Wie berechtigt ist die im „Jahrbuch Öffentliche Sicherheit“ erschienene Kritik an Prof. Dr. Stephan Maninger
Gutachten für die Bundespolizeiakademie Lübeck
Verfasser: Prof. em. Dr. Joachim Krause, Seminar für Sozialwissenschaften der Christan-Albrechts-Universität zu Kiel, Direktor emeritus des Instituts für Sicherheitspolitik an der Universität Kiel (ISPK), März 2024
Inhaltsverzeichnis:
- Einleitung und Zusammenfassung
- Rechtsextreme Ideologien und demokratischer Konservatismus: Versuch einer Abgrenzung
- Stephan Maningers Fokussierung auf Ethnizität und Migrationsrisiken
- Stephan Maningers Kritik am schwachen Staat
- Schlussbemerkungen
- Verzeichnis der verwandten Literatur
Einleitung und Zusammenfassung
Zum Jahresende 2022 erschien im Jahrbuch Öffentliche Sicherheit ein wissenschaftlicher Aufsatz von Dr. Daniel Peters und Dr. Mathias Lemke, in dem schwere Vorwürfe gegen Professor Dr. Stephan Maninger von der Fachhochschule des Bundes (Fachbereich Bundespolizei) erhoben wurden. Der Aufsatz hatte den Titel „Ethno-religiöse Brückenköpfe“, „postheroische Handlungseunuchen“ und die „Selbsterhaltung des Volkes in seiner optimalen Form.“ Neurechte Positionen und ihre Verbreitungsstrategie in den Schriften des Bundespolizei-Professors Stephan Maninger.[Peters/Lemke 2022] Auf der Basis dreier Schriften aus unterschiedlichen Schaffensperioden und unter Hinzufügung von Zitaten aus weiteren Schriften wurde Maninger vorgeworfen, dass er (1) Aussagen über ethnische Konflikte und Migration getroffen habe, die sich nicht von Positionen rechtsextremer politischer Gruppierungen und Parteien der „Neuen Rechten“ unterschieden und dass er auch rassistisch argumentiere; dass er (2) für einen autoritären Staat sei und politische Positionen vertrete, die außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stünden; unter anderem wurde ihm vorgeworfen, für Folter als Instrument der Verbrechensbekämpfung oder der Terrorismusbekämpfung eingetreten zu sein. Manninger hat sich in den späten 90er Jahren tatsächlich in einem problematischen Umfeld bewegt, sich aber nach eigenen Angaben aus diesem Milieu verabschiedet. Peters und Lemke wollen mit ihrem Artikel den Nachweis erbracht haben, dass sich Manninger weiterhin diesem Umfeld verbunden fühlt.
Die Ausführungen von Peters und Lemke werden in dreierlei Hinsicht im Folgenden untersucht:
1. Arbeiten die beiden Autoren mit einer sauberen Begrifflichkeit, die zwischen „konservativ“ (im Sinne eines die Demokratie unterstützenden Konservatismus) und „rechtsextrem“ (im Sinne einer konservativen Einstellung, die verfassungsfeindlich ist) unterscheidet? Und wie definieren sie die „Neue Rechte“. Zu diesem Zweck wird zuerst auf der Basis der einschlägigen Literatur eine Begriffsbestimmung vorgelegt, anhand der die Ausführungen von Peters und Lemke bewertet werden.
2. Lassen sich die bei Maninger zu beobachtende Fokussierung auf Ethnizität und seine wissenschaftliche und publizistische Auseinandersetzung mit ethnischen Konflikten sowie seine Kritik an der Migration von Menschen fremder Kulturkreise als Indikator für rechtsextremes oder neu-rechtes Denken qualifizieren? Maßstab der Analyse ist, wie und wo Manninger sich im Rahmen der internationalen wissenschaftlichen Debatte über ethnische Konflikte und deren Regulierung oder Lösung verorten lässt und ob aus diesen Aussagen Gemeinsamkeiten mit rechtsextremen politischen Forderungen erkennbar sind.
3. Kann man Maningers kritische Auseinandersetzung mit Defiziten demokratischer Verfassungsstaaten im Umgang mit Terroristen, illegalen Migranten, Aufständischen und anderen hybriden Bedrohungen als Indikator für rechtsextremes Gedankengut bewerten? Maßstab der Analyse ist auch hier, wie und wo Manninger sich im Rahmen der internationalen wissenschaftlichen Debatte über die Sicherheitsdefizite westlicher Demokratien verorten lässt und ob aus diesen Aussagen Gemeinsamkeiten mit rechtsextremen politischen Forderungen erkennbar sind.
Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die im Jahrbuch Öffentliche Sicherheit publizierte Kritik von Peters und Lemke an Maninger ist nicht nachvollziehbar. Sie basiert auf einer diffusen Begrifflichkeit und unterlässt es, die notwendige konzeptionelle Unterscheidung zwischen demokratischem Konservatismus und einem extremistischen Konservatismus zu treffen, der außerhalb der Regeln des Grundgesetzes und der freiheitlich-demokratischen Ordnung steht.
In ihrer Kritik an der Fokussierung Maningers auf ethnische Konflikte und den Risiken von Migration blenden Peters und Lemke den internationalen wissenschaftlichen Kontext aus, innerhalb dessen die Arbeiten Maningers stehen und der die einzige Folie darstellt, vor der diese Arbeiten bewertet werden können. Dies ist ein grober handwerklicher Fehler, denn in den internationalen Sozialwissenschaften haben die Themen „ethnische Konflikte“ und „Probleme der Integration von Migranten aus muslimischen Ländern“ seit über 30 Jahren einen hohen Stellenwert. Die Aussagen und Befunde von Maninger zu ethnischen Konflikten und den Problemen mit der Integration von Menschen aus fremden Kulturkreisen finden sich im wissenschaftlichen mainstream wieder, wenngleich nicht immer mit jener sprachlichen Rigidität, die Maninger gelegentlich zu eigen ist. Diesen Hintergrund scheinen Peters und Lemke nicht zu kennen. Stattdessen setzen sie Zitate Maningers, in denen empirische Befunde wiedergegeben werden, in Bezug zu programmatischen Positionen neu-rechter und rechtsextremer Parteien. Wenn Maninger etwa die in der internationalen wissenschaftlichen Debatte völlig unkontroverse Behauptung wiedergibt, wonach multiethnische Staaten tendenziell weniger stabil seien als ethnisch homogene, so kann man nicht daraus, wie Peters und Lemke es tun, ein Bekenntnis zum „Ethnopluralismus“ rechtsextremer Kreise herauslesen. Das ist ein unzulässiges framing, bei dem Zitate in einen Kontext gesetzt werden, durch den sie eine Bedeutung erlangen, die der Urheber nicht beabsichtigt hatte. Auch wird Maninger „Rassismus“ vorgeworfen, wofür sich in seinen wissenschaftlichen Schriften kein Beleg findet.
Derselbe Eindruck drängt sich auf, wenn man die Behauptung von Peters und Lemke überprüft, wonach Maninger für einen autoritären Staat stehe und einen anderen Staat jenseits des Grundgesetzes wolle. Auch hier ist auffällig, dass die Kritiker keine Kenntnis von dem Stand der internationalen Debatte zu diesem Thema haben, aber gleichzeitig in geradezu manipulativer Weise mit Zitaten umgehen. Ausgesprochen unangenehm fällt diese Methode bei dem Versuch auf, Maninger trotz seiner wiederholten Ablehnung der Folter das Gegenteil nachzuweisen. Aus den wissenschaftlichen Schriften ergibt sich auch kein Hinweis darauf, dass Maninger nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland steht. Im Gegenteil, er spricht sich wiederholt für eine wehrhafte liberale Demokratie aus und macht Vorschläge zur Verbesserung der sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit demokratischer Staaten, die allesamt verfassungsgemäß sind.
Rechtsextreme Ideologien und demokratischer Konservatismus: Versuch einer Abgrenzung
Um zu bestimmen, ob die Publikationen einer Person einer „neuen Rechten“ Szene oder gar der extremen Rechten zugeordnet werden müssen, ist zuvor in operativ verwendbarer Weise zu bestimmen, was genau unter „neu-rechten“ oder „rechten“ oder „rechtsextremen“ Positionen zu verstehen ist. Das muss mit der notwendigen Sorgfalt vorgenommen werden.
In demokratischen Regierungssystemen ist es üblich geworden, zwischen linken (oder progressiven) und rechten (oder konservativen) Positionen oder Parteien zu unterscheiden. Sowohl am rechten wie am linken Extrem gab und gibt es politische Kräfte und Denker, die als nicht kompatibel mit einer freiheitlichen Demokratie gelten. Auf der Linken waren das die Vertreter des „wissenschaftlichen Sozialismus“, die davon ausgingen, dass das Wissen um die wahren Bewegungsgesetze der Ökonomie sie dafür qualifiziere, sich über den Willen der Mehrheit der Bevölkerung hinwegzusetzen und demokratische Institutionen abzuschaffen oder wirkungslos werden zu lassen. Der wissenschaftliche Sozialismus ist mittlerweile marginal geworden, heute zählen jene dazu, die angesichts des Klimawandels demokratische Institutionen und Verfahren durch andere ersetzen wollen, die ihrer Meinung nach eher dazu geeignet wären Klimaneutralität herzustellen. Auf der rechten Seite waren es konservative oder den Konservatismus als zu lahm verachtende extremistische Kräfte und Denker, die die freiheitliche Demokratie als wesensfremd für die eigene Nation ansahen und eine autoritäre Staatsführung forderten, die dafür sorgen soll, dass die eigene Nation „auf sicherem Kurs bleibt“ und vor allem nicht durch „fremdes Blut“ verfremdet wird. Die Nation wurde als primordiale Kampfgemeinschaft verstanden, die zu ihrem Schutz zusammenstehen muss, weil sie in einer anarchischen und feindseligen Umgebung lebt. Im Europa der 20er und 30er Jahre des 20. Jahrhunderts entstanden aus solchen politischen Bewegungen konservativ-autoritäre Diktaturen mit klerikal-faschistischen Zügen (Portugal, Slowakei), faschistische Diktaturen (Italien, Spanien) oder die totalitäre, rassistisch begründete Diktatur des Nationalsozialismus in Deutschland. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren derartige politische Bewegungen extrem kompromittiert (natürlich am stärksten in Deutschland) und spielten kaum eine Rolle im politischen Leben. Die politische Rechte wurde von Kräften dominiert, die als „demokratischer Konservatismus“ bezeichnet wurden und zum Großteil christdemokratische Parteien umfasste, die als Volksparteien in sich ein breites Spektrum von rechten Positionen abbildeten, aber keine Tendenz zu extremen rechten Positionen erkennen ließen. In Frankreich wurde die gemäßigt nationalistische Partei der Gaullisten lange Jahre zur führenden Partei auf der politischen Rechten.
Seit den 70er Jahren haben sich in Europa neue Parteien auf dem rechten Spektrum herausgebildet. und es haben sich auch politisch-intellektuelle Strömungen entwickelt, die man als extreme Rechte bezeichnen muss und die an das Gedankengut des Faschismus anknüpfen. Das „rechte“ politische Spektrum ist in Europa und Nordamerika heute vielfältiger geworden und enthält auch Parteien (aber auch intellektuelle „Köpfe“), die als rechtsextrem einzustufen sind und Ideologien vertreten, die nicht mit dem vereinbar sind, was in Deutschland als Grundkonsens der Demokratie gilt.
In diesem Sinne soll in den folgenden Abschnitten geklärt werden, was die Inhalte extremen Rechten Denkens und was diejenigen des demokratischen Konservatismus sind. Dem folgt dann eine Beschreibung dessen, was als „Neue Rechte“ in den Sprachgebrauch Eingang gefunden hat. Diese Unterscheidungen zu treffen ist nicht einfach, weil in den deutschen Sozialwissenschaften eine terminologische Vielfalt herrscht und es auch immer wieder Vertreter gibt, die keine Abgrenzung zwischen demokratischem Konservatismus und der extremen Rechten ziehen wollen, weil sie davon ausgehen, dass beide doch dasselbe wollen. (Siehe etwa Weiss 1977, Fritzsche 1998, Göhler 2002) Diese mangelnde Bereitschaft zur Differenzierung mag den Besonderheiten der deutschen Geschichte geschuldet sein, aber es ist keine seriöse wissenschaftliche Kategorie.
Konservatismus und Aufklärung
Konservatives Denken ist als Reaktion auf die Französische Revolution entstanden und hat sich schon früh in zwei sehr unterschiedliche Varianten aufgespalten: den extremen, anti-aufklärerischen Konservatismus und den gemäßigten, aufklärungskritischen Konservatismus. Um diesen Unterschied zu erklären, bedarf es einer Rückbesinnung auf die Kernbotschaften der Aufklärungsphilosophie. Das vorwiegend im 18. Jahrhundert entwickelte Denken der Aufklärung hatte schon vor der Französischen Revolution das politische Geschehen in Europa (insbesondere in Großbritannien) nachhaltig beeinflusst. Aufklärung ging und geht (1) von der Gleichheit aller Menschen aus und fordert die Anerkennung der Rechte des Individuums, insbesondere der persönlichen Unversehrtheit und politischer und wirtschaftlicher Freiheit. Letzteres soll vor allem die wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Entwicklung fördern, die als dynamisch verstanden wird und deren Ziel die Erreichung eines Zustandes ist, in dem ein Optimum an Vernunft herrscht. Aufklärung zielt (2) auch auf die Schaffung verantwortlicher, republikanischer (heute sagt man: demokratischer) Regierungssysteme ab, die Rechtssicherheit, Legitimation und Effektivität politischer Entscheidungen sicherstellen sollen und die von der Anerkennung und dem Management politischer Pluralität ausgehen. Des Weiteren ist für die Aufklärung die (3) segensreiche Wirkung einer Wissenschaft wichtig, die auf empirischer Basis arbeitet und deren Ergebnisse nachvollziehbar und der Gesellschaft nützlich sein sollen. Wissenschaft soll Wissen und Wahrheiten schaffen, oder zumindest die größtmögliche Annäherung an das, was wahr ist. Auch ist es Ziel der Aufklärung, (4) Institutionen und Verfahren zu schaffen, mit deren Hilfe internationale Konflikte friedlich beigelegt und Kriege verhindert werden können. Aufklärung konnte in Europa dort Fuß fassen, wo es zu einer angelsächsischen oder französischen Hegemonie kam oder wo die Beziehungen zu diesen Ländern eine wichtige Rolle spielten (z.B. in den Niederlanden oder in Skandinavien). In Deutschland hatte sie bis Ende der 40er Jahre des 20. Jahrhunderts einen schweren Stand.
Worin besteht rechtsextremes Denken oder rechtsextremer Konservatismus?
Antidemokratisches konservatives Denken ist in der fundamentalen Ablehnung der Gedanken der Aufklärung entstanden. Es lehnt die Ziele und Instrumente der Aufklärung offen ab. Anstelle der persönlichen Freiheit steht das Kollektiv im Mittelpunkt, welches entweder religiös, rassistisch oder ethnisch begriffen wird. Anstelle der durch wirtschaftliche Freiheit bewirkten gesellschaftlichen Entwicklung steht die durch den Staat gesteuerte wirtschaftliche Entwicklung im Vordergrund. Monarchien oder autoritär geführte politische Systeme treten anstelle von republikanischen Staatswesen. Anstelle einer freien Wissenschaft, die Wissen und Wahrheiten anhand von nachvollziehbaren Verfahren produzieren soll, treten Pseudowissenschaften (wie Rassenlehre oder Spenglers Morphologie), Protowissenschaften (wie Carl Schmits Staats- und Rechtslehre) oder dogmatisch verstandene Religion und Esoterik mit einer besonderen Betonung der Mystik. Anstelle einer Regelung der internationalen Beziehungen wird das Recht des Stärkeren praktiziert und ein krudes Verständnis von Geopolitik gepflegt. Teil des anti-aufklärerischen Denkens ist die Ablehnung rational begründeter angelsächsischer oder französischer Hegemonie. Auch nehmen im rechten Denken Verschwörungstheorien einen großen Platz ein, oft auch in Verbindung mit Antisemitismus.
Dieses anti-aufklärerische Denken ist mehrfach in den vergangenen Jahrhunderten modifiziert worden. Ursprünglich bestand es aus einer fundamentalen Kritik an den Denkern der Aufklärung und der französischen Revolution (die auch Kritik an den vorrevolutionären Verhältnissen einschloss). Vor allem in den Schriften von Joseph de Maistre und Louis de Bonald wurde diese Haltung entwickelt. (Vgl. De Maistre 2002 sowie Klinck 1996) De Maistre entwickelte die Programmatik der „konservativen Reaktion“ als Gegenbewegung zur Französischen Revolution und zur Aufklärung generell und er beschwor wiederholt die transzendentale Macht der „Vorsehung.“ Damit verband sich die Vorstellung, dass Volk, Sprache, Gemeinschaft und Tradition Mittelpunkt von gesellschaftlicher Ordnung sein sollten, aber nicht das Individuum. Monarchische oder religiöse Machtstrukturen seien republikanischen Systemen vorzuziehen. (Vgl. Greifer 1961, Cioran 1980, und Staborinski 1989) Diese Überlegungen fanden seinerzeit vor allem den Beifall von Adel, Großgrundbesitzern und Kirchen (besonders der katholischen Kirche). Der britische Philosoph Isaiah Berlin hat zu Recht festgestellt, dass de Maistre damit die theoretischen Grundlagen des Faschismus bereitet habe. (Berlin 2009) Spätere Denker wie Carl Schmit haben diese Tradition fortgesetzt. Sie haben einerseits intelligente Kritik an der Aufklärung und an den Produkten der Aufklärung geübt (wie der parlamentarischen Demokratie), aber sie haben kein überzeugendes Gegenmodell aufbauen können, sondern irrationalen Kräften und Gewaltpolitik den Weg bereitet.
Im Rahmen der Umwälzungen des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts (Wirtschaftskrisen, Erster Weltkrieg, Kollaps vieler demokratischen Regierungssysteme) wurde die konservative Anti-Aufklärung gerade in Mittel- und Südeuropa zu einer Massenbewegung (Faschismus, Nationalsozialismus), die zum Rückfall in die Barbarei geführt und den Zweiten Weltkrieg eingeleitet hat. (Horkheimer/Adorno 1969)
Die furchtbaren Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus haben dieses Denken diskreditiert und nach 1945 zu einem neuen Denken beigetragen, welches diese Zeit überwinden sollte. (Stromberg 1975; Katznelson 2003) Im Kern sind die politischen Ordnungssysteme in Westeuropa und die internationalen Beziehungen nach dem Zweiten Weltkrieg unter starkem US-amerikanischem Einfluss in einer Weise strukturiert worden, die an den Prinzipien der Aufklärung orientiert war, die aber dennoch die Fehler liberaler Politik der vergangenen Jahrzehnte korrigieren konnte. Dieses an der Aufklärung und ihren konstruktiven Kritikern aus dem konservativen (und dem linken) Lager ausgerichtete Denken – und dazu gehört der oben genannte demokratische Konservativismus – hat die Gründung der Demokratie in Deutschland und dessen internationale Einbettung in NATO und EU entscheidend geprägt. (Winkler 2002)
Dennoch hat sich die extreme Rechte weiter gehalten und hat in vielen Ländern – auch in Deutschland – wieder Fuß gefasst. Die in Deutschland und vielen europäischen Ländern zu beobachtende extreme Rechte der Nachkriegszeit (von Vielen auch als „Neue Rechte“ bezeichnet) setzt die Tradition der extremen Rechte der Vergangenheit unter veränderten Bedingungen und mit veränderten inhaltlichen Schwerpunkten fort. Entscheidendes Element des Denkens dieser neu entstandenen extremen Rechten ist nach Ansicht vieler Autoren „ein Antiliberalismus, der im liberalen Rechtsstaat mit seiner Betonung der Grund- und Freiheitsrechte des einzelnen gegenüber vor allem staatlichen Institutionen eine verhängnisvolle Fehlentwicklung der westlichen Industrieländer sieht.“ (Gessenharter 1989, S. 564) Die heutige extreme Rechte nimmt Gedankengänge des in der Weimarer Republik einflussreichen Theoretikers und intellektuellen Wegbereiters der Nazis, Carl Schmit, auf, darunter auch dessen Forderung nach völliger „Homogenität“ und „Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen.“ (Ibid.)
