit eines Aufstandes. In: Sebastian Buciak / Rüdiger von Dehn (Hrgs.), Indien und Pakistan – Atommächte im Spannungsfeld regionaler und globaler Veränderungen (S. 329–344).
Breytenbach, Jan/Maninger, Stephan (Interv.), (2009), Die Schrecklichen: Südafrikas erfolgreiches Infanteriebataillon im Einsatz (1975–1993), in: Österreichische Militärische Zeitschrift (ÖMZ), Band 47, Heft 1, S. 13–26.
Maninger, Stephan/Hastreiter, Thomas (2009), Deutsche Spezialkräfte: der Faktor „Mensch“ – Herausforderungen und Anforderungen an das Humankapital in der veränderten Sicherheitsrealität. In: Robert Glawe (Hg.), Eine neue deutsche Sicherheitsarchitektur – Impulse für die nationale Strategiedebatte. Wissenschaft & Sicherheit; Bd. 6, (S. 175–186.
Maninger, Stephan (2009a), Operative Hemmnisse für westliche Sicherheitskräfte im Zeitalter multipler Bedrohungs- szenarien. Ein Plädoyer für die wehrhafte Demokratie, in: Österreichische Militärische Zeitschrift (ÖMZ), 47. Jg., H. 1, 425–436.
Maninger, Stephan (2009b), Die verlorene Wildnis. Die Eroberung des amerikanischen Nordostens im 17. Jahrhundert. Verlag für Amerikanistik, Wyk auf Föhr.
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