Die wesentlichen politisch-ideologischen Vorstellungen der gegenwärtigen extremen Rechte lassen sich wie folgt beschreiben:
1. Die Ablehnung der Ziele der Aufklärung. Das heutige extreme, rechte Denken orientiert sich an Kategorien, die allesamt erkennen lassen, dass die Grundprinzipien der Aufklärung abgelehnt werden.
2. Ein Politikbegriff, der in Anlehnung an Carl Schmit Politik als dauerhaften Kampf hinstellt und der dazu tendiert, Pluralismus als ein Hindernis für notwendiges und effektives politisches Handeln zu begreifen und stattdessen auf autoritäre Systeme oder Führerstaaten setzt.
3. Die Ablehnung repräsentativer demokratischer Regierungsformen wegen der angeblichen Korruptheit der Politik. Demokratische Regierungssysteme werden als plutokratisch oder als Camouflage für einen „tiefen Staat“ verstanden, in dem sich angeblich düstere Eliten gegen das Volk verschworen hätten. Medien werden als Teil der Verschwörung angesehen und entsprechend werden alternative Wahrheiten entwickelt.
4. Abschaffung der Ergebnisse liberaler Reformen, insbesondere Abtreibungsrecht, Gleichstellung von Frauen, der Nicht-Diskriminierung von als „nicht normal“ bezeichneten sexuellen Orientierungen sowie vieler Reformen des Bildungssystems. Statt des Individuums steht eine Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit im Politikverständnis. (Pfahl-Traughber 1999, S. 14) Die heutige extreme Rechte setzt auf die Rückführung eines Zustandes, in dem traditionelle Familienverhältnisse wieder hergestellt und durchgesetzt werden.
5. Anzweifelung der Ergebnisse von Wissenschaft und die Praktizierung alternativer Wahrheitsproduktion. Auch Wissenschaft wird als Teil einer Verschwörung gesehen und daher andere Formen der Wissenschaft entwickelt, die als Proto-Wissenschaften oder Esoterik zu bezeichnen sind. In der Regel werden Naturwissenschaften wegen ihres Potenzials als Machtfaktoren geschätzt, aber dort, wo es um die Erschütterung des reaktionären Weltbildes geht (Klimawandel, Corona-Epidemie), werden munter alternative Wahrheiten verbreitet. In der AfD streiten Vertreter der extremen Rechten zum Beispiel die Erkenntnisse der Wissenschaft über den Klimawandel ab. Wissenschaft wird als politisch instrumentalisiert bezeichnet und ist daher frei, für rechtsextreme Ziele instrumentalisiert zu werden.
6. Befürwortung von Ethnopluralismus. Für die nach dem Zweiten Weltkrieg entstandene extreme Rechte ist die Hervorhebung der eigenen Nation (oder auch der „Weißen Rasse“) zentral. Hiermit ist gemeint, dass nur in ethnisch oder rassisch homogenen Gesellschaften eine politische Gemeinschaftsbildung möglich sei, dass Einwanderung daher abzulehnen wäre und Migranten wieder ins Ausland verbracht werden sollen. Vor allem wehren sich Anhänger der heutigen extremen Rechte gegen das Konzept der multikulturellen Gesellschaft, die für sie der Beginn eines gesellschaftlichen und kulturellen Niedergangs darstellt. In diesem Zusammenhang finden sich auch immer wieder Beispiele von Antisemitismus und Rassismus.
7. Geschichtsrevisionismus. Dieser bedeutet, dass vor allem die deutsche Geschichte während der Zeit des Nationalsozialismus in einem günstigeren Licht gesehen werden soll. Dazu gehört die Verbreitung revisionistischer Geschichtsbilder (die etwa die Verantwortung für den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs auf die Westmächte schieben wollen), das Abstreiten von Kriegsverbrechen durch die Wehrmacht, oder die Verbreitung von Narrativen, wonach der Nationalsozialismus eigentlich ganz erfolgreich hätte werden können, hätte es nicht den Zweiten Weltkrieg und den Fehler der Judenverfolgung gegeben.
8. Ablehnung der Europäischen Integration und Wiederherstellung von Nationalstaaten. Die europäische Integration sowie die Mitgliedschaft in NATO und UNO werden als falsch bezeichnet. Es gehe darum in Europa wieder ein System von Nationalstaaten zu etablieren, wie es vor dem Zweiten Weltkrieg der Fall war. Deutschland müsse wieder die freie Hand haben, um Bündnisse nach seinem Gusto zu schließen. In der deutschen rechtsextremen Szene wird dabei ein enges Verhältnis zu Russland angestrebt. Aber auch in anderen Ländern ist unter der extremen Rechten die Nähe zu Russland auffällig. Bezeichnenderweise werden viele dieser Bewegungen und Parteien vom russischen Regime gefördert, welches sich als Verteidiger der traditionellen Werte Europas gegen deren angebliche Auflösung durch den westlichen Liberalismus hinstellt.
9. Ablehnung jeglicher amerikanischen oder angelsächsischen Hegemonie. Die Tatsache, dass die USA und Großbritannien nach dem Zweiten Weltkrieg entscheidend zur Schaffung einer westlichen Welt beigetragen haben, in der Rechtsstaatlichkeit und funktionierende Demokratie für Sicherheit, Frieden und Wohlstand gesorgt haben, wird abgestritten. Vielmehr wird gegen amerikanischen Imperialismus und westliche Hegemonie gewettert.
Dies sind natürlich nur idealtypische Darstellungen dessen, was Vertreter der heutigen extremen Rechten in Deutschland oder in anderen Ländern der westlichen Welt an Gedankengut verbreiten. Aber die neun Punkte spiegeln die vorherrschenden Denkfiguren eines Rechtsextremismus wider, der nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes vereinbar sind. Im Gegensatz dazu steht die Gedankenwelt des heutigen demokratischen Konservatismus.
Was ist demokratischer Konservatismus?
Konservatives Denken ist in der heutigen deutschen Demokratie eine der systemtragenden politischen und intellektuellen Strömungen. (Vgl. Müller 2007) Das gegenwärtige „demokratisch-konservative Denken“ (Pfahl-Traughber 1999, S. 46) in Deutschland beruht auf einer langen Tradition des europäischen intellektuellen und politischen Denkens, die aus der Zeit der Französischen Revolution herrührt und mit Namen wie Edmund Burke oder Friedrich Gentz verbunden ist. Es unterscheidet sich klar vom Konservatismus der „extremen Rechte“ oder der „Reaktion,“ die sich ebenfalls zur Zeit der Französischen Revolution herausgebildet hat und mit Namen wie Joseph de Maistre und Louis de Bonald verbunden sind. Erst wenn man sich diese Unterschiede bewusst macht, kann man beurteilen, ob jemand „konservativ“ ist (im Sinne des demokratischen Konservatismus in Deutschland) oder der „extremen Rechte“ zugeordnet werden muss.
Der Begriff des Konservatismus hat sich in den Jahren zwischen dem Wiener Kongress und dem Ende des Zweiten Weltkriegs allerdings auch wiederholt verändert. Für lange Zeit galt konservatives Denken vor allem in Deutschland als romantisch, als autoritär, mystisch und rückwärtsgewandt. (Beyme 2013) Spätestens seit der Mite des 20. Jahrhunderts kann man aber auch in Deutschland von einem demokratischen Konservatismus sprechen, der aus der Verarbeitung der Ereignisse des Ersten und Zweiten Weltkriegs eine Balance schaffen will zwischen der Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Wandels einerseits und der Bewahrung dessen, was erhaltenswert erscheint. (Pfahl-Traughber 1998, S. 19) Dieser demokratische Konservatismus ist in Deutschland seitdem zu einer wichtigen politischen und intellektuellen Kraft geworden.
Das demokratische konservative Denken der heutigen Zeit basiert auf den Grundlagen der Aufklärung. (Vgl. Müller 2007, Ottmann 2008, Franke 2014, Meyer 2014 sowie Rödder 2019 oder am radikalsten Trimcev 2021) Dieses Denken versteht sich als kritischer Gegenpart eines liberalen und progressiven Denkens, welches immer wieder durch Illusionen und Aktivismus dazu beitrage, dass der erwünschte gesellschaftliche und politische Fortschritt scheitere. Es ist in der Auseinandersetzung mit den negativen Folgen der Französischen Revolution entstanden, die ursprünglich mit dem Anspruch angetreten war, die Ziele der Aufklärung rasch und konsequent umzusetzen. Die entscheidenden Denker waren Edmund Burke in Großbritannien (Vgl. Mansfield 1987 sowie Bourke 2015) sowie Friedrich von Gentz (Vgl. Zimmermann 2012) in Deutschland/Österreich. Aber auch Georg Friedrich Wilhelm Hegel (Hassner 1987) oder Lorenz von Stein (Koslowski 2005) muss man in diese Kategorie verordnen. Diese Konservative unterscheiden sich von progressiven Anhängern der Aufklärung dadurch, dass sie davor warnen, die Ziele der Aufklärung ohne Berücksichtigung der realen Umstände (gesellschaftliche Traditionen, Struktur der Gesellschaft, unerwartete Folgen einer nicht durchdachten liberalen Politik) umzusetzen und davor, dass ein Zuviel an aufklärerischem Eifer das Gegenteil von dem bewirken könne, was beabsichtigt sei. (Stromberg 1968. 46 ff.; Kirk 2001)
Das Ende des Zweiten Weltkriegs und der Neubeginn in Europa und Deutschland haben einen demokratischen Konservatismus entstehen lassen, der wieder bei Burke oder Gentz ansetzt. Demokratische Konservative stehen der demokratischen Ordnung und dem Individualismus positiv gegenüber und verteidigen die politischen und zivilisatorischen Errungenschaften der vergangenen 70 Jahre gegenüber jenen politischen Kräften, die diesen Fortschritt in ihren Augen gefährden. Sie üben aber Kritik an all dem, was sie als Fehler einer überstürzten oder ideologisch angeleiteten liberalen Politik betrachten: In der Klimapolitik kritisieren sie den Ausstieg aus der zivilen Kernenergie. In der Migrationspolitik sehen sie zwar die Notwendigkeit einer Einwanderung ein, kritisieren aber die missbräuchliche Nutzung des Asylrechtes und Mängel in der Integrationspolitik, die durch eine in ihren Augen blauäugige Einwanderungspolitik verursacht werden. In der Außenpolitik kritisieren Konservative die zu große Naivität des liberalen und progressiven Friedensdenkens (insbesondere, dass internationale Institutionen und Handel automatisch zu einer demokratischen Transformation führen) und warnen vor den Gefahren, die von machtvollen autoritären Akteuren, von Nationalismus, von politisierter Religion und Ethnizität und Identitätspolitik ausgehen können. Sie stehen Versuchen skeptisch gegenüber, autoritär regierte Staaten mit Bürgerkriegsvergangenheit durch Machtmittel und Geld in Demokratien transformieren zu können. Dieser demokratische Konservatismus darf nicht mit rechtsextremem Denken gleichgesetzt werden, wenngleich die von demokratischen Konservativen geübte Kritik manchmal nicht sehr weit von der Kritik radikaler Rechte an Demokratien entfernt ist, denn Letztere holen sich ihre Argumente gerne bei den demokratischen Konservativen ab. (Siehe auch Liane Bednarz: Man lasse sich nicht blenden, wenn Rechte sich als „konservativ“ bezeichnen, Neue Zürcher Zeitung, 21.1.2020)
In Abgrenzung zu den oben erwähnten Merkmalen des gegenwärtigen extremen Rechten Denkens lassen sich die Elemente des demokratischen konservativen Denkens wie folgt festmachen:
1. Befürwortung der Aufklärung, aber kritische Begleitung liberaler Reformen unter dem Gesichtspunkt der Machbarkeit und der Berücksichtigung derjenigen überkommenen Strukturen, Institutionen und Werte, die es zu erhalten gilt. Das bedeutet auch, dass es Kritik an demokratischen Institutionen oder Entscheidungsträgern gibt, wenn diese sich als zu schwach in der Auseinandersetzung mit den Feinden der Demokratie zeigen. Das Plädoyer für eine wehrhafte Demokratie ist ein typisches Erscheinungsbild konservativen Denkens, ebenso wie der Rat, in der internationalen Politik nicht darauf zu vertrauen, dass sich alles nach den eigenen Vorstellungen zum Guten entwickele. (Niebuhr 1947)
2. Ein Politikbegriff, der sich nicht an Carl Schmit, sondern an Max Weber orientiert. Politik bedeutet demnach, dass Entscheidungsträger in einer Gesellschaft mit unterschiedlichen materiellen Interessen und sehr verschiedenen ideologischen und religiösen Einstellungen darauf bedacht sein müssen, dass gesellschaftlich relevante Probleme effektiv angegangen und gelöst werden und gleichzeitig die politische Akzeptanz gegeben ist.
3. Die Befürwortung, Unterstützung und Beratung repräsentativer demokratischer Regierungen und die Ablehnung autoritärer Regierungssysteme. Demokratische Regierungssysteme werden nicht als fehlerlos betrachtet und die vielen Mängel dieser Systeme werden gesehen. Aber gemäß der Maxime Churchills, wonach demokratische Systeme zwar schlecht seien, aber alle anderen Alternativen sich als viel schlimmer erwiesen hätten, ist es für demokratischen Konservative wichtig, an der Verbesserung demokratischer Systeme mitzuwirken. Aber auch hier gilt die Maxime, dass zu viel Reform das Gegenteil von dem bewirken kann, was erreicht werden soll.
4. Umgang mit liberalen Reformen. Vertreter eines demokratischen Konservatismus haben mit vielen Reformen liberaler Natur Probleme (gerade, wenn traditionelle Familienbilder betroffen sind), aber ihre Kritik ist nicht fundamentaler Natur und sie versuchen, Probleme anzusprechen in der Hoffnung, dass sich daraus eine breite politische Diskussion ergibt, bei der traditionelle Werte wieder einen höheren Stellenwert bekommen.
5. Vertreter eines demokratischen Konservatismus zweifeln in der Regel nicht die Ergebnisse von Wissenschaft an (es sei denn, es ergeben sich konkrete Hinweise). Es gibt allerdings viele konservative Denker, die Kritik an Ergebnissen der Sozialwissenschaften und anderer Wissenschaften vom Menschen üben, wenn diese Zukunftsvisionen versprechen, die ihnen nicht real erscheint oder wenn sie Gewohnheiten abschaffen wollen, die ihnen verteidigungswürdig erscheinen.
6. Ablehnung von Ethnopluralismus. Konservative sehen zwar mit Skepsis, dass mit der massenweisen Migration von Menschen aus anderen Kulturkreisen erhebliche Probleme anstehen und warnen vor einer ungeregelten Migration. Sie gehen aber auch davon aus, dass angesichts der abfallenden Geburtenrate in europäischen Staaten eine Migration notwendig ist und verlangen von der Politik, dass sie diese reguliert.
7. Kein Geschichtsrevisionismus. Konservative Demokraten tendieren nicht dazu, die Geschichte grundsätzlich neu zu betrachten, vor allem nicht, wenn das dazu führt, dass Verbrechen oder Fehler der Nationalsozialisten kleingeredet werden sollen.
8. Befürwortung der Europäischen Integration und der NATO. Für demokratische Konservative ist die Mitgliedschaft in EU und NATO Voraussetzung für die äußere Sicherheit und die Erhaltung eines internationalen Umfeldes, in dem repräsentative Demokratien nur existieren können.
9. Eine amerikanische oder angelsächsische Hegemonie wird nicht als Problem gesehen. Russland hingegen wird als feindselige und den Demokratien abträgliche Macht angesehen.
Systemtragendes, demokratisch-konservatives Denken und systemkritisches rechtsextremistisches Denken lassen sich also konzeptionell voneinander relativ klar abgrenzen.
Was ist die Neue Rechte?
In dieser Systematik fehlt bislang der Begriff der Neuen Rechte. Dieser Begriff ist in der internationalen wie in der deutschen Debatte doppelt belegt: zum einen ist er ein Sammelbegriff für das Denken der extremen Rechten, wie es sich nach dem Zweiten Weltkrieg herausgebildet hat. Der Ideologe der französischen „Neuen Rechten“, Alain de Benoist, hat diese Definition geprägt. Sie bedeutet die „kontinuierlich-partielle Negierung der bestehenden, an den liberal-demokratischen Grundsätzen angelehnten Wertvorstellungen“ und gleichzeitig eine Orientierung an und Rezeption von antidemokratisch und völkisch geprägten Denkern. (Zitate und indirekte Wiedergabe nach Keßler 2017, S. 15) Dieses Denken unterscheidet sich tatsächlich von dem der ersten Hälfte des 20. Jahrhundert, aber wir verzichten darauf diese Bezeichnung zu übernehmen, sondern sprechen nur von der extremen Rechten, welche sich nach dem Zweiten Weltkrieg herausgebildet hat. Die zweite Definition, die hier verwandt wird, bezeichnet mit „Neuer Rechte“ ein Phänomen, welches seit den 80er Jahren beobachtet werden kann und einen politischen und intellektuellen Raum umschreibt, in dem demokratische Konservative und extreme Vertreter rechter Positionen miteinander kommunizieren und kooperieren. In neu-rechten oder rechtspopulistischen Parteien (das gilt auch für die AfD) finden sich sowohl demokratisch-konservative als auch rechtsextreme Personen und Tendenzen wieder. Zudem gibt es intellektuelle Milieus, in denen rechtsextremistische und demokratisch-konservative Denkweisen im Austausch stehen. Die „Neue Rechte“ stellt ein Scharnier zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus dar, wobei die meisten Beobachter davon ausgehen, dass dadurch ein Umfeld geschaffen werde, in dem konservative Autoren und Denker sich rechtsextremistischem Gedankengut annähern würden. (Gessenharter 1989, S. 569, Pfahl-Traughber 1999, 46, ausführlicher Pfahl-Traughber 1998, S. 153-235) Derartige Milieus werden durch die Herausgabe von Büchern, Zeitschriften und Zeitungen (wie die Junge Freiheit, Criticon), durch Seminare und durch Institutionen wie das Institut für Staatspolitik oder die Konservative Bibliothek geschaffen. Das, was demokratisch gesinnte Konservative und extreme Rechte zusammenführt, ist häufig das Gefühl, einer liberal-progressiven Hegemonie ausgesetzt zu sein, die – ganz im Sinne des italienischen Marxisten Gramsci – durch eine andere Hegemonie abgelöst werden soll. In diesem Sinne gibt es keine eigenständigen politischen neu-rechten Positionen, denn das Kennzeichen dieser Neuen Rechte ist die Interaktion zwischen rechtsextremen und demokratisch-konservativen Positionen. Das neu-rechte Milieu zeichnet sich nicht nur durch die Tendenz zu einer Radikalisierung aus, sondern auch dadurch, dass Personen mit einem demokratisch-konservativen Hintergrund dieses auch wieder wegen der Radikalisierungsprozesse verlassen.
Defizite in der Analyse von Peters und Lemke
Der im Jahrbuch Öffentliche Sicherheit von Daniel Peters und Mathias Lemke erschienene Beitrag versucht sich gar nicht erst in einer Unterscheidung zwischen demokratischem Konservatismus und Rechtsextremismus. Diese Unterscheidung scheint den Autoren fremd zu sein. Vielmehr sprechen sie von einer neuen Rechte in oberflächlicher Weise „als ein Netzwerk von Personen und Organisationen (Organisationsform), die einen autoritären Nationalradikalismus vertreten (Ideologie) und durch metapolitische Theoriebildung und gesellschaftliche Praxis (Strategie) eine Kulturrevolution von rechts – als geistige Voraussetzung für einen politischen Umbruch – herbeiführen wollen.“ (Peters/Lemke 2022, S. 57) Diese Formulierungen mögen Vielen auf den ersten Blick einleuchtend erscheinen, aber das Problem mit dem Begriff „autoritärer Nationalradikalismus“ ist, dass nicht weiter ausgeführt wird, was ein „Nationalradikalismus“ an Positionen beinhaltet und was man sich unter der „autoritären“ und der „nicht-autoritären“ Variante vorstellen muss. Auch der Begriff „metapolitische Theoriebildung“ ist schwammig, Metapolitik ist ein Begriff der politischen Philosophie, der eine reine, philosophische Staatslehre anstrebt, die nicht von einem bestimmten Staatswesen ausgeht oder sich auf ein solches bezieht. (Metapolitik verbindet sich mit Autoren wie Eric Vögelin, Hannah Ahrendt oder Leo Strauss, die eine philosophische Kritik der Moderne und der Aufklärung vorgenommen haben, die sich grundlegend von derjenigen konservativer Gegner der Aufklärung unterscheidet.) Durch den Vertreter der französischen neuen Rechten Alain de Benoist hat dieser Begriff aber eine völlig andere Bedeutung gewonnen: als ein von rechts spiritualisierter „Gramscianismus“, also den Versuch die öffentliche Meinung im Sinnen konservativer oder extremer rechter Ideen zu beeinflussen. Unter einer „rechten Kulturrevolution“ kann man sich in diesem Zusammenhang etwas vorstellen, nämlich das Gegenstück zu der oft beschworenen „linken Kulturrevolution.“ Aber was ist das Wesen der „neuen“ Rechte im Vergleich zur „alten“? Und ab wann beginnt eine wie auch immer geartete „Kulturrevolution“ verfassungswidrig zu werden? Das sind Fragen, die in dem Aufsatz nicht angeschnitten werden.
Auch der bei Peters und Lemke erfolgte Rückgriff auf die sogenannte „konservativen Revolution“ zur Beschreibung der „Neuen Rechten“ hilft nicht weiter. Bei diesem Begriff handelt es sich um einen Sammelbegriff für eine diverse Gruppe von nationalsozialistischen, rechtsorientierten und konservativen Intellektuellen der 20er und 30er Jahre des vergangenen Jahrhunderts, die der frühere Privatsekretär Ernst Jüngers, Armin Mohler, nach dem Zweiten Weltkrieg im Rahmen seiner Dissertation kreiert hat. (Breuer 1990, S. 606f.; s.a. Breuer 1995) Die von ihm beschriebenen 350 Personen blieben seinerzeit gesellschaftlich und politisch weitgehend wirkungslos, hatten kaum Verbindungen untereinander und ließen sich nur schwer miteinander in Beziehung setzen. (Mohler 1972) Einige von ihnen waren entschiedene Befürworter des Nationalsozialismus, andere hingegen deren Gegner. Der Begriff der konservativen Revolution hatte in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts offenkundig den Zweck, jene Intellektuellen, die nationalsozialistisch orientiert waren, in einen größeren Kontext zu setzen, indem man sie in einen Topf mit „Konservativen“ warf. (Thomas Assheuer: Neue Rechte – Germanische Thing-Zirkel. In: Die Zeit vom 27. März 2018) Die „konservative Revolution“ ist ein feuilletonistischer Modebegriff der 50er Jahre gewesen, dem keine operative Bedeutung bei der Bestimmung der Frage zukommt, ob die Schriften eines heutigen Autors als rechtsorientiert in dem Sinne qualifiziert werden müssen, dass er die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung in Frage stellt oder gar ablehnt.
Die Kategorisierung, die die Autoren Peters und Lemke vornehmen, um Maninger politisch einzuordnen, sind als oberflächlich zu charakterisieren. Es mangelt ihnen an klaren Abgrenzungen und Definitionen, was Möglichkeiten der Zuordnungen zu tatsächlichen oder vermeintlichen verfassungswidrigen Positionen ermöglicht. Hätten die Verfasser sich um ein differenziertes Kategoriengerüst bemüht, dann hätten sie – auch nach einer gründlichen Lektüre seiner Schriften – zu dem Schluss gelangen müssen, dass er zu den demokratischen Konservativen zu rechnen ist. In allen neun oben aufgeführten Indikatoren lässt er sich als demokratisch-konservativ identifizieren. Er hat sich allerdings in den späten 90er Jahren etwa bis 2000 in einem problematischen, neu-rechten publizistischen Umfeld bewegt. Er hat sich aber nach eigenen Angaben aus diesem Milieu gelöst und seine Publikationen seit 2005 lassen tatsächlich ein völlig anderes Umfeld erkennen. In den späten 90er Jahren hat er aber eine Reihe von unglücklichen Formulierungen im Zusammenhang mit Ethnizität und Migration zu verantworten, die im progressiven „Lager“ als Anschlag auf die Werte von Demokratie und der Menschlichkeit missverstanden worden sind.
Stephan Maningers Fokussierung auf Ethnizität und Migrationsrisiken
In der Kritik von Peters und Lemke an Maninger wird sehr stark auf dessen Fokussierung auf Ethnizität abgehoben. Im Wesentlichen wird ihm unterstellt, dass er wegen der immer wieder beim ihm herausgestellten Betonung des Faktors Ethnizität eine bedenkliche Nähe zu ethno-pluralistischen Vorstellungen aufweise, die vor allem bei rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien und rechten Intellektuellen populär sei. Ethno-Pluralismus ist eine politische Programmatik, der zufolge nur Nationalstaaten basierend auf einer einheimischen Bevölkerung stabil und handlungsfähig seien und dass daher Migration abzulehnen und rückgängig zu machen sei. Sie werfen ihm in diesem Zusammenhang vor, dass sich seine Vorstellungen seit den 90er Jahren nicht geändert hätten. Um diesen Vorwurf zu prüfen, werden im Folgenden die diesbezüglichen Aussagen von Maninger zur Rolle von Ethnizität und Migration dargestellt und in den Kontext der internationalen wissenschaftlichen Debatte gestellt.
Analyse ethnischer Konflikte
Das Thema Ethnizität durchzieht tatsächlich die Schriften Maningers seit dem Beginn seiner wissenschaftlichen Karriere. Und seine Vorstellungen davon haben sich auch nicht grundsätzlich geändert. Schon in seiner Masterarbeit hat er den Konflikt zwischen dem African National Congress (ANC) und der Inkatha-Party for Freedom in Südafrika untersucht. (Maninger 1994) Dieser reicht bis in die Zeit der Apartheid-Politik zurück und hatte nach Maningers Analyse sowohl ethnische (Zulus versus Xhosa) als auch ideologische Motive und es sei auch um Verfügung über knappe Ressourcen gegangen. Mit dieser Analyse hat er ein zutreffendes Bild der innenpolitischen Lage in Südafrika in den 90er Jahren gezeichnet, und im Übrigen nicht nur auf den Faktor Ethnizität gebaut. In seiner Dissertation, die sich mit den Perspektiven eines Afrikaaner-Staates in Südafrika befasste, war der Ausgangspunkt eine Darstellung der verschiedenen weißen Ethnien in Südafrika und was ein solcher Staat für sie hätte bedeuten können. Er gelangt zu der Erkenntnis, dass ein Afrikaaner-Staat durchaus eine Option für ein weniger zentralistisches Südafrika nach Beendigung der Apartheid hätte sein können. (Maninger 1998a)
Für Peters und Lemke scheint alleine die wissenschaftliche Beschäftigung mit Ethnizität und ethnischen Konflikten verdächtig zu sein. Das ist verwunderlich, denn Ethnizität ist ein in den Sozialwissenschaften seit über 100 Jahren etablierter Begriff, der zuerst von Max Weber entwickelt worden ist, dem keine Nähe zu rechtsextremen oder aufklärungsfeindlichen Positionen nachgesagt werden kann. Dieser hat in seiner ihm eigenen vorsichtigen Sprache Ethnizität als eine größere, zur politischen Gemeinschaftsbildung fähige Gruppe von Menschen bezeichnet, die sich durch den subjektiven Glauben an eine gemeinsame Abstammung und Kultur konstituiert und so eine homogene Gruppenidentität bildet. Dabei würden gewisse kulturelle Elemente wie Sprache, Kleidung, Brauchtum und Religion als auch nach außen sichtbare Abgrenzungszeichen verwendet. (Vgl. Weber 1964, S. 305 ff. sowie Barth 1969, S. 12 ff, siehe auch Jackson 1982/83 sowie Wobbe 1994)
Der Begriff der Ethnizität ist dehnbar und vielfältig, aber er wird in vielen Wissenschaften angewandt. Vor allem seit dem Ende des Ost-West-Konflikts wird in einer Vielzahl von wissenschaftlichen Publikationen darauf verwiesen, dass ethnische, religiöse oder gar rassistisch motivierte Konflikte zunehmen werden. (Jalali/Lipset 1992, Lake/Rothchild 1996, Kaufman 1996, Gilligan 2016) Der amerikanische Konfliktforscher Ted Gurr prognostizierte 1990, dass in den 90er Jahren und dem darauffolgenden Jahrzehnt mit einer massiven Zunahme ethnischer Konflikte zu rechnen sei. (Gurr 1990, S. 82) In einer 1992 erschienenen Prognose der internationalen Beziehungen des nun wirklich nicht für rechtslastige Publikationen bekannten Forschungsinstituts für Internationale Politik und Sicherheit der Stiftung Wissenschaft und Politik hieß es hierzu: „Im ‚post-ideologischen Zeitalter‘ ist es angesichts des Versagens von staatlicher Entwicklung in der Dritten Welt mehr oder weniger zwangsläufig, daß Religion und Ethnizität zum Auffangbecken massiver sozialer und wirtschaftlicher Frustrationen und zu Transporteuren sozial-revolutionärer Tendenzen werden.“ (Kühne 1992, S. 461) Auch der keinesfalls rechter Tendenzen verdächtige Afrika-Experte Rainer Tetzlaff ging seinerzeit davon aus, dass infolge einer zu beobachtenden Demokratisierungswelle in Afrika der Faktor Ethnizität das Konfliktgeschehen stärker bestimmen werde. (Tetzlaff 1991)
Seit den 90er Jahren kann man geradezu von einer Welle von Publikationen zur Rolle von Ethnizität bei der Herausbildung von Bürgerkriegen sprechen. Diese kamen aus der Politikwissenschaft, (Vgl. Olzak 1992, Lake/Rothchild 1998, Eck 2009, Majeed 2013) der Soziologie, (Z.B. Wimmer/Cederman/Min 2009) der Friedens- und Konfliktforschung, (Z. B. Forsberg 2008) der Anthropologie, (Siehe Eller 1999) den Wirtschaftswissenschaften (Vgl. Esteban/Mayoral/Ray 2012a und 2012b) und der Regionalforschung. (Vgl. unter anderem Attah-Poku 1998, Abbink 2006, Young 2006, Bertrand 2004, Asal/Findley/Piazza/Walsh 2016, Etefa 2019) Selbst ein Forschungsinstitut der Vereinten Nationen veröffentlichte eine umfangreiche Publikation mit Einzelstudien zu diesem Thema. (Stavenhagen 1996) Auch wurden Analysen zu den Möglichkeiten der Vermittlung vorgelegt (Etwa Quinn/Wilkenfeld/Eralp/Asal/Mclauchlin 2013) und in der Migrationsforschung wurden Zusammenhänge zwischen der Migration ethnischer Gruppen und der Übertragung ethnischer Konflikte in die Empfängerländer thematisiert. (So etwa Lyon/Uçarer 2001, Rüegger 2019) Es kann davon ausgegangen werden, dass die wissenschaftliche Analyse von ethnisch verursachten Konflikten heute schon fast eine eigenständige Disziplin darstellt. (Cordell/Wolff 2016a; Cordell/Wolff 2016b, S. 1)
Die Überlegungen und Analysen Maningers knüpfen an diese umfangreiche Literatur an und bewegen sich im internationalen wissenschaftlichen mainstream. Für ihn ist Ethnizität eine analytische Kategorie um Konflikte zu analysieren. In seiner Definition von Ethnizität ist er dicht bei Weber. In der Abgrenzung zum Rassismus definiert er Ethnizität wie folgt:
„Ethnizität umfasst verschiedene Aspekte der kollektiven Selbstdefinition, welche sich auf Wertesysteme, bzw. Kultur, Religion und die gemeinsame Vergangenheit stützen, während Rassismus und Rassenideologien eine hierarchische Rangordnung der Menschheit aufgrund biologischer Eigenschaften postulieren. Ethnizität und vor allem Ethnozentrismus reflektiert im Gegensatz dazu die intensive Präferenz des eigenen, bekannten Wertesystems, welcher als Basis des Zusammenlebens und Grundordnung innerhalb der ethnokulturellen Gruppe dient.“ (Maninger 2010, S. 336)
Ethnizität kann substaatlicher Natur sein oder mit einem Staat identisch sein. Multiethnische Staaten, so Maninger – und in dieser Einschätzung steht er in der wissenschaftlichen Debatte nicht allein – seien inhärent instabiler als ethnisch einheitliche Staaten. In der internationalen wissenschaftlichen Diskussion gilt es als relativ konsensual, dass nicht jeder multiethnische Staat zerfallen muss, aber es bedarf oft nur eines Anstoßes von Innen oder von außen, um einen Konflikt entlang ethnischer Linien anzustoßen. (Lake/Rothchild 1996, Wolff 2006, Kaufman 2016, Todd/Ruane 2014, dies. 2016, Gilligan 2016, Teshome 2021) Von daher macht es tatsächlich Sinn, Ethnizität näher zu analysieren. Innerhalb einer Ethnizität, so Maninger, gäbe es in der Regel eine Vielzahl von Strömungen und Interessen, aber:
„Es ist Ethnizität und das damit zusammenhängende kollektive Selbstbewusstsein, das Sinn und Rückhalt einer Gesellschaft bestimmt und deren Mitglieder als Teil der Gruppe mitschleppt oder ausstößt. Einzelne werden sich immer von der Gruppe distanzieren, doch für die Mehrheit ist die ethnische Gruppe eine Art größere Familie, in deren Mite man sich geborgen fühlt.“ (Maninger 1997b, S. 10)
Ausgehend von dieser Begrifflichkeit entwirft Maninger ein Konzept für das Verständnis und die Analyse von ethnischen Konflikten. (Am anspruchvollsten erfolgt dies in Maninger 1997a) Diese fänden zwischen „parallelen Gesellschaften“ statt. Ethnische Gruppen und Gruppenzugehörigkeiten könnten „angesichts einer externen Bedrohung“ eine „enorme kollektive Energie und hohe Opferbereitschaft entwickeln, die oft als Ethnonationalismus bezeichnet wird.“ (Maninger 2010, S. 339)
Ethnische Konflikte seien in der Regel territorialer Art und fänden auf substaatlicher Ebene statt. (So auch Coakley 2003) Ausgangspunkt seien der Drang nach Selbstbestimmung oder die Forderung nach Beibehaltung oder Wiedergewinnen einer Heimat. Vor allem multiethnischen Staaten seien gefährdet, weil oft ein Spannungsverhältnis zwischen Minderheiten und dem durch die Mehrheit dominierten Staatsapparat bestehe. Ethnische Konflikte hätten eine erhebliche Dauerhaftigkeit. Es gäbe latente Phasen, aber auch sporadische oder dauerhafte Ausbrüche der Gewalt. Das Konfliktpotenzial beruhe „bis zu einem gewissen Grad auf historisch fundierten divergierenden Auffassungen, die je nach politischem Klima immer wieder erneut in akute Auseinandersetzungen münden.“ (Maninger, 2010, S. 340) Ein wichtiger Faktor für den Ausbruch von ethnischen Konflikten innerhalb multiethnischer Staaten könnten dabei auch unterschiedliche Geburtenraten einnehmen. Auch dies ist ein Faktor, der in der internationalen Konfliktforschung wahrgenommen wird. (Slack/Doyon 2001)
Diese Konflikte würden laut Maninger meist durch militärische Macht entschieden. Es werde verbissen gekämpft, weil der Verlust jeden Territoriums die ethnische Säuberung zur Folge hätte. Ethnische Konflikte seien nur beschränkt durch wirtschaftliche Mittel zu beeinflussen, denn ethnische Interessen nehmen selten Rücksicht auf ökonomische Faktoren. In multiethnischen Staaten können ethnische Konflikte alle staatlichen, politischen und sozialen Strukturen penetrieren. (Maninger 2010, S. 341)
Ethnische Konflikte können, so Maninger, auch in europäischen Staaten auftreten, die zumindest im späten 20. Jahrhundert eine relativ homogene Bevölkerung aufgewiesen haben (wie Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Belgien etc.). Migrantengruppen (vor allem aus fremden Kulturkreisen und mit enger muslimischer Religionszugehörigkeit) könnten sich einer Integration verweigern und ethnische Inseln oder Brückenköpfe bilden. Aus ihnen können soziale und politische Brennpunkte entstehen und zum Ausgangspunkt von lokaler Gewalt werden. Gleichzeitig würden sie weitere, meist illegale Zuwanderung begünstigen. Außerdem könnten sie zum Einfallstor für organisierte Kriminalität, extremistische Ideologien, islamistischen Terrorismus und sonstige transnational operierende hybride Gewaltakteure werden. (Maninger 2018b)
Seine Überlegungen sind präzise in einem 1998 erschienenen Papier an der Universität der Bundeswehr München dargelegt worden. (Maninger 1998b) Man findet dort eine wissenschaftlich fundierte und in der Wortwahl nuancierte Darstellung des Problems Ethnizität als Kriegsursache. Sowohl dieses Papier als auch ein 1997 im African Security Review publizierter Aufsatz (Maninger 1997a) lassen deutlich werden, dass Maninger eine hochdifferenzierte und auf den Ergebnissen seriöser wissenschaftlicher Analysen begründete Theorie von Ethnizität entwickelt hat, die sich ganz klar von Programmpunkten rechtsextremer Ideologen abhebt.
Die von Maninger entwickelten Vorstellungen finden in der internationalen wissenschaftlichen Diskussion zu ethnischen Konflikten und zur Migration durchgängig Akzeptanz. Sie beruhen auch auf Erkenntnissen des renommierten Verhaltensforscher Irenäus Eibl-Eibelfeld, die dieser Anfang der 90er Jahre veröffentlich hat. (Eibl-Eibesfeldt 1994) Auch der amerikanische Politikwissenschaftler Michael Lind ist zu nennen, der – basierend auf den Arbeiten von Hans Kohn (Kohn 1962) – den Begriff des liberalen Nationalismus geprägt hat, was bedeutet, dass ein liberaler Nationalstaat ein Zusammenhörigkeitsgefühl haben muss, sei es ethnisch-kultureller Natur, oder wie in den USA, auf der Basis eines gemeinsamen Staats- und Verfassungsverständnisses. (Lind 1995) Ebenso kann man den renommierten US-amerikanischen Historiker Jerry Z. Muller anführen, der die Stabilität der politischen Entwicklung Westeuropas nach dem Zweiten Weltkrieg auf den relativ hohen Grad an ethnischer Homogenität zurückführt oder den liberalen Politikwissenschaftler Robert D. Putnam. (Vgl. Putnam 2007; Muller 2008) Natürlich gibt es Nuancierungen, was die Möglichkeit der Integration muslimischer Menschen in westliche Gesellschaften betrifft. Und die von Maninger ausgesprochenen Warnungen sind auch inzwischen in den politischen Diskurs demokratischer Parteien eingegangen. Es ist allerdings auch ein Thema, an dem populistische Parteien der Neuen Rechten lebhaften Anteil nehmen und welches sie – nicht zuletzt auch wegen der häufigen Passivität der Mehrheitsparteien – ausnutzen, um mit fremdenfeindlichen und rassistischen Parolen Stimmung zu machen. Ein Konzept dieser Parteien ist dabei die Forderung nach Ethnopluralismus, das heißt jeder Staat solle eine kulturelle, ethnische Homogenität anstreben und Migranten ausweisen.
In der Kritik an Herrn Maninger durch Peters und Lemke wird diesem eine bedenkliche Nähe zu Konzepten des Ethnopluralismus attestiert. Die Hervorhebung von Ethnizität bei Maninger werfe die Frage auf, ob diese nicht auf das in der Identitären Bewegung (IB) und in den Publikationen des IfS gebräuchliche Konzept des Ethnopluralismus „hinauslaufe.“ (Peters/Lemke 2022, S. 61) In den folgenden Seiten wird dann aus der Frage die feste Überzeugung, wonach Maninger einen Ethnopluralismus postuliere. Zugleich wird ihm Rassismus und Sympathie für autoritäre Systeme unterstellt und behauptet, dass seine Gedankenwelt außerhalb des freiheitlich-demokratischen Grundkonsensus stehe. (Peters/Lemke 2022, S. 55-56) Der Vorwurf des Ethnopluralismus wird flugs auch auf Eibl-Eibesfeldt ausgedehnt und auch auf Michael Lind, dessen Argumente die Verfasser überhaupt nicht verstanden haben. (Peters/Lemke 2022, 71 und 74 (Fn. 49))
Die Beweisführung wird in der Regel mit Zitaten aus Maningers Schriften zur Ethnizität und Migration geführt, die bei näherem Hinsehen nicht das ergeben, was die Autoren suggerieren wollen. Das, was an der Kritik von Peters und Lemke am meisten befremdet ist, dass sie Ausführungen Maningers zur empirischen Analyse von Konflikten in politische Postulate umdefinieren, die denen der extremen Rechten entsprechen sollen. Das ist ein wissenschaftlich unzulässiges Verfahren: Es wird der bestehende Kontext des Zitats weggelassen und ein anderer Kontext um die Zitate hergestellt, die diese dann in einem völlig anderen Licht erscheinen lassen. Wie oben dargestellt, hat Maninger ein Konzept zur Erklärung von Konflikten durch den Faktor Ethnizität vorgelegt, welches auf Max Weber zurückgeht. Mit diesem Konzept steht er keinesfalls allein da in der internationalen wissenschaftlichen Literatur zu ethnischen Konflikten. Von dieser Literatur haben seine beiden Kritiker offensichtlich keine Kenntnis. Stattdessen münzen sie seine Zitate so um, als ob er Ideen des größten Widersachers von Max Weber, nämlich Carl Schmit, anhänge. (Peters/Lemke 2022, S. 62)
Was seine Aussagen zu den Gefahren der Migration aus fremden Kulturen und Religionsräumen betrifft, so fallen diese schärfer und weniger differenziert aus als seine Aussagen zu ethnischen Konflikten. Er liebt die Überspitzung („islamisch befreite Zonen in westlichen Großstädten“, „ethnische Brückenköpfe“ etc.), die ihm bestimmt Sympathien aus dem rechten Lager eingebracht haben. Aber viele der von ihm vor 15 bis 20 Jahren angesprochenen Probleme manifestieren sich heute. Geradezu prophetisch seine Ausführungen zu der Gefahr, dass muslimische Parallelgesellschaften in westlichen Staaten zur organisatorischen, personellen und logistischen Voraussetzung für terroristische Anschläge werden. (Maninger 2005a) Im Jahr Herbst 2015 und Anfang 2016 konnte das angesichts der brutalen Anschläge in Paris und Brüssel deutlich aufgezeigt werden – alle Spuren führten damals in den Brüsseler Stadtteil Molenbeek, in dem es eine starke Präsenz von Menschen aus muslimischen Ländern gibt. (Vgl. Unraveling the Connections Among the Paris Attackers, New York Times, 18.3.2016)
Wenig überzeugend wirken Maningers Hinweise aus den späten 90er Jahren, dass infolge von zu großer Migration von Menschen anderer Kulturen und Ethnien Brückenköpfe entstehen werden, die dann zu separatistischen Bewegungen werden können. Das ist nicht die Realität in westlichen Demokratien. Die heutigen Problemlagen sind viel komplexer. Aus wissenschaftlicher Sicht sind daher viele der in diesem Zusammenhang gefallenen Äußerungen Maningers ergänzungswürdig. Die westlichen Gesellschaften benötigen Migration, weil sich die demographische Lage im Zuge des Rückgangs der Geburtenzahlen so fundamental verändert hat. Das wird von Maninger auch anerkannt, er spricht dann von „Ersatzmigration.“ Aber die positiven Effekte von Migration kommen bei ihm eher am Rande vor. Und es sollte auch festgehalten werden, dass nicht alle Migranten aus muslimischen Ländern (auch nicht unter jungen Männern) sich als integrationsunwillig erweisen und dass es auch erhebliche Defizite im Bereich der Integrationshilfe durch die jeweiligen Einwandererstaaten gibt. Verfolgt man die internationale wissenschaftliche Diskussion zu diesem Thema, die auf empirischen Daten basiert, so entsteht ein differenzierteres Bild. Tatsächlich verlaufe die Integration muslimischer Menschen in westlichen Staaten deutlich schwieriger als bei Menschen aus anderen Kulturkreisen und wiederholt werden teilweise deutliche Rückschritte festgestellt. Andererseits gäbe es eine Integrationskraft westlicher Gesellschaften, die allerdings unter den Bedingungen der schweren Terroranschläge der Jahre 2004 – 2015 eingebrochen sei, aber auch durch Rassismus auf Seiten der weißen Bevölkerung verursacht worden wäre. (Vgl. unter anderem Constant/Gataullina/Zimmermann/Zimmermann 2006, Jackson 2009, Adida/Laitin/Valfort 2010, Goli/Rezaei 2011, Maliepaard 2012, Jacobson/Deckard 2014, Maxwell 2018, Elsayed/de Grip 2018, Statham/Tillie 2018, Friberg/Sterri 2021, Heath/Schneider 2021)
Maningers tiefer Pessimismus wird nicht überall geteilt, aber seine Befunde widersprechen nicht grundsätzlich den Befunden anderer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und sind im Rahmen einer offenen wissenschaftlichen Debatte völlig legitim. Gerade die Unruhen in Frankreich im Sommer 2023 haben gezeigt, wie groß das Problem mit integrationsunwilligen oder -unfähigen Jugendlichen von zumeist nordafrikanischer Herkunft ist und wie hilflos Behörden auf eine zunehmende Zahl von gewaltbereiten jungen Männern reagieren. Ähnliche Probleme treten auch in deutschen Großstädten auf. Maninger ist ein Wissenschaftler, der diese Probleme beschreibt und sie in sein Konzept der Erklärung von Konflikten durch Ethnizität einbezieht. Ethnizität ist ein reales Problem, das sieht man an den vielen brutalen Kriegen in Afrika, Lateinamerika und auch in Asien. Dieses Problem zu leugnen, indem man jene, die es ansprechen, der Nähe oder gar Zugehörigkeit zur extremen Rechten beschuldigt, ist keine Problemlösung, sondern Problemverdrängung. Maninger, das muss man an dieser Stelle auch sagen, setzt sich durch eine teilweise drastische Sprachwahl dieser Kritik aus. Dennoch ist nichts von dem, was er zur Ethnizität geäußert hat, von einer Natur, dass man ihn als außerhalb der freiheitlich-demokratischen Ordnung stehend bezeichnen darf. Man kann anderer Meinung sein, aber nichts von dem, was er zum Thema Ethnizität schreibt, erlaubt diese Qualifikation.
Die im Jahrbuch Öffentliche Sicherheit publizierte Kritik von Peters und Lemke an Maninger ist daher für diesen Gutachter nicht nachvollziehbar. In ihrer Kritik blenden Peters und Lemke völlig den internationalen wissenschaftlichen Kontext aus, innerhalb dessen die Arbeiten Maningers stehen und der die einzige Folie darstellt, vor der diese Arbeiten bewertet werden können. Dies ist ein grober handwerklicher Fehler, denn in den internationalen Sozialwissenschaften haben die Themen „ethnische Konflikte“ und „Probleme der Integration von Migranten aus muslimischen Ländern“ seit über 30 Jahren einen hohen Stellenwert. Die Aussagen und Befunde von Maninger zu ethnischen Konflikten und den Problemen mit der Integration von Menschen aus fremden Kulturkreisen finden sich im wissenschaftflichen mainstream wieder, wenngleich nicht immer mit jener sprachlichen Rigidität, die Dr. Maninger gelegentlich zu eigen ist. Diesen Hintergrund scheinen Peters und Lemke nicht zu kennen und begehen damit einen massiven Verstoß gegen eine grundsätzliche Regel des wissenschaftlichen Arbeitens der Deutschen Forschungsgemeinschaft – die Notwendigkeit der umfassenden Berücksichtigung des Forschungsstands. (In den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft heißt es unter Leitlinie 9 „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler berücksichtigen bei der Planung eines Vorhabens den aktuellen Forschungsstand umfassend und erkennen ihn an.“ Diese Leitlinie scheint den beiden Verfassern nicht bekannt gewesen zu sein; Text unter https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf) Stattdessen setzen sie Zitate Maningers, in denen empirische Befunde wiedergegeben werden, in Bezug zu programmatischen Positionen neu-rechter und rechtsextremer Parteien. Wenn Maninger etwa die in der internationalen wissenschaftlichen Debatte völlig unkontroverse Behauptung wiedergibt, wonach multiethnische Staaten tendenziell weniger stabil seien als ethnisch homogene, so kann man nicht daraus, wie Peters und Lemke es tun, ein Bekenntnis zum „Ethnopluralismus“ neu-rechter oder rechtsextremer Kreise herauslesen. Das ist ein unzulässiges framing, bei dem Zitate in einen Kontext gesetzt werden, durch den sie eine Bedeutung erlangen, die der Urheber nicht beabsichtigt hatte. Auch wird Maninger „Rassismus“ vorgeworfen, wofür sich in seinen wissenschaftlichen Schriften kein Beleg findet.
Beilegung oder Lösung ethnischer Konflikte
Ein wichtiger Bereich der Auseinandersetzung Maningers mit ethnischen Konflikten ist seine Kritik an westlichen Bemühungen, diese zu regeln oder zu beenden. Er gehört zu jenen Autoren einer Schule des politikwissenschaftlichen Realismus, die zwar die guten Absichten hinter diesen Bemühungen anerkennen, die aber davon ausgehen, dass diese Bemühungen auf einer defizitären Analyse und illusorischen Vorstellungen bezüglich der Wirkungskraft von Institutionen (Verfassung, Recht) und äußerer wirtschaftlicher Unterstützung basieren. Ethnische Konflikte ließen sich nicht dadurch lösen, dass man unterschiedliche und verfeindete Ethnien (wie immer sich diese definieren) in einen Staat hineinzwingt und diesen mit finanzieller Hilfe von außen am Leben hält. Es sei besser, diejenigen voneinander zu trennen, die nicht miteinander leben wollen und die Trennung so zu verstetigen, dass die Berührungsflächen für Konflikte so gering wie möglich ausfallen.
Diese Kritik an gut gemeinten westlichen Versuchen, internationale oder innerstaatliche Konflikte durch internationale Organisationen und Völkerrecht sowie Vermittlung seitens Dritter beizulegen, geht bis in die 20er Jahre des 20. Jahrhunderts zurück. Damals betraf die Kritik hauptsächlich die Regelungen der Pariser Vorort-Verträge und die weitgehend illusorischen Hoffnungen auf den Völkerbund und den Glauben an die Herstellung einer Kompatibilität von Interessen. (Carr, 1937, Niebuhr 1937, Keynes 1920) Heute betrifft diese Kritik das Management innerstaatlicher und zumeist ethnischer Konflikte. Die Frage, wie ethnische Konflikte innerstaatlicher Natur am besten beizulegen sind, ist tatsächlich Gegenstand einer intensiven Diskussion innerhalb der wissenschaftlichen Community und auch innerhalb der Vereinten Nationen sowie der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds. (Vgl. unter anderem Cohen 1997, Friedman 2004, Peen Rodt/Wolff 2012, van Willigen 2012, van Willigen 2013, Keil/Kudlenko 2015, Lyon 2016) Viele der Argumente Maningers tauchen in ihr auf. Diese Debatte umfasst allerding sehr viel mehr Aspekte des Umgangs mit ethnischen Konflikten. Im Folgenden wird diese wissenschaftliche Debatte kurz vorgestellt und versucht, die Position Maningers in dieser Debatte zu verorten.
Die Auseinandersetzung mit ethnischen Konflikten ist – wie oben ausgeführt – seit den 90er Jahren ein zentrales Thema der Politikwissenschaft sowie anderer Wissenschaftsdisziplinen. Teil dieser Auseinandersetzung ist die Frage, wie und mit welchen Methoden ethnische Konflikte gelöst werden. In der wissenschaftlichen Debatte wird davon ausgegangen, dass es vier Methoden gibt, um ethnische Konflikte innerhalb von Staaten zu lösen: (1) Genozid, (2) ethnische Säuberung; (3) Teilung eines Territoriums oder Sezession; (4) Integration oder Assimilation. Sofern es politische Bemühungen gibt zum Management oder zur Regulierung von ethnischen Konflikten, so könnten vier Methoden angewandt werden: (1) hegemoniale Kontrolle; (2) Vermittlung, 3) Kantonisierung oder Föderalisierung; 4) Machteilung und Koexistenz. (McGarry/O’Leary 1995, S. 4) Andere Autoren gehen davon aus, dass es grundsätzlich zwei Ansätze zur Regulierung ethnischen Konflikten gäbe: entweder einen pluralistischen bzw. integrationistischen Ansatz, oder den Ansatz der Machtteilung. Ein pluralistischer Ansatz versuche zu vermeiden, dass der Konflikt als ethnisch benannt wird. Ziel sei es eher, allgemeine Regelung zu finden, die an pluralistischen Prinzipien orientiert sind. Der Konflikt sei zu transformieren und so zu institutionalisieren, dass er seines ethnischen Charakters entledigt werde. Der Ansatz der Machteilung hingegen bedeute, den Konflikt in einer Weise zu lösen, dass die sich als ethnisch definierenden Gruppen ein Höchstmaß an Autonomie erhalten. Das kann Teilung der Macht innerhalb einer Institution bedeuten oder auch entlang ethnischer Grenzen. (Burg/Shoup 1999, S. 7)
Maninger tritt als vehementer Kritiker des pluralistischen/integrationistischen Ansatzes auf. Er kritisiert, dass dieser Ansatz an den Realitäten vorbei gehe und fordert, dass die westliche Politik aufhören müsse, multikulturelle Konstrukte bei regionalen Konflikten zu erzwingen. In diesem Zusammenhang führt er Bosnien-Herzegowina, das Kosovo und Afghanistan auf. Vielmehr müssten Territoriallösungen gefördert werden im Sinne der Trennung von Ethnien, die nichts miteinander zu tun haben wollen. Territoriallösungen wären für ethnische Konflikte die beste Lösung, nicht weil sie die Konflikte lösen würden, sondern weil sie den Ethnien Strukturen bieten, die ihnen größere Einflussmöglichkeiten bieten. (Maninger 2005a, S. 223) In einem Arbeitspapier der Universität der Bundeswehr aus dem Jahr 1999 hat er vor allem die westliche Politik in Fall Bosnien-Herzegowinas und des Kosovos kritisiert. (Maninger 1999) Allerdings fällt diese Kritik sehr oberflächlich aus und berücksichtigt in keiner Weise die auf der Separierung in ethnische Kantone beruhende Regelung von Dayton, die ja durchaus Vorstellungen aufnahm, wie sie Maninger für richtig hielt.
Hintergrund dieser sehr harschen und nach Ansicht des Gutachters übertriebenen Kritik dürfte seine Erfahrung mit der internationalen – vor allem deutschen – Hilfe bei der Verfassungsgebung in der Republik Südafrika nach dem Ende der Apartheid sein. Diese wurde ohne Bezug zu Minderheitenrechten nach dem oben zitierten Modell des pluralistischen Ansatzes betrieben und traf vor allem bei Buren auf Widerstand. (Ropp 2021) Andererseits ist der von Maninger bevorzugte Ansatz der territorialen Regelung keinesfalls so einfach umzusetzen. Auch in der wissenschaftlichen Literatur wird eingeräumt, dass ethnische Konflikte in der Regel territorialer Natur seien, (Coakley 2003) allerdings sei es in der Regel sehr schwierig Grenzen zu ziehen, entlang derer ein dissoziativer ethnischer Friede eintreten könne, da nur selten klar abgrenzbare Siedlungsgebiete vorhanden seien. (Burg/Shoup 1999, S. 7) Konsequenterweise müssten möglicherweise gewaltsam herbeigeführte Umzüge von Hundertausenden oder Millionen von Menschen herbeigeführt werden. Auch das Abkommen von Dayton zur Beendigung der Kriege im ehemaligen Jugoslawien sah für Bosnien-Herzegowina keinesfalls eine – wie von Maninger behauptete – rein pluralistische Lösung vor. Vielmehr wurden die drei Teilgebiete nach ethnischen Kriterien getrennt und ihnen die Chance gegeben, aus dem Gegeneinander herauszukommen, indem Elemente einer gemeinsamen Staatlichkeit gebildet wurden. Dieses Modell ist gescheitert, weil die drei Ethnien in eindeutig demokratischen Wahlen Politiker an die Macht gebracht haben, die diese Chance nicht wahrnehmen wollten, sondern die die verbissenen ethnischen Konflikte auf politischer Ebene fortgeführt haben. (Burg/Shoup 1999, S. 14)
In der Wissenschaft wird die Machbarkeit von territorialen Regelungen auch deshalb überwiegend bezweifelt, weil diese oftmals dazu führten, dass jene gewaltaffinen und korrupten politischen Akteure dadurch aufgewertet und mit zusätzlichen Machtressourcen ausgestattet werden, die durch das Zündeln ethnischer Konflikte überhaupt erst die Kriege verursacht hatten. (Vgl. Divjak/Pugh 2008, Belloni/Strazzari 2014, Chayes 2016) Zudem zeigten die Beispiele der territorialen Abtrennung Eritreas von Äthiopien und des Süd-Sudans vom Sudan, dass mit der Sezession keinesfalls Konflikte enden müssen. (Jenne 2009, Teshome 2021) Außerdem muss man einräumen, dass Maninger keine klare Vorstellung davon vorgelegt hat, wie eine ethnische Trennung im Fall Bosnien-Herzegowinas, des Kosovos oder Afghanistans aussehen könne. Vor allem Letzteres hätte überhaupt keinen Sinn gemacht.
Maninger nimmt in dieser Debatte eine eher randständige, um nicht zu sagen exzentrische Position ein, denn er geht davon aus, dass die räumliche und institutionelle Trennung von verfeindeten Ethnien der einzige Weg sei, um derartige Konflikte zu lösen. Auch wenn diese Position nicht dem mainstream der wissenschaftlichen Debatte entspricht, ist sie legitimer Teil eines breiten internationalen wissenschaftlichen Diskurses. Auch Personen, denen keine neu-rechten Bezüge unterstellt werden können, wie Michael Wolffsohn, haben sich mit Blick auf die Beziehungen zwischen Israel und den Palästinensern für eine klare territoriale Trennung ausgesprochen. Maninger in die rechtsextreme Ecke stellen zu wollen, wie es in dem Papier von Peters und Lemke geschieht, ist nicht nachvollziehbar und ist ein weiteres Beispiel dafür, dass beide Autoren auch hier Urteile in einer Angelegenheit fällen, in der ihnen der Überblick fehlt. (Auch hier sei an die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft, insbesondere Leitlinie 9 erinnert, a.a.O.) Erneut wird mit Zitaten gearbeitet, die aus dem Zusammenhang gerissen und völlig ohne Maß und Verstand mit extremen rechtsgerichteten Parolen in Verbindung gebracht werden. Die Kritik von Maninger und anderen an liberalen und institutionalistischen Konzepten des Konfliktmanagements wurde und wird natürlich von extremen rechten Kräften aufgegriffen, um den angeblichen Bankrott westlicher Politik in dieser oder jener internationalen Krise zu illustrieren. Nur können die Autoren nichts dafür, dass ihre Befunde von diesen politischen Kräften aufgenommen, profanisiert und populistisch aufgebauscht werden.
Maninger und die Idee eines Afrikaanerstaates
Auch sind die Kritikpunkte von Peters und Lemke an der Mitwirkung Maningers in der Afrikaaner Volksfront und der Freedom Front nicht nachvollziehbar. In der Kritik von Peters und Lemke wird allein die Tatsache, dass Maninger kurzfristig Pressesprecher der Afrikaaner Volksfront war und sich mit dieser Thematik in seiner Dissertation befasst hat, als Indiz für eine rechte und damit offenkundig rechtsextreme Einstellung genommen. Das ist ein voreiliger Schluss, den man so nicht stehen lassen kann.
Maninger war aktiv an politischen Versuchen beteiligt, für Südafrika eine Verfassung zu bewirken, in der es die Möglichkeit von autonomen Gebieten für Weiße wie für Schwarze geben sollte und er kam in seiner Dissertation zu dem Ergebnis, dass die Gründung eines derartigen Staates für Afrikaaner (Buren) durchaus eine Option gewesen wäre, die aber nur politisch zu erringen sei. (Manninger 1998a) Daraus zu schließen, dass Maninger rechtsextremen Gedanken eines Ethnopluralismus anhänge, ist völlig abwegig. Die Idee eines derartigen Staates in Südafrika wurde erstmals von dem liberal-progressiven Politiker und Wissenschaftler Frederik van Zyl Slabbert in den 70er Jahren als Modell für die Überwindung des Apartheid-Systems entwickelt. (Blenk/Ropp 1976) Auch liberale Politiker in Deutschland fanden diese Idee überlegenswert, darunter der FDP-Politiker Oto Graf Lambsdorff. (Otto Graf Lambsdorff: Teilung Südafrikas als Ausweg. Quick, 31. Juli 1986, S. 32) Van Zyl Slabbert konnte sich mit dieser Idee, die auf dem Konzept der aus der Friedensforschung stammenden „dissoziativen Konfliktlösung“ (In der Friedensforschung wird zwischen assoziativer und dissoziativer Konfliktlösung unterschieden, je nachdem ob ein Friede zwischen früheren Gegner durch Zusammenschluss oder Trennung angesagt ist. Diese Unterscheidung geht auf den norwegischen Friedensforscher Johan Galtung zurück, siehe Galtung 1976) aufbaute, nicht durchsetzen. Mit Beginn der Verhandlungen zwischen dem südafrikanischen Präsidenten Frederik W. de Klerk und dem ANC Sprecher Nelson Mandela brachte er diese Idee wieder auf, fand aber dafür keine Unterstützung. (Van Zyl Slabbert 1990) Die Option eines Afrikaaner-Staates kam allerdings 1993/1994 wieder ins Spiel, weil die Sorge (nicht nur bei Weißen, sondern auch bei Schwarzen) groß war, dass der ANC ein zentralistisches Staatswesen anstrebte. (Ropp 2021)
Die Afrikaaner Volksfront wurde im Mai 1993 von dem früheren Oberbefehlshaber der Streitkräfte, General Constand Viljoen, gegründet und war ein Zusammenschluss konservativer Buren, die sich die Bildung eines Afrikaanerstaates auf die Fahnen geschrieben hatte. Im Juli 1993 schloss sich die Afrikaaner Volksfront mit mehreren schwarzen Organisationen zusammen, die in Opposition zum ANC standen und ein Südafrika haben wollten, in dem es ethnisch autonome Gebiete geben sollte (Freedom Alliance). (Schönteich/Boshoff 2003, 24 f) Innerhalb der Buren gab es allerdings große Differenzen über die Art und Weise des Vorgehens. Während die Afrikaaner Widerstandsbewegung unter Führung des Rechtsextremisten Eugène Terre’Blanche Gewalt befürwortete und Anschläge durchführte, war die Afrikaaner Volksfront auf eine politische Lösung aus. In einem Interview mit der Los Angeles Times vom Februar 1994 machte Maninger als deren Sprecher deutlich, dass es seiner Organisation nicht gelungen sei, die gewaltbereiten Extremisten von Aktionen abzuhalten. (ANC Offices Targets for Terror Bombs, Los Angeles Times, 6.2.1994) Der Neo-Nazi Terre’Blanche war für Maninger offensichtlich die Nemesis und als dieser 1997 verhaftet wurde, schrieb er in der Jungen Freiheit, dass die Mehrheit der Buren darüber erleichtert sei. (Stephan Maninger: Südafrika: Buren freuen sich über die Verurteilung von AWB-„Führer“ Terre Blanche – Gefängnisstrafe für Hobby-Nazi, Junge Freiheit, 28/1997, vom 4.4.1997)
Das Vorhaben fand insofern Beachtung, als dass Viljoen im Ruf stand, er könne auf das Reservistenpotential der damals noch bestehenden Südafrikanischen Streitkräfte zurückgreifen, um gegebenenfalls einen selbständigen Staat der Buren zu schaffen. Im März 1994 distanzierte er sich aber von derartigen Überlegungen und warb dafür, dieses Ziel einzig auf politischem Weg zu verfolgen. Zu diesem Zweck gründete er mit weiteren Anhängern aus der Freedom Alliance die Partei Freedom Front, die an den ersten freien Parlamentswahlen vom April 1994 teilnahm und dabei für einen unabhängigen Burenstaaten warb. Auch die Inkatha-Party nahm an den Wahlen teil. Maninger war zu diesem Zeitpunkt Viljoens Sprecher und betonte in einem Interview mit dem Christian Science Monitor, dass die Freedom Front Party ihre Ziele ausschließlich politisch verfolgen wollte und dass sie hoe, mehr als fünf Prozent der Stimmen zu erhalten, so dass sie Teil der Übergangsregierung werden könnte. (John Battersby: S. African Right Bitterly Divided, Christian Science Monitor, 24.3.1994)
Im Ergebnis der ersten freien Parlamentswahlen erhielt die Freedom Front lediglich 2,2 Prozent der abgegebenen Stimmen, was auch bedeutete, dass die Mehrheit der weißen Bevölkerung dieser Idee ablehnend gegenüberstand und selbst innerhalb der burischen Bevölkerung keine deutliche Mehrheit dafür zu mobilisieren war. Zudem gingen innerhalb der burischen Bevölkerung (damals etwa 2,8 Millionen Menschen) die Meinungen darüber weit auseinander, wie dieser Staat auszusehen habe. Zwar zog die Partei in das Parlament ein, aber sie wurde nicht Teil der Übergangsregierung. Immerhin wurde eine Kommission der Verfassungsgebenden Versammlung gebildet (Volksstaat Council), die sich mit den Möglichkeiten einer autonomen Burenrepublik befasste und einen entsprechenden Vorschlag an die verfassungsgebende Versammlung vorlegte. Dieser fand aber keine Mehrheit. (Schönteich/Boshoff 2003, S. 30) Viljoen arrangierte sich daraufhin mit Mandela und wird seither für seine positive Rolle beim Übergang Südafrikas gewürdigt.
Die Afrikaaner Volksfront bzw. die Freedom Front (in der auch schwarze Politiker mitwirkten) haben es mit ihrem Engagement zumindest geschafft, dass die Verfassung weniger zentralistisch ausfiel und Provinzen entstehen konnten, die eine gewisse Eigenständigkeit erhielten. Da es kein zusammenhängendes Siedlungsgebiet der Weißen in Südafrika gibt, war die Option eines Afrikaanerstaats alleine nie realistisch, sie hätte bestenfalls in einem Südafrika stattfinden können, welches aus lauter autonomen Gebieten bestanden hätte. Die Afrikaaner Volksfront und die Freedom Front wurden später dafür gepriesen, dass sie sich im Rahmen der Verhandlungen mehrheitlich von diesem Konzept abgewandt und damit zum Gelingen der Verfassung von 1996 beigetragen habe. All diese Informationen standen Peters und Lemke zur Verfügung, dennoch haben sie hauptsächlich versucht, mit aus dem Kontext gerissenen Zitaten Maninger eine rechte, ethnopluralistische Gesinnung anzudichten.
Von daher müssen die Kritikpunkte von Peters und Lemke als gegenstandslos betrachtet werden.
Stephan Maningers Kritik am schwachen Staat
Peters und Lemke werfen Maninger vor, unreflektiert einen „autoritären Staat“ zu fordern, was bedeute, dass er sich politisch in der Nähe von AfD und rechtsextremen Positionen bewege. Er stelle die bestehenden demokratischen Rechtsstaaten als schwach und unfähig dar und fordere einen „anderen Staat.“ Maninger würde westliche Politiker als „Handlungseunuchen“ bezeichnen und begäbe sich damit sprachlich in das neu-rechte Umfeld. Sie behaupten, Maninger würde sich für einen „Raubtierstaat“ aussprechen und damit Anleihen bei Oswald Spengler machen, der die Menschen 1931 in Raubtiere und Pflanzenfresser unterschieden habe. (Peters/Lemke 2022, S. 77) Mit dieser Konzeption verlasse er den Bereich des Grundgesetzes. (Peters/Lemke 2022, S. 78) In Fortsetzung dieses Gedankens vom Raubtierstaat – der bei Maninger nirgends konzeptionell entwickelt wird und ein Phantasiekonstrukt der beiden Kritiker ist – wird dann seine Kritik an der abnehmenden Handlungsfähigkeit der westlichen Demokratien im Umgang mit hybriden und anderen Sicherheitsbedrohungen als Plädoyer für einen autoritären, die Demokratie hinter sich lassenden Staat bezeichnet. Seine Bekenntnisse zur freiheitlichen Demokratie werden als Mimikry abgetan.
Zudem wird ihm vorgeworfen, er kritisiere westliche Entscheidungsträger dafür, dass sie an rechtsstaatlichen Grundsätzen bei der Bekämpfung von Terroristen festhielten. Maninger habe (1) den demographischen Wandel, (2) den Medienfaktor, (3) den legalistischen Ansatz der westlichen Demokratien sowie (4) nachrichtendienstliche Lücken als Probleme identifiziert und versuche mit der Geltendmachung dieser Probleme den Rechtsstaat auszuhebeln. Jedes dieser Argumente von Maninger wird als Angriff auf die freiheitliche Demokratie gewertet. Dabei wird erneut mit Zitaten aus Schriften Maningers gearbeitet, die aus dem Zusammenhang gerissen sind und auch gar nicht den Inhalt hergeben, der ihnen zugeschrieben wird. (Peters/Lemke 2023, S. 79 und 80) Ihm wird unterstellt, weil er die Verbindung zwischen islamistischem Terrorismus und der Islamistenszene in Migrantenkreise Europas betont, dass er ein Feindstaatenrecht einführen und grundlegende Freiheiten abschaffen wolle.
Besonders grenzwertig ist diese Methode des kontextverfremdenden Zitierens und des Ersetzen von passenden Zitaten durch ungeprüfte Behauptungen, wenn die beiden Autoren den Nachweis führen wollen, dass Maninger für Folter als Mittel der Terrorismusbekämpfung plädiert. (Peters/Lemke 2022, S. 82) Zwar hat Maninger wiederholt geschrieben, dass Folter ein nicht-rechtmäßiges und zudem ineffektives Mittel der Terrorismusbekämpfung sei, aber irgendwie werden dann diese Äußerungen so uminterpretiert, dass daraus eine verkappte Befürwortung der Folter wird. Derartige manipulative Verfahren, mit denen einer Person der Inhalt seiner Aussage ins völlige Gegenteil verkehrt wird, sind dem Gutachter bislang nur aus ideologiegeleiteten Politmagazinen im Fernsehen bekannt. (Am schlimmsten war in dieser Hinsicht der Moderator des 1989 eingestellten DDR-TV Magazins Der Schwarze Kanal, Karl Eduard Schnitzler) Für einen wissenschaftlichen Aufsatz ist das eine völlig unzulässige Methode. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Jahrbuch Öffentliche Sicherheit so etwas ungeprüft publiziert.
Auffälliges Merkmal des Artikels von Peters und Lemke ist auch hier wieder das völlige Fehlen von Kenntnissen über die internationale wissenschaftliche Debatte über Defizite westlicher Staatlichkeit angesichts einer seit 2001 bestehenden Bedrohung durch mehr oder weniger apokalyptische islamistische Terroristen. Diese Nichtberücksichtigung des Standes der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur stellt erneut eine klare Verletzung der „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft dar – auch in diesem Fall der Leitlinie 9. (Deutsche Forschungsgemeinschaft: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Bonn: DFG, September 2019) Stattdessen wird eine Dichotomie hergestellt, bei der auf der einen Seite eine demokratische Politik konstatiert wird, die offensichtlich inhaltlich nicht kritisiert werden darf, weil sie von demokratischen Institutionen entschieden wurde. Auf der anderen Seite wird die Kritik an dieser Politik als nicht-demokratisch hingestellt, woraus auf die rechtsradikale Gesinnung Maningers geschlossen wird.
Der Gutachter ist zwar auch der Meinung, dass der Begriff des „Handlungseunuchen“ nicht in eine wissenschaftliche Analyse gehört, (Es sollte allerdings an dieser Stelle bemerkt werden, dass Maninger nicht pauschal westliche Politiker oder Institutionen als „Handlungseunuchen“ bezeichnet, vielmehr spricht er davon, dass „Institutionen der Terrorismusabwehr in die benachteiligte Position des Handlungseunuchen“ versetzt worden seien (Maninger 2019a, S. 100 sowie ähnlich S. 106. Das ist vom Ansatz her etwas völlig anderes als das, was Peters/Lemke suggerieren.) aber eine gründliche Analyse seines Schrifttums lässt erkennen, dass Maninger in weitgehend seriöser Weise auf operative Hemmnisse westlicher Sicherheitsbehörden beim Umgang mit Terroristen verwiesen hat, die die diesbezügliche internationale wissenschaftliche Debatte widerspiegelt.
Maninger spricht in allen vorliegenden Schriften positiv vom demokratischen Rechtsstaat, aber er betont, dass dieser Schwächen habe und dass diese Schwächen angesichts von feindlich gesonnenen Kräften und angesichts problematischer demographischer Entwicklungen angegangen werden müssten. Generell läge das Problem darin, dass Hybridakteure post-heroische Staaten bekämpfen würden, die aufgrund institutioneller Probleme („Verwaltungsmentalität“) nicht die notwendige Härte aufbringen würden, um dieser Bedrohung richtig entgegenzuwirken. „Es stellt sich die Frage, ob der westlich geprägte Nationalstaat zu diesen Veränderungen bereit ist, um weiterhin als Garant der humanistisch-westlichen Werte aufzutreten, oder ob er, in passiver Reaktion zunehmend ohnmächtiger seinem sicherheitspolitischen Bedeutungsverlust zusieht.“ (Goertz/Maninger 2017, S. 60)
Er malt die Gefahr an die Wand, dass demokratische Rechtsstaaten scheitern könnten – das ist in der strategischen Wissenschaft und in der Politikwissenschaft nicht außergewöhnlich (Unter anderem: Kennedy 1987, Acemoglu/Robinson 2014) und kann keinesfalls als Indiz für eine rechtsextreme Gesinnung genommen werden. Maninger spricht im Zusammenhang mit der Herausforderung des modernen Terrorismus von „strukturellen Schwächen einer ‚post-heroischen Gesellschaft‘, die per Definition kaum die Vorstellungskraft oder die sicherheitspolitischen Instinkte und Ausdauer auringen kann, derer es bedarf, um eine zutreffende Lageanalyse aufzustellen, Ressourcen bereitzustellen und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.“ (Maninger 2013b; S. 600) Damit spricht er ein Thema an, welches in der internationalen wissenschaftlichen Diskussion seit den 90er Jahren eigentlich überall zu finden ist und bislang nicht mit rechtsextremen Positionen in Verbindung gebracht worden ist. (Vgl. u. a. Luttwak 1995, Coker 2002, Coker 2007, Wevelsiep 2011, Scheipers 2014a und Scheipers 2014b, Castillo 2017) Es geht ihm darum, aus dem Zustand einer selbstgerechten Unterschätzung gravierender Sicherheitsgefährdungen herauszukommen, die den liberalen demokratischen Verfassungsstaaten in den vergangenen 30 Jahren tatsächlich gekennzeichnet haben. Der Überfall Russlands auf die Ukraine hat das Bewusstsein für die jahrzehntelange Vernachlässigung sicherheitspolitischer Bedrohungen und Risiken wieder wach werden lassen. Darauf hinzuweisen ist nun alles andere als rechtsextrem.
Bei der Diskussion der Schwäche des Staates erwähnt Maninger auch den Zusammenhang zwischen Demographie und Terrorismus. Auch das kann man nicht als Hinweis auf rechte Gesinnung interpretieren. Dieser Zusammenhang gilt in den Sozialwissenschaften mittlerweile als gesichert. Das betrifft insbesondere den Zusammenhang zwischen Gewaltbereitschaft und dem Auftreten von Massenarbeitslosigkeit unter Jugendlichen (youth bulge) in Nordafrika und dem Nahen Osten und Südasien. (Vgl. u.a. Nichiporuk 2003, Urdal 2006, Schomaker 2013, Bagchi/Paul 2018, Weber 2019) Aber auch die von Maninger immer wieder beschworene Gefahr, dass sich in Gruppen muslimischer Migranten gerade aus diesen Regionen in westeuropäischen Ländern Unterstützer von Terroristen organisieren und Anschläge ausführen können, findet sich in der Literatur wieder und hat sich ja auch bestätigt. Dass ein Zusammenhang zwischen Migration und Terrorismusgefahr besteht, gilt seit einer Reihe von Jahren als gesichert und kann auch nicht als Beleg für rechtsextreme Ansichten hergenommen werden. (Vgl. u.a. Schweitzer 2015, Hegghammer/Nesser 2015, Byman 2016, Filiou 2016, Vidino/Madone/Entenmann 2017, Faucher/Truc 2022, Vidino/Marone 2022)
Eine problematische Rolle spielen Maninger zufolge auch die Medien. Diese seien mit der Berichterstattung über Terroranschläge und Counterterrorismus häufig überfordert, sie seien oft einem tiefen Anti-Amerikanismus aufgesessen und würden unbewusst von den Terroristen im Rahmen dessen Informationskrieges instrumentalisiert werden. (Maninger 2009) Dass Medien in Demokratien einen Faktor darstellten, der den Terrorismus indirekt fördern kann, wird in der internationalen Literatur immer wieder aufgegriffen und gilt als gesichert. (Vgl. u. a. Kavoori/Fraley 2006, Altheide 2007, Freedman/Thussu 2012, Weimann/Jost 2015, Nacos 2016) Und amerikakritische Einstellungen gibt es in vielen Medien – und vor allem in der neu-rechten Szene und unter Rechtsextremen. (Zum Anti-Amerikanismus vgl. Diner2002) Gerade dort finden sich die erbittertsten Gegner der USA. Maninger fällt nicht als Kritiker der USA auf.
Aber auch wenn man sich die Details der Kritik Maningers am heutigen Rechtsstaat anschaut, dann wird klar, dass er Probleme aufgreift, die in der wissenschaftlichen Debatte und auch in der öffentlichen Aufmerksamkeit mittlerweile erkannt und aufgenommen werden.
- Maninger attestiert der Bundesrepublik, dass sie im Bereich Katastrophenschutz über „gute Voraussetzungen“ verfüge. Der hiesige Katastrophenschutz sei wesentlich besser als in anderen Ländern. (Maninger 2013b, S. 611) Aber die politische Bereitschaft, diese Schutzinstitutionen im bisherigen Maße aufrechtzuerhalten oder gar weiter zu entwickeln, nehme ab aufgrund eines Wertewandels und von Migration. In vielen Bereichen fehlten inzwischen Menschen, die in Notfallstrukturen mitwirken wollen. Er konstatiert zudem ein „mangelndes Verständnis für die Vorgehensweise von Rettungskräften bis hin zu offenem Misstrauen.“ Und: „Rettungskräfte müssen künftig verstärkt damit rechnen, dass ein Verlust an sozialer Disziplin und Kohäsion, als zwingende Folge einer zunehmenden Heterogenisierung der Bevölkerung, die Einsatzrahmenbedingungen nachhaltig beeinflusst.“ (Maninger 2013b, S. 611) Das mag zum Zeitpunkt des Erscheinens des Artikels alarmistisch geklungen haben, die Realität in deutschen Großstädten hat sich mittlerweile genau in diese Richtung entwickelt. Im Jahr 2021 registrierte die Polizei in Deutschland 510 Übergriffe auf Feuerwehrleute, zudem wurden weitere 1.650 Gewalttaten gegen sonstige Rettungskräfte registriert. Im Jahr 2021 registrierte die Polizei zudem 39.649 Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten, dabei wurden 33.904 Tatverdächtige registriert. (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1267434/umfrage/gewalt-gegen-feuerwehr-und-rettungs-dienste/)
- Nachrichtendienste seien laut Maninger immer weniger in der Lage, terroristische Bedrohungen rechtzeitig zu erkennen. (Maninger 2009, Maninger 2013b, S. 612) Selbst dort, wo diese einen relativ hohen Standard hätten (wie in Frankreich) sei es zu Großanschlägen gekommen, die keiner vorausgeahnt hatte. (Görtz/Maninger 2016a) Auch diese Hinweise finden sich in der internationalen wissenschaftlichen Literatur zuhauf, ohne dass jemand auf die Idee gekommen wäre, dass es sich um rechtsextreme Ideen handeln könnte. (Zu einer Einführung in die Thematik vgl. Byman 2008, Kapitel 3, zum Fall Spanien vgl. Reinares 2009, zum Fall NSU und Deutschland vgl. Schultz 2018, siehe auch Grumke 2022) In dieser Literatur wird auch kritisiert, dass die Politik oft in einer Weise in Nachrichtendienste hineinwirke, die sich schädlich für die zeitgerechte Erkennung von terroristischen Bedrohungen ausgewirkt habe. (Vgl. u. a. Hennessy 2007, Marrin 2004, Marrin 2011, Marrin 2013, Gill 2018, Gill/Phytian 2020)
- Ein wesentlicher Punkt in der Argumentation von Maninger ist die Erosion von militärischen Fähigkeiten. Diese betreffe sowohl die traditionellen Streitkräfteaufgaben wie auch die Bekämpfung hybrider Bedrohungen. Überall – auch in den USA – sei es zum Abbau von militärischen Fähigkeiten (gerade im Bereich der infanteristischen Kampfführung) gekommen. Vermehrt würden Militärs mit der Übernahme von Aufgaben im Rahmen von Krisenmanagement, Terrorismusbekämpfung und Konfliktnachsorge betraut, für die sie nicht ausgebildet worden seien und die auch nicht zum Kernbereich des Militärs gehörten. Da diese Einsätze im Rahmen von multilateralen Operationen – zumeist unter UN-Mandaten – durchgeführt werden, unterlägen sie zudem einem System von engen Regulierungen, die die Arbeit erschwerten und wiederholt zu Situationen beigetragen hätten, in denen westliche Streitkräfte gedemütigt wurden und nicht in geeigneter Weise auf Angriffe seitens Terroristen oder Milizen haben antworten können. Zudem sei ein Prozess der zivilen Hegemonie über Streitkräfte zu beobachten gewesen, der dem Wesen von Streitkräften – dass sie die nationalen Interessen ihres Landes mit Gewaltanwendung vertreten – zunehmend entgegengewirkt habe. Auch dies ist eine Annahme, die in der seriösen wissenschaftlichen Literatur ihre Bestätigung findet. (Coker 2019) Ein Indikator für diesen Prozess der Zivilisierung der Streitkräfte ist für Maninger deren Öffnung für Frauen gewesen, die der Verfasser weitgehend für ungeeignet hält, an Kampfhandlungen teilzunehmen. (Maninger 2008) Aber auch die generelle Ausbildung für harte Kriseneinsätze lasse nach. Private Militärfirmen würden zunehmend diese Lücke füllen und eingesetzt, um reguläre Streitkräfte dort zu ersetzen, wo Aufgaben zu erledigen sind, die harte, infanteristische Ausbildung und Risikobereitschaft erfordern (Maninger 2007a) – eine Aussage, die auch in der internationalen Fachliteratur zu finden ist. (Coker 1999) Auch die Behauptung Maningers, dass infolge eines zunehmenden Legalismus und der politischen Überwachung reguläre Streitkräfte in ihrer Handlungsfähigkeit beeinträchtigt würden, findet sich in der Literatur wieder. (Maninger/ Hastreiter 2009) Gesellschaftlich gesehen würden Streitkräfte immer stärker als Fremdkörper wahrgenommen, die es zu regulieren gelte. Dabei sei Krieg, zumindest in seiner traditionell physischen Form, ein gesellschaftlicher Zustand, den man nicht ignorieren könne. Das Militär demokratischer Staaten erfülle im Krieg die Rolle, unter dem Primat der Politik als ultimativer Ausdruck des politischen Willens einer Nation zu dienen und ihre Interessen notfalls mittels Gewalt durchzusetzen. Wenn das gesellschaftliche Bewusstsein zum Thema „Krieg“ abnehme und sich die mentale und emotionale Distanz zum Militär erhöhe, könne dies bei Interventionsoperationen zum militärischen Scheitern beitragen. (Maninger 2018a) Maninger konstatiert eine wachsende Distanz zwischen der Realität, der sich Soldaten im Einsatzgeschehen stellen müssen, und dem, was die Gesellschaft, der sie dienen zu tolerieren bereit sei. Eine übertriebene politische Einmischung bei der personellen Zusammensetzung, den Ausbildungsinhalten und Einsatzrichtlinien habe Auswirkungen auf Standards, Truppenmoral, Disziplin, Verluste und Auftragserfüllung. Auch diese Argumente finden sich in der seriösen sicherheitspolitischen Debatte seit Jahren wieder und Maninger steht mit seinen Argumenten keinesfalls allein. (Die überwiegende Zahl der wissenschaftlichen Literatur, die sich der politischen Kontrolle des Militärs widmet, befasst sich hauptsächlich mit der Frage, wie verhindert werden kann, dass das Militär ein Eigenleben in der Gesellschaft führt oder gar die politische Macht übernimmt. Eine nicht unwesentliche Denkschule, die schon seit 70er Jahren existiert, befasst sich aber mit den Ursachen oder Defiziten militärischer Effektivität, die teilweise auch in einem Übermaß an politischer Kontrolle gesehen wird, und zwar dann, wenn diese zu sehr in das militärische Handwerk eingreift. Politische Kontrolle könne sich negativ auf die Effektivität von Streitkräften auswirken; vgl. Larson 1974, Luttwak 1995, Mahncken 2003, Brooks 2007, Nielsen 2008, Furlan 2013, deWijk 2014) Gerade der Schock des russischen Überfalls auf die Ukraine hat seit Anfang 2022 zu einem kritischen Blick auf die Versäumnisse von dreißig Jahren der Vernachlässigung der Bundeswehr in Deutschland geführt, bei dem heute genau jene Aspekte aufgebracht werden, die Maninger kritisiert hat.
- Maninger setzt sich nicht kritisch mit der Polizei auseinander, kritisiert aber die mangelhafte innenpolitische Kooperation zwischen Sicherheitskräften bei der Bekämpfung des Terrorismus und anderer hybrider Bedrohungen (Organisierte Kriminalität, Bandenwesen, illegale Migration) vor allem infolge von Föderalismus und Datenschutz. Auch das sind Themen, die in der politischen wie wissenschaftlichen Diskussion seit 2001 ständig aufgegriffen werden und wo es kontroverse Positionen gibt. (Schultz 2018, Grumke 2022) Aber keine dieser Positionen darf als rechtsextrem bezeichnet werden.
- Zudem bemängelt Maninger, dass die internationale Kooperation zur Terrorismusbekämpfung dadurch erschwert werde, dass es Mafia-Staaten gäbe (also Staaten, die durch kriminelle Strukturen durchsetzt sind), die zum einen Terrorgruppen Unterschlupf gewährten und andererseits aus der internationalen Kooperation (Interpol, VN) wichtige Informationen an Terrorgruppen weitergeben würden. (Maninger 2013b, S. 612) Auch mit dieser Kritik steht Maninger nicht allein in der nationalen und internationalen politischen wie wissenschaftlichen Debatte, wenngleich der Aspekt der Informationsweitergabe aus internationaler Kooperation nicht das große Problem zu sein scheint. Aber die Herausforderungen und internen Probleme internationaler Kooperation sowohl im Rahmen der Vereinten Nation als darüber hinaus sind enorm und können ohne die Anwendung von Machtmitteln seitens entschlossener Staaten nicht bewältigt werden. (Hierzu ausführlich Romaniuk 2010, s.a. Kaim 2022)
Auch wenn man sich die Forderungen vor Augen hält, die Maninger zur Verbesserung der Sicherheitslage anführt, dann ist nichts dabei, was nach einer rechten Verschwörung oder einem autoritären Staat aussieht. Im Einzelnen schlägt er (entweder alleine oder in Kooperation mit anderen Autoren) vor:
- Die Abkehr von post-heroischer Verwaltungsmentalität. (Goertz/Maninger 2016a) Man mag darüber streiten, ob der Begriff der „Verwaltungsmentalität“ – der aus der Betriebswirtschaft kommt – jene operative Schärfe besitzt, der es bedarf, um mit einem realen Problem der Sicherheitspolitik fertig zu werden, aber weder die Intention noch die Wortwahl lassen irgendwie einen Hinweis auf rechtsextremes Gedankengut erkennen.
- Maninger fordert eine bessere ressortübergreifende Bündelung von Ressourcen und Strukturen und eine einschneidende Modernisierung von Führungsstrukturen (kurze Entscheidungs- und Beschaffungsstrukturen). (Goertz/Maninger 2016a) Auch hier ist nicht erkennbar, wo ein rechtsextremer Hintergrund sein soll. Diese Forderungen finden sich überall, die Probleme liegen in der juristischen Feinabstimmung zwischen sicherheitspolitischer Notwendigkeit einerseits und dem, was aus rechtsstaatlicher Überlegung möglich ist. Die entsprechende Diskussion findet in allen zivilisierten Ländern des Westens spätestens seit dem 11. September 2001 statt und kann hier in ihrer Breite nicht wiedergegeben werden. Sie betrifft sowohl die Anpassung von Gesetzestexten an die terroristische Bedrohung als auch die Struktur und Kooperation von Sicherheitsbehörden. (Zum Einstieg vgl. Gross 2001, Warbrick 2004, Pejic 2005, Dandurand 2007, Monar 2007, Reinares 2009)
- Maninger plädiert dafür, im Kampf gegen den Terrorismus keinen übermäßigen „legalistischen Ansatz“ zu verfolgen, denn Terroristen würden unser Recht missachten und aus der rechtlichen Bindung demokratischer Staatsgewalt Vorteile ziehen. (Maninger 2009, S. 431) Daraus konstruieren Peters und Lemke, dass Maninger ein „Feindstrafrecht“ einführen wolle, vergleichbar dem, was 1985 der Göttinger Strafrechtsprofessor Günther Jakobs vertreten hat. (Peters/Lemke 2022, S. 81) Abgesehen davon, dass Maninger den umstrittenen Begriff des „Feindstrafrechts“ nie benutzt, wäre es erhellend gewesen, wenn Peters und Lemke die internationale wissenschaftliche Diskussion zu diesem Thema wahrgenommen hätten. Seit dem 11. September 2001 ist eine umfangreiche juristische und politische Debatte um die Frage entstanden, ob Terroristen wie normale Kriminelle behandelt werden sollen oder ob sie als unlawful combattants zu qualifizieren sind. (Wedgewood 2004, Roth 2004, Albrecht 2008, siehe auch Bjelopera/Randol 2010) Auch diese Forderung ist nicht rechtsextrem. Sie ist in den USA ab 2001 praktiziert worden und wird in der internationalen Literatur kontrovers, aber differenziert diskutiert. (Vgl. u. a. Vierucci 2003, Lepri 2003, Botreau-Bonneterre 2008, Cantegreil 2010, siehe auch Golder/Williams 2006 sowie Beckman 2007)
- Maninger plädiert für eine verbesserte Ausbildung und Ausstattung von Sicherheitskräften, die die verblassende Abgrenzung von innerer und äußerer Sicherheit widerspiegeln soll. (Goertz/Maninger 2016a) Auch das sind Forderungen, die nicht neu sind (Für Polizeibeamte vgl. White/Escobar 2008) und vor allem nicht in die „rechte Ecke“ gerückt werden dürfen.
- Maninger fordert eine verbesserte Detektionsfähigkeit. (Goertz/Maninger 2016a) Diese betrifft die Nutzung neuer Technologien und die Zusammenarbeit von Zivil- und Sicherheitsbehörden. In diesem Zusammenhang sei ein hoher Aufwand erforderlich, weil durch das gestiegene Bedrohungspotenzial einzelner oder weniger Personen der Informationsbeschaffungs- und verarbeitungsaufwand massiv ansteige. Die massenhafte Erhebung, Kategorisierung und Abgleichung biographischer, biometrischer und forensischer Datenmengen sei notwendig, um zwischen Gefährdern und Unbeteiligten unterscheiden zu können. Gleichzeitig werde dadurch eine riesige digitale Infrastruktur geschaffen, die ihrerseits Verwundbarkeit bilden könne. (Alisch/Maninger 2020a) Zudem sei die Verbesserung der Koordination zwischen Nachrichtendiensten verschiedener Länder notwendig. Diese Forderungen sind weitgehend unproblematisch und werden auch in der wissenschaftlichen Literatur aufgegriffen. (Z.B. Jenkins/Liepman/Wills 2014)
- Maninger fordert eine Strukturreform von Militärapparaten, bei denen diese auf realistische Szenarien von kriegerischen Herausforderungen vorbereitet werden. Einige Länder (wie etwa die USA oder Israel) würden sich dieser Aufgabe stellen und sich auf zeitlose militärische Tugenden rückbesinnen. Andere Länder würden hingegen eine antimilitärische Grundeinstellung pflegen und die negative Wirkung auf die Einsatzbereitschaft akzeptieren. Über welche Fähigkeiten Streitkräfte in einem postwestlichen Zeitalter komplexer Sicherheitsbedrohungen verfügen sollten, dürfe sich nicht an den politischen bzw. ideologischen Präferenzen der Entscheidungsträger oder den pazifistischen Vorstellungen der Zivilgesellschaft orientieren. Entscheidend seien vielmehr Lage, Auftrag und Gegner. (Maninger 2007) Auch diese Forderungen stehen nicht im leeren Raum und haben vor allem keinen rechtsextremen Hintergrund. Sie basieren auf Erfahrungen der USA und Israels in der Auseinandersetzung mit einem Typ von post-heroischen Kriegern, die nicht in das traditionelle Kriegsbild passen. (Vgl. Kober 2008, Adamsky 2010, Kober 2015, Shamir 2018, zu postheroischen Kämpfern vgl. Singh 2012)
- Maninger unternimmt eine Reihe von Vorschlägen, wie demokratische Staaten die Terrorismusbekämpfung verbessern könnten. Es sei dringend notwendig (1) Gegennarrative zu denjenigen des Islamischen Staates und al-Qaida zu entwickeln; hier sieht er noch große Defizite. Des Weiteren sei es wichtig (2) die Finanzierungsquellen des islamistischen Terrorismus zu unterbrechen. Zwar gäbe es konstruktive Ansätze innerhalb von UN und OECD, aber er zweifelt an, ob wirklich alle Hebel genützt wurden und ob es effektiv möglich werden kann, alle Finanzquellen auszutrocknen. Es wäre auch wichtig (3) die Mobilität von Attentätern zu begrenzen. Hier hätten die westlichen Demokratien ein Arsenal an Instrumenten zur Verfügung, welches nur teilweise genutzt werde. Wichtig sei (4) die militärische Bekämpfung von Terrorgruppen wie al-Qaida, IS oder anderen, da diese als Milizen auftreten, die Territorium kontrollieren wollen. Die größten Erfolge gegen den islamistischen Terrorismus seien bislang durch militärische Eingriffe erzielt worden, insbesondere die Operation Inherent Resolve. Enthauptungsschläge würden wenig bewirken. (5) sei einzukalkulieren, dass Polizeioperationen wichtig bei der Aufklärung von Anschlägen sowie der Prävention in sozialen Milieus seien, aus denen die Anschläge hervorgehen können. (Maninger 2019a) Es ist bei keinem dieser Vorschläge eine rechtsextreme Schlagseite festzustellen.
- Was die militärische Bekämpfung von islamistischen Terrororganisationen wie al-Qaida oder IS betrifft, sieht Maninger eine wichtige Rolle für Spezialkräfte. Diese seien wichtig zur proaktiven Bekämpfung von Terrorgruppen, besonders in deren Rückzugsgebieten. Er argumentiert auch, dass moderne Mittel der Zielerkennung und Zielverfolgung eine wirkungsvollere Bekämpfung der Aufständischen ermögliche. Aber die meisten westlichen Streitkräfte seien risikoavers. Er schlägt eine Reihe von taktischen Maßnahmen vor, die die Schlagkraft der in COIN-Missionen tätigen Streitkräfte verbessern können. (Maninger 2013a) Auch hier finden sich Vorschläge, die auch in der internationalen Diskussion zu Counter-Terrorismus gängig sind.
Zusammenfassend muss man festhalten, dass die Kritik Maningers an der Sicherheitspolitik und der Terrorismusbekämpfung westlicher Demokratien (insbesondere der europäischen) teilweise rhetorisch manchmal hart ausfällt, aber er bewegt sich im Rahmen der deutschen und der internationalen Diskussion zu diesen Themen. Es gibt überhaupt keinen Grund, ihn dafür in einer neu-rechten Szene verorten zu wollen. Er operiert in einem professionellen Umfeld, welches in Ordnung ist. Die Kritik von Lemke und Peters zeichnet sich durch eine völlige Unkenntnis der diesbezüglichen wissenschaftlichen Debatte und einen Umgang mit Zitaten aus, den man als manipulativ und unwissenschaftlich qualifizieren muss.
Schlussbemerkungen
Der Aufsatz von Peters und Lemke erhebt den Anspruch auf Wissenschaftlichkeit. Von daher müssen es sich die Autoren gefallen lassen, dass ihr Aufsatz anhand von Kriterien bewertet wird, die in der Wissenschaft einschlägig sind. Die in diesem Gutachten vorgenommene Prüfung gelangt zu dem Ergebnis, dass der hier besprochene Aufsatz zentralen Kriterien von Wissenschaftlichkeit nicht gerecht wird und dass die Ergebnisse insofern keinerlei Erkenntniswert beanspruchen können. Die folgenden drei Grundsatzfehler sind zu bemängeln:
- Eine Grundregel wissenschaftlichen Arbeitens besteht darin, dass jene Begriffe klar definiert werden, die die Analyse anleiten. Nur so kann eine Einordnung von Sachverhalten oder Einstellungen vorgenommen werden, was die Ausgangsbasis einer Bewertung ist. Im Fall Maninger häfte es einer Klärung des Unterschieds zwischen „demokratischem Konservatismus“ und „rechtsextremen Konservatismus“ bedurft. Das ist nicht erfolgt. Die Verfasser arbeiten stattdessen mit einer Begrifflichkeit, die teilweise diffus, teilweise parteilich ist. Ziel des Aufsatzes war es nicht, eine abgewogene Analyse der politischen Einstellungen von Maninger vorzunehmen, sondern es ging von vornherein darum, Maninger eine rechtsextreme Gesinnung anzuhängen.
- Die Autoren verstoßen bei der Beurteilung der wissenschaftlichen Arbeiten von Maninger regelmäßig gegen eine zentrale Regel guter wissenschaftlicher Praxis der DFG: sie versäumen es, die Arbeiten von Maninger zu ethnischen Konflikten, zur Lösung ethnischer Konflikte, zur Migration und zur Auseinandersetzung demokraftscher Staaten mit äußeren und inneren Gefahren in den jeweiligen wissenschaftlichen Kontext zu stellen. Hätten sie es getan, so wäre ihnen aufgefallen, dass die Aussagen von Maninger keinesfalls solitär sind, sondern sich im Rahmen dessen befinden, was im internationalen wissenschaftlichen Diskurs als üblich gilt. Maninger vertritt in manchen Fragen exzentrische Positionen, aber keine extremistischen. Auch wenn den beiden Verfassern diese Literaturlage nicht bekannt war, entschuldigt das nicht die Vorgehensweise. Beide hätten sich ohne größere Mühe mit der Literatur und dem Stand der Forschung vertraut machen können.
- Der sorgfältige Umgang mit Zitaten ist eine Grundvoraussetzung sauberen wissenschaftlichen Arbeitens. Beiden Autoren muss vorgeworfen werden, dass sie hauptsächlich mit Zitaten Maningers arbeiten, die aus dem Zusammenhang gerissen worden sind oder die oft gar nicht das hergeben, was die Autoren hineininterpretieren. Sie betreiben wiederholt das, was in der Literatur als „Framing“ bezeichnet wird – als das Hineinstellen von einzelnen Zitaten in einen völlig anderen, oftmals künstlich herbeigeredeten Hintergrund.
Der hier behandelte Artikel von Dr. Peters und Dr. Lemke im Jahrbuch Öffentliche Sicherheit ist kein wissenschaftlicher Aufsatz, sondern ein wissenschaftlich verbrämtes Pamphlet. Der Gutachter ist erstaunt darüber, dass das Jahrbuch Öffentliche Sicherheit, welches immerhin einen wissenschaftlichen Anspruch erhebt, so ein Papier ungeprüft veröffentlicht. Wäre dieser Aufsatz einer strengen Begutachtung unterworfen worden, hätte er nicht veröffentlicht werden dürfen. Eine strenge Begutachtung wäre schon deshalb angebracht gewesen, weil die beiden Autoren und der von ihnen Begutachtete an derselben Institution arbeiteten und von daher die Möglichkeit einer persönlichen Vendetta mit weltanschaulichem Hintergrund nicht ausgeschlossen werden konnte. Zudem war es wohl die Absicht der Autoren, ein internes Prüfungsverfahren der Bundespolizei zu beeinflussen. Beides hätte die Herausgeber zu Vorsicht anhalten müssen.
Verzeichnis der verwandten Literatur
Abbink, Jon (2006): Ethnicity and Conflict Genera on in Ethiopia: Some Problems and Prospects of Ethno-Regional Federalism, Journal of Contemporary African Studies, 24 (3), S. 389-413
Abdelgadir, Aala/ Fouka, Vasiliki (2020): Poli cal Secularism and Muslim Integra on in the West: Assessing the Effects of the French Headscarf Ban, American Political Science Review, 114 (3), S. 707 -723
Acemoglu, Daron/ Robinson, James A. (2014): Warum Nationen scheitern. Die Ursprünge von Macht, Wohlstand und Armut. Frankfurt a.M.: Fischer Taschenbuch
Adamsky, Dima (2010): The Culture of Military Innovation: The Impact of Cultural Factors on the Revolution in Military Affairs in Russia, the US, and Israel. Palo Alto, CA: Stanford Security Studies
Adelaja, Adesoji / George, Jus n (2020): Is Youth Unemployment Related to Domes c Terrorism? Perspectives on Terrorism, 14 (5), S. 41-62
Adida, Claire L./ Lai n, David D./ Valfort, Marie-Anne (2010): Iden fying barriers to Muslim integra on in France, Proceedings of the Na onal Academy of Sciences of the United States of America, 107 (52), 22384-22390
Albrecht, Hans Joerg (2008): Terrorism, Risk, and Legisla on, Journal of National Defense Studies, 6 (5), 13-49
Alisch, Holger/ Maninger, Stephan (2020a), Die Entmilitarisierung des Krieges, in: Österreichische Militärische Zeitschrift, 57 (1), S. 40–47
Altheide, David L. (2007): The mass media and terrorism, Discourse & Communication, 1 (3), 287–308
Asal, Victor/ Findley, Michael/ Piazza, James A./ Walsh, James I. (2016): Poli cal Exclusion, Oil, and Ethnic Armed Conflict, Journal of Conflict Resolution, 60 (8), S. 1343–1367
Atah-Poku, Agyemang (1998): African Ethnicity: History, Conflict Management, Resolution and Prevention. Lanham, MD, New York, Oxford: University Press of America
Bagchi, Aniruddha/ Paul, Jomon A. (2018): Youth unemployment and terrorism in the MENAP (Middle East, North Africa, Afghanistan, and Pakistan) region, Socio-Economic Planning Sciences, 64, S. 9-20
Barth, Fredrik (1969): Ethnic groups and boundaries. The social organiza on of culture difference. London: Allen & Unwin
Beckman, James: (2007): Comparative Legal Approaches to Homeland Security and Anti-Terrorism. London: Routledge
Belloni, Roberto/ Strazzari, Francesco (2014): Corrup on in post-conflict Bosnia-Herzegovina and Kosovo: a deal among friends, Third World Quarterly, 35 (5), S. 855-871
Berlin, Isaiah (2009): Joseph de Maistre und die Ursprünge des Faschismus, in: derselbe: Das Krumme Holz der Humanität. Berlin: Berlin Verlag, S. 160-280
Bertrand, Jaques (2004): Nationalism and Ethnic Conflict in Indonesia. Cambridge: Cambridge University Press
Beyme, Klaus von (2013): Konservatismus. Theorien des Konservatismus und Rechtsextremismus im Zeitalter der Ideologien 1789-1945. Wiesbaden: Springer
Bjelopera, Jerome P./ Randol, Mark A. (2010): American Jihadist Terrorism: Combating a Complex Threat. Washington, D.C.: Congressional Research Service
Blenck, Jürgen/ Ropp, Klaus Freiherr von der (1976): Republik Südafrika. Teilung als Ausweg?, Aussenpolitik – Zeitschrift für internationale Fragen, 27 (3), S. 308-324
Botreau-Bonneterre, Sébastien (2008): Le contrôle par les juridictions américaines de la guerre globale contre le terrorisme : aspects internationaux, Cahiers de la recherche sur les droits fondamentaux, 6, S. 101-112
Bourke, Richard (2015): Empire and Revolution – The Political Life of Edmund Burke. Princeton: Princeton University Press
Breuer, Stefan (1990): Die „Konservative Revolution“ – Kritik eines Mythos, Politische Vierteljahresschrift, 31 (4), S. 585-607
Breuer, Stefan (1995): Anatomie der Konservativen Revolution. 2. Auflage. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft
Brooks, Risa A. (2007): Introduction – The Impact of Culture, Society, Institutions, and Internationale Forces on Military Effectiveness, in: Risa A. Brooks/ Elizabeth A. Stanley (Hrsg.): Creating Military Power: The Sources of Military Effectiveness. Stanford, Cal.: Stanford University Press, S. 1-25
Burg, Steven L./ Shoup, Paul S. (1999): The War in Bosnia-Herzegovina: Ethnic Conflict and International Intervention. Armonk, NY und London: M.E. Sharpe
Byman, Daniel (2008): The Five Front War. The Better Way to Fight Global Jihad. Hoboken, N.J.: John Wiley & Sons
Byman, Daniel (2016): The Jihadist Returnee Threat: Just How Dangerous?, Political Science Quarterly, 131 (1), S. 69–99
Cantegreil, Julien (2010): La doctrine du “combatant enemi illegal,” Revue de science criminelle et de droit pénal comparé, 1 (1), S. 81-106
Carr, Edward H. (1937: International Relations since the Peace Treaty. London: Macmillan & co.
Castillo, Monique (2017): Heroic society and post-heroic society – defining the purpose of action, Inflexions, 36 (3), S. 29 to 37
Chayes, Sarah (2006): The Punishment of virtue. Inside Afghanistan after the Taliban. New York: The Penguin Press
Cioran, E. M. (1980): Über das reaktionäre Denken. Zu Joseph de Maistre. In: ders.: Über das reaktionäre Denken. Frankfurt: Bibliothek Suhrkamp
Coakley, John (2003): Introduction – The Challenge, in: John Coakley (Hrsg.): The Territorial Management of Ethnic Conflict. Second edition. London: Frank Cass, S. 1-22
Cohen, Frank S. (1997): Proportional Versus Majoritarian Ethnic Conflict Management in Democracies, Comparative Political Studies, 30 (5), S. 607-630
Coker, Christopher (1999) Outsourcing war, Cambridge Review of International Affairs, 13 (1), S. 95-113
Coker, Christopher (2002): Waging War without Warriors? The Changing Culture of Military Conflict. Boulder, CO: Lynne Rienner
Coker, Christopher (2007): The Warrior Ethos: Military Culture and the War on Terror. London: Routledge
Coker, Christopher (2019): The Rise of the Civilizational State. Cambridge: Polity Press
Constant, Amelie/ Gataullina, Liliya/Zimmermann, Klaus F./ Zimmermann, Laura (2006): Clash of Cultures: Muslims and Christians in the Ethnosizing Process. Bonn: Institute for the Study of Labor (IZA)
Cordell, Karl/ Wolff, Stefan (2016b): The Study of Ethnic Conflict – An Introduction, in: dies. (Hrsg.): The Routledge Handbook of Ethnic Conflict. Abingdon und New York: Routledge (2. Auflage), S. 1-12
Cordell, Karl/ Wolff, Stefan, Hrsg. (2016a): The Routledge Handbook of Ethnic Conflict. Abingdon und New York: Routledge (2. Auflage)
Dandurand, Yvon (2007): Strategies and practical measures to strengthen the capacity of prosecution services in dealing with transnational organized crime, terrorism and corruption, Crime, Law and Social Change, 47, S. 225–246
De Maistre, Joseph (2002): Von der Souveränität. Ein Anti-Gesellschaftsvertrag. Berlin: Kulturverlag Kadmos
de Wijk, Rob (2014): The Art of Military Coercion: Why the West’s Military Superiority Scarcely Matters. Amsterdam: Amsterdam University Press
Diner, Dan (2002): Feindbild Amerika. Über die Beständigkeit eines Ressentiments. München: Propyläen Verlag (Ullstein)
Divjak, Boris/ Pugh, Michael (2008): The Political Economy of Corruption in Bosnia and Herzegovina, International Peacekeeping, 15 (3), S. 373-386
Eck, Kristine (2009): From Armed Conflict to War: Ethnic Mobilization and Conflict Intensification, International Studies Quarterly, 53 (2), S. 369–388
Eibl-Eibesfeldt, Irenäus (1994): Zukunft multikultureller Gesellschaft?, in: Irenäus Eibl-Eibesfeldt/ Otto König / Heinrich Lummer (Hrsg.): Einwanderungsland Europa. Graz: Stocker (2. Auflage), 129-142
Eller, Jack David (1999): From Culture to Ethnicity to Conflict. An Anthropological Perspective on International Ethnic Conflict. Ann Arbor: The University of Michigan Press
Elsayed, Ahmed/ de Grip, Andries (2018): Terrorism and the integration of Muslim immigrants. Journal of Population Economics, 31, 45–67
Esteban, Joan/ Mayoral, Laura/ Ray Debraj (2012a): Ethnicity and Conflict: An Empirical Study, American Economic Review, 102 (4): S. 1310-1342
Esteban, Joan/ Mayoral, Laura/ Ray Debraj (2012b): Ethnicity and Conflict: Theory and Facts, Science, 336 (6083), 2012, S. 858-865
Etefa, Tsega (2019): The Origins of Ethnic Conflict in Africa. Politics and Violence in Darfur, Oromia, and the Tana Delta. Cham, Schweiz: Springer /Palgrave Macmillan
Faucher, Florence/ Truc, Gérôme (2022): Facing Terrorism in France – Lessons from the 2015 Paris Attacks. Cham, CH: Springer Nature
Filiu, Jean-Pierre (2016): The French “Iraqi Networks” of the 2000s: Matrix of the 2015 Terrorist Attacks?, Perspectives on Terrorism, Vol. 10, No. 6 (December 2016), pp. 97-101
Forsberg, Erika (2008): Polarization and Ethnic Conflict in a Widened Strategic Setting, Journal of Peace Research, 45 (2), S. 283-300
Franke, Siegfried K. (2014): „Aufgeklärt konservativ“ und „modern liberal“ – zwei Seiten derselben Medaille?, in: Ellen Bros (Hrsg.): Konservatismus im 21. Jahrhundert. Liebe zu alten Lastern oder Angst vor neuen Fehlern?. Baden-Baden: Nomos, S. 29-43
Freedman, Des/ Thussu, Daya Kishan, Hrsg. (2012): Media and Terrorism: Global Perspectives. London u.a.: Sage Publication
Friberg, Jon Horgen/Sterri, Erika B. (2021): Decline, Revival, Change? Religious Adaptations among Muslim and Non-Muslim Immigrant Origin Youth in Norway, International Migration Review, 55 (3), S. 718–745
Friedman, Francine (2004): Bosnia and Herzegovina: A Polity on the Brink. London und New York: Routledge
Fritzsche, Klaus (1998): Konservatismus – Entwürfe zur Sicherung sozialer Herrschaft, in: Franz Neumann (Hrsg.): Handbuch Politische Theorien und Ideologien, Band 1, 2. Auflage. Opladen: Leske und Budrich, S. 267-318
Furlan, Branimir (2013): Civilian Control and Military Effectiveness – Slovenia Case, Armed Forces & Society, 39 (3), S. 434-449
Galtung, Johan (1976): Three Approaches to Peace: Peacekeeping, Peacemaking, and Peacebuilding, in: Peace, War, and Defense: Essays in Peace Research, Vol. II, edited by Johan Galtung. Copenhagen: Christian Ejlers, S. 282–304
Gessenharter, Wolfgang (1989): Konservatismus und Rechtsextremismus – Nähen und Distanzen, Gewerkschaftliche Monatshefte, 40 (9), S. 560-570
Gill, Peter (2020): Explaining Intelligence Failure – Rethinking the Recent Terrorist Atacks in Europe, International Journal of Intelligence and CounterIntelligence, 33 (1), S. 43-67
Gill, Peter/ Phythian, Mark (2018): Intelligence in an Insecure World. Cambridge: Polity
Gilligan, Chris (2016): Race and Ethnicity, in: Cordell, Karl/ Wolff, Stefan (Hrsg.): The Routledge Handbook of Ethnic Conflict. Abingdon und New York: Routledge (2. Auflage), S. 78-87
Goertz, Stefan/ Maninger, Stephan (2016a): Der Islamische Staat als Bedrohung für Europa: Islamischer Terrorismus – Seine Strategie, seine Taktik, seine Akteure, in: Polizei & Wissenschaft, Bd. 17 (2016), 4, S. 29-42
Goertz, Stefan/ Maninger, Stephan (2016b): Die USA im kleinen Krieg gegen den Islamischen Staat: eine Untersuchung des operativ-taktischen Vorgehens der Operation Inherent Resolve, Österreichische Militärische Zeitschrift, 54 (4), 503-508
Goertz, Stefan/ Maninger, Stephan (2017): „I-Krieg“: die Individualisierung von Krieg und ihre Bedeutung in asymmetrischen Konflikten, in: Österreichische Militärische Zeitschrift (ÖMZ), 55 (1), S. 56–60
Göhler, Gerhard (2002): Konservativismus im 19. Jahrhundert – eine Einführung, in: Bernd Heidenreich (Hrsg.): Politische Theorien des 19. Jahrhunderts. Berlin: Akademie Verlag. S. 19-32
Golder, Ben/ Williams, George (2006): Balancing national security and human rights: Assessing the legal response of common law nations to the threat of terrorism, Journal of Comparative Policy Analysis: Research and Practice, 8 (1), S. 43-62
Goli, Marco/ Rezaei, Shahamak (2011): Radical Islamism and Migrant Integration in Denmark: An Empirical Inquiry, Journal of Strategic Security, 4 (4), S. 81-114
Greifer, Elisha (1961): Joseph de Maistre and the Reaction Against the Eighteenth Century, The American Political Science Review, 55 (3), S. 591-598
Gross, Emanuel (2001): Legal Aspects of Tackling Terrorism: The Balance between the Right of a Democracy to defend itself and the Protection of Human Rights, UCLA Journal of International Law and Foreign Affairs, 6 (1) S. 89-168
Grumke, Thomas (2022): Die Rolle der Nachrichtendienste in der Terrorismusabwehr, in: Liane Rothenberg/ Joachim Krause/ Jannis Jost/ Kira Frankenthal (Hrsg.): Terrorismusforschung. Interdisziplinäres Handbuch für Wissenschaft und Praxis. Baden-Baden: Nomos, S. 695-707
Gurr, Ted Robert (1990): Ethnic Warfare and the Changing Priorities of Global Security, Mediterranean Quarterly – A Journal of Global Issue, 1 (1), S. 83-96
Hassner, Pierre (1987): Georg W. F. Hegel, in: Leo Strauss and Joseph Cropsey (Hrsg.): History of Political Theory (3rd edition). Chicago und London: Chicago University Press, S. 732-760
Heath, Anthony F./ Schneider, Silke L. (2021): Dimensions of Migrant Integration in Europe, Frontiers of Sociology, 6, https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fsoc.2021.510987/full
Hegghammer, Thomas/ Nesser, Peter (2015): Assessing the Islamic State’s Commitment to Atacking the West, Perspectives on Terrorism, 9 (4), 14-30
Hennessy, Peter Hrsg. (2007): The New Protective State: Government, Intelligence and Terrorism. London: Continuum
Horkheimer, Max/ Adorno, Theodor (1969): Dialektik der Aufklärung. Frankfurt: S. Fischer
Jackson, Maurice (1982/83): An Analysis of Max Weber’s Theory of Ethnicity, Humboldt Journal of Social Relations, 10 (1), S. 4-18
Jackson, Pamela Irving (2009): Measuring Muslim Integration in Europe, Democracy and Security, 5 (3), S. 223-248
Jacobson, David/ Deckard, Natalie Delia (2014): Surveying the Landscape of Integration – Muslim Immigrants in the United Kingdom and France, Democracy and Security, 10 (2), S. 113-131
Jalali, Rita/ Lipset, Seymour M. (1992): Racial and Ethnic Conflicts: A Global Perspective. In: Michael W. Hughey (Hrsg.): New Tribalisms. Main Trends of the Modern World. London: Palgrave Macmillan, S. 317-343
Jenkins, Brian Michael/ Liepman, Andrew/ Wills, Henry H. (2014): Identifying Enemies Among Us: Evolving Terrorist Threats and the Continuing Challenges of Domestic Intelligence Collection and Information Sharing. Santa Monica: Cal.: The RAND Corporation
Jenne, Erin K. (2009): The Paradox of Ethnic Partition: Lessons from de facto Partition in Bosnia and Kosovo, Regional and Federal Studies, 19 (2), 273-289
Kaim, Markus (2022): Militärische Maßnahmen, in: Liane Rothenberg/ Joachim Krause/ Jannis Jost/Kira Frankenthal (Hrsg.): Terrorismusforschung. Interdisziplinäres Handbuch für Wissenschaft und Praxis. Baden-Baden: Nomos, S. 709-721
Katznelson, Ira (2003): Desolation and Enlightenment. Political Knowledge after Total War, Totalitarism and the Holocaust. New York: Colombia University Press
Kaufman, Chaim (1996): Possible and Impossible Solutions to Ethnic Civil Wars, International Security, 20 (4), S. 136-175
Kaufman, Stuart J. (2016): Ethnicity as a Generator of Conflict, in: Cordell, Karl/ Wolff, Stefan (Hrsg.): The Routledge Handbook of Ethnic Conflict. Abingdon und New York: Routledge (2. Auflage), S. 91-101
Kavoori, Anandam P./ Fraley, Todd, Hrsg. (2006): Media, Terrorism, and Theory: A Reader. Oxford und Lanham, MD: Rowman & Litlefield
Keil, Soeren/ Kudlenko, Anastasiia (2015): Bosnia and Herzegovina 20 Years after Dayton: Complexity Born of Paradoxes, International Peacekeeping, 22 (5), S. 471-489
Kennedy, Paul (1987): The rise and fall of the great powers. Economic change and military conflict from 1500–2000. New York: Random House
Keßler, Patrick (2017): Die neue Rechte in der Grauzone zwischen Rechtsextremismus und Konservatismus. Münster: LIT Verlag
Keynes, John M. (1920): Die wirtschaftlichen Folgen des Friedensvertrages. Übersetzt von M.J. Bonn und C. Brinkmann. München: Duncker & Humblot
Kirk, Russel (2001): The Conservative Mind. From Burke to Elliot (7. Auflage). Washington, D.C.: Regnery Publisher
Klinck, David (1996): The French counterrevolutionary theorist, Louis de Bonald (1754–1840). New York und Frankfurt: Peter Lang Verlag
Kober, Avi (2008): The Israel Defence Forces in the Second Lebanon War: Why the Poor Performance?, Journal of Strategic Studies, 31 (1), S. 3–40
Kober, Avi (2015): From Heroic to Post-Heroic Warfare. Israel’s Way of War in Asymmetrical Conflicts, Armed Forces & Society, 41 (1), S. 96–122
Kohn, Hans (1962: Die Idee des Nationalismus. Frankfurt: Fischer
Koslowski, Stefan (2005): Zur Philosophie von Wirtschaft und Recht. Lorenz von Stein im Spannungsfeld zwischen Idealismus, Historismus und Positivismus. Berlin: Duncker & Humblodt
Kühne, Winrich (1992): Mögliche Konfliktlagen im Süden nach dem Ende des Ost-West-Konflikts, in: Wolfgang Heydrich/ Joachim Krause/ Uwe Nerlich/ Jürgen Nötzold/ Reinhard Rummel (Hrsg.): Sicherheitspolitik Deutschlands – Neue Konstellationen, Risiken, Instrumente. Baden-Baden: Nomos, S. 459-474
Lake, David A./ Rothchild, Donald (1996): Containing Fear – The Origins and Management of Ethnic Conflict, International Security, 21 (2), S 41-75
Lake, David A./ Rothchild, Donald (1998): The International Spread of Ethnic Conflict. Fear, Diffusion, and Escalation. Princeton, N.J.: Princeton University Press
Larson, Arthur D. (1974): Military Professionalism and Civil Control – A Comparative Analysis of two Interpretations, Journal of Political & Military Sociology, 2 (1), S. 57-72
Lind, Michael (1995): The next American Nation. The New Nationalism and the Fourth American Revolution. New York: Free Press
Lutwak, Edward N. (1995): Toward Post-Heroic Warfare, Foreign Affairs, 74 (3), S. 109–22
Lyon, Aisling (2016): Decentralisation and the Management of Ethnic Conflict: Lessons from the Republic of Macedonia. Abingdon und New York: Routledge
Lyon, Alynna J./ Uçarer, Emek M. (2001): Mobilizing ethnic conflict: Kurdish separatism in Germany and the PKK, Ethnic and Racial Studies, 24 (6), 925-948
Mahnken, Thomas G. (2003): The American Way of War in the Twenty-First Century, in: Efraim Inbar, (Hrsg.): Democracies and Small Wars. London, Routledge, 74-84
Majeed, Gulshan (2013): Ethnicity and conflict: A theoretical perspective, Journal of Political Studies, 20 (1), S. 97-111
Maliepaard, Mieke I. (2012): Religious trends and social integration: Muslim minorities in the Netherlands. Utrecht: Dissertation Utrecht Universität
Maninger, Stephan (1994): The Conflict Between ANC and IFP Supporters and Its Impact on Development in Kwazulu-Natal, MA Thesis, Johannisburg, SA, RAND Afrikaans University
Maninger, Stephan (1997a) Ethnic Confrontation – Security Implications of Policies towards Ethnic Minorities, African Security Review, 6 (4), S. 16-24
Maninger, Stephan (1997b), Das Zeitalter der ethnischen Konflikte, in: Junge Freiheit, H. 22, 23.5.1997
Maninger, Stephan (1998a): The Afrikaner Volkstaat as an ethnic conflict regulator in South Africa. Johannesburg (=Doctoral-Thesis in Development Studies, Rands Afrikaans University, Promotor: Dr. P. W. Liebenberg; Co-Promotor: Prof. Dr. C. J. Maritz)
Maninger, Stephan (1998b): Ethnische Konflikte entlang der Entwicklungsperipherie. München: Universität der Bundeswehr (Institut für Internationale Politik und Völkerrecht, Ordo inter nationes. Band 6)
Maninger, Stephan (1999): Kosovo. Eine Frage der Lehre. München: Universität der Bundeswehr (Institut für Internationale Politik und Völkerrecht, Ordo internationes, Band 9)
Maninger, Stephan (2000a), Ethnische Konflikte: Stephan Maninger über Einwanderung und die Lehren aus dem Kosovo. Demographie als Waffe begreifen. Ein Interview mit Götz Kubitschek, in: Junge Freiheit, H. 14, 31.3.2000, S. 4
Maninger, Stephan (2005), Die Rolle von Kultur in der Dynamik und der Bekämpfung von Terrorismus, In: Katharina von Knop / Heinrich Neisser / Martin van Creveld (Hrsg.), Countering Modern Terrorism. History, Current Issues and Future Threats. Proceedings of the Second International Security Conference, Berlin, 15.–17.12.2004 (S. 203–226), Bielefeld 2005
Maninger, Stephan (2007): Soldiers of Misfortune: Is the Demise of National Armed Forces a Core Contributing Factor in the Rise of Private Security Companies?, in: Thomas Jäger/Gerhard Kümmel (Hrsg.): Private Military and Security Companies. VS-Verlag für Politikwissenschaft 69-85
Maninger, Stephan (2008): Women in Combat: Reconsidering the Case Against the Deployment of Women in Combat-Support and Combat Units, in: Helena Carreiras/ Gerhard Kümmel (Hrsg.): Women in the Military and in Armed Conflict. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 9-27
Maninger, Stephan (2009): Operative Hemmnisse für westliche Sicherheitskräfte im Zeitalter multipler Bedrohungsszenarien, Österreichische Militärische Zeitschrift (ÖMZ),47 (4), S. 425–436
Maninger, Stephan (2010): Sri Lanka: ein Blick in die Vergangenheit eines Aufstandes. In: Sebastian Buciak / Rüdiger von Dehn (Hrgs.): Indien und Pakistan – Atommächte im Spannungsfeld regionaler und globaler Veränderungen. Berlin: Verlag Dr. Köster, S. 329–344
Maninger, Stephan (2013a): Der Schatenkrieg – Ergänzungen zur „Counterinsurgency“-Debate. Österreichische Militärische Zeitschrift, 51 (3), 301–306
Maninger, Stephan (2013b): Nichtstaatliche Akteure als Verursacher von Katastrophen: eine Bedrohungsanalyse, in: Christoph Unger, Thomas Mitschke, Dirk Freudenberg (Hrsg.): Krisenmanagement – Notfallplanung – Bevölkerungsschutz. Berlin: Duncker & Humblodt, S. 599-615
Maninger, Stephan (2018a): Das „Achilles-Syndrom“: Wie postheroische Gesellschaften ihre Streitkräfte zerstören, in: Österreichische Militärische Zeitschrift, 56 (6), S. 710–717
Maninger, Stephan (2018b): Hybridakteure als Konkurrenten von Nationalstaaten – Die Erosion des sicherheitspolitischen Wetbewerbsvorteils und staatlichen Gewaltmonopols, in: Thomas Jäger/Anna Daun/Dirk Freudenberg (Hrsg.): Politisches Krisenmanagement, Band 2: Reaktion – Partizipation – Resilienz. 19-34
Maninger, Stephan (2019a): Terrorismusabwehr und -bekämpfung im Zeitalter strategischer Ungewissheit, in: Dirk Freudenberg/Stefan Goertz/Stephan Maninger, Hrsg. (2019): Terrorismus als hybride Bedrohung des 21. Jahrhunderts. Akteure, Mittel und die Notwendigkeit einer modernen Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Heidelberg: Springer Verlag 2019, S. 91-117
Maninger, Stephan (2019b): Terrorismus: Reichweite und Methodenspektrum im Zeitalter islamistischer Anschläge. In: Dirk Freudenberg/Stefan Goertz/Stephan Maninger, Hrsg. (2019): Terrorismus als hybride Bedrohung des 21. Jahrhunderts. Akteure, Mittel und die Notwendigkeit einer modernen Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Heidelberg: Springer Verlag 2019, S. 183-211
Maninger, Stephan/ Hastreiter, Thomas (2009): Deutsche Spezialkräfte: der Faktor „Mensch“ – Herausforderungen und Anforderungen an das Humankapital in der veränderten Sicherheitsrealität. In: Robert Glawe (Hrsg.): Eine neue deutsche Sicherheitsarchitektur – Impulse für die nationale Strategiedebatte. Berlin: Berliner Wissenschaftsverlag, S. 175–186
Mansfield, Harvey, jr. (1987): Edmund Burke, in: Leo Strauss/Joseph Cropsey (Hrsg.): History of Political Philosophy. Third Edition. Chicago und London: The Chicago University Press, S. 687-709
Marrin, Stephen (2004): Preventing Intelligence Failures by Learning from the Past, International Journal of Intelligence and CounterIntelligence, 17 (4), S. 655–672
Marrin, Stephen (2011): The 9/11 Terrorist Atacks: A Failure of Policy not Strategic Intelligence Analysis, Intelligence and National Security, 26 (2-3), S. 182–202
Marrin, Stephen (2013): Revisiting Intelligence and Policy – Problems with Politicization and Receptivity, Intelligence and National Security, 28 (1), S. 1–4
Maxwell, Rahsaan (2018): Evaluating Migrant Integration – Political Atitudes across Generations in Europe, International Migration Review, 44 (1), S. 25–52
McGarry, John/ O’Leary, Brendan (1995): Introduction – The Magno-Political Regulation of Ethnic Conflict, in: dies. (Hrsg): The Politics of Ethnic Conflict Regulation. Abingdon: Routledge, S. 1-39
Meyer, Dietmar (2014): Konservatismus – Stabilität – Freiheit, in: Ellen Bros (Hrsg.): Konservatismus im 21. Jahrhundert. Liebe zu alten Lastern oder Angst vor neuen Fehlern? Baden-Baden: Nomos; S. 11- 28
Mohler, Armin (1972): Die konservative Revolution in Deutschland 1918-1923. Ein Handbuch (2. Auflage). Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft
Monar, Jörg (2007) The EU’s approach post-September 11: global terrorism as a multidimensional law enforcement challenge, Cambridge Review of International Affairs, 20 (2), S. 267-283
Muller, Jerry Z. (2008): Us and Them – The Enduring Power of Ethnic Nationalism, Foreign Affairs, 87 (2), S. 18-35
Müller, Johan Baptist (2007): Konservatismus – Konturen einer Ordnungsvorstellung. Berlin: Duncker und Humblodt
Nacos, Brigite (2016): Mass-Mediated Terrorism: Mainstream and Digital Media in Terrorism and Counterterrorism. Oxford und Lanham, MD: Rowman & Litlefield
Nesser, Peter/ Stenersen, Anne/ Oftedal Emilie (2016): Jihadi Terrorism in Europe – The IS-Effect, Perspectives on Terrorism, 10 (6), S. 3-24
Nichiporuk, Brian (2003): Regional demographics and the war on terrorism, The RUSI Journal, 148 (1), 22-29
Niebuhr, Reinhold (1937): Reflections on the End of an Era. New York und London: Charles Scribners and sons
Niebuhr, Reinhold (1947): Die Kinder des Lichts und die Kinder des Schattens. München: Chr. Kaiser Verlag
Nielsen, Suzanne C. (2008): Civil-Military Relations Theory and Military Effectiveness, in: Jeffrey A. Weber/ Johan Eliasson (Hrsg.): Handbook of Military Administration. Boca Raton: Taylor and Francis, 237-252
Olzak, Susan (1992): The Dynamics of Ethnic Competition and Conflict. Stanford, Cal.: Stanford University Press
Otmann, Henning (2008): Geschichte des politischen Denkens. Stutgart: J.B. Metzler
Peen Rodt, Annemarie/ Wolff, Stefan (2012): EU Conflict Management in Bosnia-Hercegovina and in Macedonia: in: Richard G. Whitman und Stefan Wolff (Hrsg.): The European Union as a Global Conflict Manager. Abingdon und New York: Routledge, S. 138-151
Pejic, Jelena (2005): Terrorist Acts and Groups: A Role for International Law?, The British Year Book of International Law, 75 (1), S. 71 – 100
Peters, Daniel/ Lemke, Mathias (2022): „Ethno-religiöse Brückenköpfe“, „postheroische Handlungseunuchen“ und die „Selbsterhaltung des Volkes in seiner optimalen Form.“ Neurechte Positionen und ihre Verbreitungsstrategie in den Schriften des Bundespolizei-Professors Stephan Maninger, in: Jahrbuch Öffentliche Sicherheit 2022/23, S. 53-113
Pfahl-Traughber, Armin (1989): Konservative Revolution und Neue Rechte. Rechtsextremistische Intellektuelle gegen den demokratischen Verfassungsstaat. Opladen: Leske und Budrich
Pfahl-Traughber, Armin (1999): Rechtsextremismus in der Bundesrepublik. München: C.H. Beck
Putnam, Robert D. (2007): ‘E Pluribus Unum! – Diversity and Community in the Twenty-First Century: The 2006 Johan Skyte Prize Lecture, Scandinavian Political Studies, 30, 137–174
Quinn, David/ Wilkenfeld, Jonathan/ Eralp, Pelin/ Asal, Victor/ Mclauchlin, Theodore (2013): Crisis managers but not conflict resolvers: Mediating ethnic intrastate conflict in Africa, Conflict Management and Peace Science, 30 (4), 387–406
Reinares, Fernando (2009): After the Madrid Bombings – Internal Security Reforms and Prevention of Global Terrorism in Spain, Studies in Conflict & Terrorism, 32 (5), S 367-388
Rödder, Andreas (2019): Konservativ 21.0. Eine Agenda für Deutschland. München: C.H. Beck
Romaniuk, Peter (2010): Multilateral Counter-Terrorism. The Global Politics of Contestation and Cooperation. London: Routledge
Ropp, Klaus Freiherr von (2021): Mit vereinten Kräften: Letzte Chance einer Stabilisierung des neuen Südafrikas, Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik, 14 (2), 303-319
Roth, Kenneth (2004): The Law of War in the War on Terror, Foreign Affairs, 82 (1), 2-7
Rüegger, Seraina (2019): Refugees, ethnic power relations, and civil conflict in the country of asylum, Journal of Peace Research, 56 (1), 42–57
Scheipers, Sibylle, Hrsg. (2014a): Heroism and the Changing Character of War: Toward Post-Heroic Warfare? New York und London: Palgrave MacMillan
Scheipers, Sibylle (2014b): Introduction – Into post-heroic warfare?, in: dies. Hrsg.: Heroism and the Changing Character of War: Toward Post-Heroic Warfare? New York und London: Palgrave MacMillan, S. 1-18
Schomaker, Rahel (2013): Youth Bulges, Poor Institutional Quality and Missing Migration Opportunities – Triggers of and Potential Counter-Measures for Terrorism in MENA. Chicago: Middle East Economic Association and Loyola University; htp://www.luc.edu/orgs/meea/
Schönteich, Martin/ Boshoff, Henri (2003): Volk, Faith and Fatherland: The Security Threat Posed by the Right Wing. Pretoria: Institute for Security Studies Africa; htps://issafrica.s3.amazonaws.com/site/uploads/Mono81.pdf
Schultz, Tanjev (2018): NSU. Der Terror von rechts und das Versagen des Staates. München: Droemer HC
Schweitzer, Yoram (2015): The Paris Attacks: Not a Strategic Change, but a “Natural” Development. Tel Aviv: Institute for Nationale Security Studies
Shamir, Eitan (2018) Israel’s post-heroic wars: exploring the influence of American military concepts on Israel’s adaptation of post-heroic warfare, Israel Affairs, 24 (4), S. 686-706
Singh, Rashmi (2012): The Discourse and Practice of ‘Heroic Resistance’ in the Israeli–Palestinian Conflict: The Case of Hamas, Politics, Religion & Ideology, 13 (4), S. 529-545
Slack, J. Andrew/ Doyon, Roy R. (2001): Population Dynamics and Susceptibility for Ethnic Conflict: The Case of Bosnia and Herzegovina, in: Journal of Peace Research, 38 (2), S. 139-161
Snel, Erik/ Engbersen, Godfried/ Faber, Marije (2016): From Bridgeheads to Gate Closers: How Migrant Networks Contribute to Declining Migration from Morocco to the Netherlands. In: Bakewell, O., Engbersen, G., Fonseca, M.L., Horst, C. (eds) Beyond Networks. Migration, Diasporas and Citizenship. Palgrave Macmillan, London, 134-55
Starobinski, Jean (1989): Die Wende zum Gegenteil. Versuche die Französische Revolution zu beenden, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.Dezember
Statham, Paul/Tillie Jean, Hrsg. (2018): Comparative perspectives on socio-cultural integration. London und New York: Routledge
Stavenhagen, Rodolfo (1996): Ethnic Conflicts and the Nation-State. New York und London: Macmillan Press und St. Martins Press (United Nations Research Institute for Social Development)
Stromberg, Roland N. (1968): The European Intellectual History since 1789. New York: Appleton Century Crotis
Stromberg, Roland N. (1975): After Everything. Western Intellectual History since 1945. New York: St. Martin’s Press
Teshome, Moges Zewiddu (2021): Management of ethnic conflict in Ethiopia – The case of Amhara and Oromo ethnic groups, Journal of Law and Conflict Resolution, 12 (2), S. 25-33
Tetzlaff, Rainer (1991): Politisierte Ethnizität – eine unterschätzte Realität im nachkolonialen Afrika, Afrika-Spektrum, 26 (1), 5-28
Todd, Jennifer/ Ruane, Joseph B., Hrsg. (2014): Ethnicity and Religion. Intersections and Comparisons. London: Taylor and Francis
Todd, Jennifer/ Ruane, Joseph B. (2016): Ethnicity and religion, in: Karl Cordell/ Stefan Wolff (Hrsg.): The Routledge Handbook of Ethnic Conflict. (2. Auflage). Abingdon und New York: Routledge, S. 67-77
Trimcev, Eno (2021): Konservatismus, in: Michael G. Festl (Hrsg.): Liberalismus. Stutgart: J Metzler Verlag, S. 271-279
Urdal, Henrik (2006): A Clash of Generations? Youth Bulges and Political Violence, International Studies Quarterly, 50 (3), S. 607–629
Van Willigen, Niels (2012): International administration and institutional autonomy in Bosnia and Herzegovina and Kosovo, East European Politics, 28 (4), S. 429-451
Van Willigen, Niels (2013): Peacebuilding and Internationale Administration. The Cases of Bosnia and Hercegovina and Kosovo. Abingdon und New York: Routledge
Van Zyl Slabbert, Frederick (1990): Südafrika. Demokratie durch Verhandlungen?, Liberal, 41 (1), 40- 46
Vidino, Lorenzo / Marone, Francesco (2022): Jihadist Atacks in the West: 2014-2022. Washington, D.C.: George Washington University and National Counterterrorism Innovation, Technology, and Education Center
Vidino, Lorenzo/ Marone, Francesco / Entenmann, Eva (2017): Fear Thy Neighbor: Radicalization and Jihadist Attacks in the West. Mailand: ISPI
Vierucci, Luisa (2003): Prisoners of War or Protected Persons qua Unlawful Combatants? The Judicial Safeguards to which Guantanamo Bay Detainees are Entitled, Journal of International Criminal Justice, 1 (2) S. 284–314
Warbrick, Colin (2004): The European Response to Terrorism in an Age of Human Rights, European Journal of International Law, 15 (5), S. 989–1018
Weber, Hannes (2019): Age structure and political violence: a re-assessment of the “youth bulge” hypothesis, International Interactions, 45 (1), S. 80-112
Weber, Max (1964): Wirtschaft und Gesellschaft. Studienausgabe, Erster Halbband. Köln und Berlin: Kiepenheuer und Witsch
Wedgewood, Ruth (2004): Combatants or criminals, how Washington should handle terrorists, Foreign Affairs, 82 (3), S. 126-128
Weimann, Gabriel/ Jost, Jannis (2015): Neuer Terrorismus und Neue Medien, Zeitschrift für Außen und Sicherheitspolitik, 8 (2), S. 369–388
Weiss, John (1977): Conservatism in Europe 1770 – 1945. London: Thames & Hudson
Wevelsiep, Christian (2011): Die postheroische Gesellschaft und ihre Freunde. Zum Argument der begrenzten Interventionsbereitschaft moderner Gesellschaften, Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik, 4 (1), S. 241-261
White, Michael D. /Escobar, Gipsy (2008): Making good cops in the twenty-first century: Emerging issues for the effective recruitment, selection and training of police in the United States and abroad, International Review of Law, Computers and Technologies, 22 (1-2) S. 119-134
Wimmer, Andreas/ Cederman, Lars-Erik/ Min, Brian (2009): Ethnic Politics and Armed Conflict: A Configurational Analysis of a New Global Data Set. American Sociological Review, 74 (2), 316–337
Winkler, Heinrich August (2002): Der lange Weg nach Westen. München: C.H. Beck
Wobbe, Theresa (1994) Max Webers Bestimmung ethnischer Gemeinschaftsbeziehungen im Kontext gegenwärtiger soziologischer Debaten, In: Klingemann, C., Neumann, M., Rehberg, KS., Srubar, I., Stölting, E. (Hrsg.): Jahrbuch für Soziologiegeschichte 1994. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 177-189
Wolff, Stefan (2006): Ethnic Conflict: A Global Perspective. Oxford: Oxford University Press
Young, Crawford (2006): The Heart of the African Conflict Zone: Democratization, Ethnicity, Civil Conflict, and the Great Lakes Crisis, Annual Review of Political Science, 9, S. 301-328
Zimmermann, Harro (2012): Friedrich Gentz – die Erfindung der Realpolitik. Paderborn: Schöningh